E-Petition zum Petitionsrecht

Hier werden Petitionen und Unterschriftensammlungen aller Art veröffentlicht, u. a. die der von uns unterstützten Parteien und Organisationen, die aktuell eine Unterstützerunterschrift für eine anstehende Wahl benötigen.

E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon DJ_rainbow » Mo 17. Mai 2010, 12:43

Heute eingereicht, nachdem meine Sperre auf dem BQB-Forum abgelaufen ist:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Petitionsrecht derart umzugestalten, dass aus dem Bittrecht des Souveräns ein förmlicher Prüfauftrag an das Parlament wird.

Hierzu ist es notwendig, dass alle Petitionen grundsätzlich zuerst im Internet (idealerweise bei einer unabhängigen Institution) veröffentlicht und zur Mitzeichnung freigegeben werden; Ausnahmen müssen explizit und abschließend gesetzlich geregelt werden.

Die Grenze von derzeit 50.000 notwendigen Mitzeichnungen, ab der eine Behandlung im Parlament notwendig ist, muss dringend abgesenkt werden.

Auch ist es notwendig, dass sämtliche Rechte des Petitionsausschusses und des Parlaments in Pflichten gegenüber dem Souverän umgewandelt werden; ebenso muss eine umfassende Transparenz- und Offenlegungspflicht des Petitionsausschusses und des Parlaments gesetzlich verankert werden.

Begründung:
Das heutige Petitionsrecht stammt seinem Wesen nach aus dem Feudalismus – Petitionen waren bekanntlich damals Bitten unfreier und rechtloser Untertanen an den Landesherrn, bestimmte Sachverhalte zu prüfen und abzustellen. Den Untertanen erwuchs daraus kein Anspruch auf Handeln oder Unterlassen des Souveräns, die Erfüllung der Petitionen war ein reiner Gnadenakt des Landesherrn.

Der Feudalismus ist mittlerweile durch die Demokratie überwunden, außer im Petitionsrecht: Zwar wurden teilweise Begriffe ausgetauscht, aber immer noch hat der Souverän im Petitionsverfahren keinerlei Rechte und Ansprüche dahingehend, dass – und wie - sich die Volksvertreter mit den Anliegen der Bürger auseinandersetzen müssen, um Abhilfe zu schaffen.

Mit dem Petitionsrecht heutiger Prägung als geradezu unwürdigem Gebettel des Souveräns um Beachtung durch sein parlamentarisches Dienstpersonal (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“) führt sich die repräsentative Demokratie selbst ad absurdum; Politik- und Politikerverdrossenheit sind angesichts der Tatsache, dass die Belange, Interessen und Wünsche des Souveräns immer noch nach Gutsherrenart hin und wieder zur Kenntnis genommen, meist aber ignoriert oder ausgesessen werden, die zwangsläufige Folge.

Die angestrebte Reform des derzeitigen Petitionsrechts hin zu einem ersten zaghaften Anfang in direkter Demokratie könnte die derzeitige Legitimationskrise der parlamentarischen Demokratie (siehe die ständig sinkenden Wahlbeteiligungen) zumindest lindern; zu einer breiten Akzeptanz gehören freilich noch viele weitere Schritte in diese Richtung.


Schauen wir mal, was draus wird....
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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon AlexRE » Mo 17. Mai 2010, 17:19

vom privaten Forum herüberkopiert:
_____________________________________

PeterS hat geschrieben:Hallo DJ,

mach´ mal bitte einen Link.
Danke und Gruß


Es kann Wochen dauern, bis eine eingereichte Petition auf dem Bundestagsportal veröffentlicht bzw. in die Zeichnung gegeben wird. Manchmal weisen sie Petitionsentwürfe auch zurück.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon AlexRE » Mo 24. Mai 2010, 12:54

Wieder herüberkopiert:
__________________________

maxikatze hat geschrieben: Bitte den Link reinstellen falls die Petition zugelassen wird.
Ich bin gespannt, ob und wie auf dieses Ersuchen reagiert wird.


Ich tippe darauf, dass diese Petition ebenso wie die Deine zum Wahlrecht zurückgewiesen werden wird.

Beide Petitionen betreffen die tatsächliche Machtverteilung zwischen Parteibossen und Souverän (derzeit 100 % : 0) und beinhalten somit Themen, zu denen die Politiker die Volksmeinung gar nicht erst wissen wollen.
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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon DJ_rainbow » So 30. Mai 2010, 15:56

Und hier nun die Antwort des Petitionsausschusses. Warum nur hab ich sowas erwartet?

*****

Sehr geehrter Herr X,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihre E-Mail.

Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Ausführungen entsprechend der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen können diese nicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden, da Sie offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Für den Petitionsausschuss steht außer Zweifel, dass sowohl Artikel 17 Grundgesetz (GG) selbst, als auch der das Petitionsrecht ergänzende Artikel 45c GG sowie die darauf aufbauenden Regelungen des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses und schließlich die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Petitionsrecht einschließlich der vom Petitionsausschuss selbst beschlossenen Verfahrensgrundsätze sicherstellen, dass die Petentinnen und Petenten nicht – wie von Ihnen unterstellt – als rechtlose Bittsteller dastehen.

Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger darauf, dass die Volksvertretung die Petition entgegennimmt, sachlich prüft und den Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt, ist verfassungsrechtlich in Artikel 17 GG garantiert und wird in jedem Fall gewährt.

Um Ihrer Forderung, das Petitionsrecht von einem Bitt- und Beschwerderecht zu einem förmlichen Prüfauftrag umzugestalten, nachzukommen, wäre eine Änderung des Artikels 17 GG nötig. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Dies kann zurzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Bei der parlamentarischen Prüfung einer Petition kommt es nicht – wie von Ihnen vermutet – auf die Zahl der Unterstützer an.

Vor Annahme einer Petition als öffentliche Petition und deren Einstellung ins Internet prüft der Ausschussdienst, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, welche Bestandteil der Verfahrensgrundsätze ist.

Der Petent hat keine Nachteile zu befürchten, wenn seine Petition als öffentliche Petition abgelehnt wurde. Bei einer Ablehnung der Veröffentlichung wird die Petition als Einzelpetition weiterhin entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen bearbeitet. Somit wird gewährleistet, dass alle Petitionen gleich behandelt und parlamentarisch geprüft werden.

Gemäß Ziffer 1 der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition. Diese Richtlinie ist kein Bundesgesetz, sondern wurde gemäß §110 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom Ausschuss beschlossen und kann somit nicht Gegenstand einer Petition sein. Es kann auch nicht in Aussicht gestellt werden, dass die Richtlinie im Sinne Ihrer Forderung – alle eingereichten Petitionen zu veröffentlichen – in absehbarer Zeit geändert wird.

Zu Ihren Ausführungen über die Mitglieder des Deutschen Bundestages teile ich Ihnen mit, dass Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Insofern sind sie nicht als „parlamentarisches Dienstpersonal“ zu sehen.

Sie regen in Ihrem Schreiben einen Anfang direkter Demokratie an. Laut Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Staatsgewalt auf die Legitimation durch den Volkswillen zurückführbar. Der Parlamentarische Rat als verfassungsgebendes Organ hat dieses Prinzip in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG dahingehend konkretisiert, dass die Staatsgewalt vom Volk „in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird und sich somit für eine mittelbare Demokratie entschieden. Das Volk wird also ausschließlich durch die von ihm gewählten Vertreter repräsentiert.

Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung würde dem Gedanken der repräsentativen Demokratie zuwiderlaufen und daher eine Änderung des Artikels 20 Grundgesetz erfordern.
Änderungen der in Artikel 20 GG festgelegten Grundsätze sind jedoch aufgrund der Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 GG unzulässig. Nach dieser sind bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen. Dort heißt es wie folgt: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Zu Ihrer weiteren Information füge ich die Stichwortbroschüre „Petitionen – Von der Bitte zum Bürgerrecht“ hinzu. In dieser wird kurz und verständlich alles rund ums Thema „Petitionen“ erklärt.

Alternativ können Sie diese Broschüre und noch weitere Informationen zum Petitionswesen auf unserer Homepage www.bundestag.de unter dem Pfad Der Bundestag – Ausschüsse – Petitionen downloaden.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

XY
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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon AlexRE » So 30. Mai 2010, 16:22

DJ_rainbow hat geschrieben:Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung würde dem Gedanken der repräsentativen Demokratie zuwiderlaufen und daher eine Änderung des Artikels 20 Grundgesetz erfordern. Änderungen der in Artikel 20 GG festgelegten Grundsätze sind jedoch aufgrund der Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 GG unzulässig. Nach dieser sind bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen. Dort heißt es wie folgt: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“


Direktdemokratische Elemente auf Bundesebene sollen also nach dem der Ewigkeitsgarantie unterliegenden Artikel 20 GG ausgeschlossen sein. Das toppt wirklich die Absurdität der Begründung der Ablehnung von maxikatzes Wahlrechts - Petition. Das hier ist der Text von Artikel 20 GG:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Die Staatsgewalt wird nach Artikel 20 Abs. 2 GG vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Der Bann von Volksabstimmungen auf Bundesebene ist also keineswegs durch Artikel 20 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 3 GG auf ewig festgeschrieben. Im Gegenteil, seit 1990 ist die 1949 aufgeschobene diesbezügliche politische Grundentscheidung überfällig. Diese Überfälligkeit bewirkt wegen Artikel 146 GG in Verbindung mit der Präambel alter Fassung eine demokratische und staatsrechtliche Legitimitätslücke des Grundgesetzes insgesamt. Näheres dazu auf diesem thread:

Grundgesetz Aktivierer > Diskussion des Verfassungsentwurfes > Artikel 146

Nach dieser absurden Begründung der Zurückweisung der Petition frage ich mich wirklich, ob die Teilnehmer des BT - Petitionsforums da nur als kostenlose Statisten für politische Scharaden benutzt werden. Ernstgenommen werden sie dort offenbar nicht.
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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon maxikatze » So 30. Mai 2010, 17:30

Ich habe es befürchtet.
Die nehmen sich heraus, dass die repräsentative Demokratie unumstößlich zu sein hat. Sie haben wieder einmal deutlich gemacht, wer die Spielregeln aufstellt. Das macht mich schon wieder wütend.

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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon DJ_rainbow » So 30. Mai 2010, 17:41

maxikatze hat geschrieben:Ich habe es befürchtet.
Die nehmen sich heraus, dass die repräsentative Demokratie unumstößlich zu sein hat. Sie haben wieder einmal deutlich gemacht, wer die Spielregeln aufstellt. Das macht mich schon wieder wütend.

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Sie kriegen ihre Antwort - in meiner bekannt liebenswürdigen Art. Nur keine Panik auffe TITANIC, Wasser ist für alle da.
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Re: E-Petition zum Petitionsrecht

Beitragvon Sall May » So 30. Mai 2010, 20:00

Und hier haben wir noch was zu dem Thema Zensur bei Petitionstexten von dem Bürgermeinungen - User Inkassogegner. Der allerdings mit Klarnamen schreibt, selber seine Erfahrungen schildert und darüber hinaus seit Jahrzehnten Politiker ist ;) .http://www.buergermeinungen.de/index.php?option=com_kunena&Itemid=55&func=view&catid=6&id=616

Manchmal steht man fassungslos vor Dingen die passieren. Warum wird alles eigentlich oft mit einer rasanten Finesse so gedreht und gewendet, das man später Wörter in den Mund gelegt bekommt oder Interpretationen die man so nicht meinte?

Viele Menschen fühlen sich heute tatsächlich nur noch veralbert, haben oft gar seltsame Gefühle bis hin zu Angst und das in einer Demokratie, die den Menschen Meinungsfreiheit und Sicherheit verbriefte. Zu meiner Zeit lernte man in der Schule noch wie hoch anständig unser Land heute sei, das man sich angstfrei und offen immer äußern kann, darf und auch soll. In den langen Jahren, ich war auch mal arbeitslos, da habe ich Dinge erlebt, gehört, gesehen, erfahren das man sich fragt: "Was haben die einem bloß beigebracht, das stimmt doch in der Praxis gar nicht so". Man konnte aber auch nichts machen, es gab kein Internet, man war nicht so aufgeklärt wie heute und fühlte sich oft hilfs- und machtlos. Zum Besseren hat es sich aber bis heute nicht mehr verändert.
Sall May
 


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