Ricarda hat geschrieben:Heute Nacht wurde in den USA Troy Davis hingerichtet, wegen des Mordes an einem Polizisten, den er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat.
Es gab keine DNA-Spuren oder eine Waffe, sondern lediglich 9 Belastungszeugen, die aussagten, ihn am Tatort gesehen zu haben. Er hat das immer bestritten. 7 der neun Zeugen hatten inzwischen widerrufen und gesagt, die Polizei habe ihnen damals angedroht, sie selbst wegen des Mordes einzusperren, wenn sie Troy Davis nicht belasteten. Der achte Zeuge ist psychisch schwer krank, der neunte ist jener Mann, der unstreitig am Tatort war, selbst wegen des Mordes verdächtigt worden war und dann erfolgreich den Verdacht auf Troy Davis gelenkt hatte.
Die Familie des getöteten Polizisten hat stets auf Hinrichtung gedrängt. Hoffentlich trägt es zur Befriedigung bei, dass für ihren Sohn ein Unschuldiger sterben musste.
Bleibt noch zu ergänzen, dass eine der Geschworenen in Davis`Prozess öffentlich gesagt hat, dass sie niemals auf schuldig erkannt hätte, wenn sie von den Drohungen gegen die Zeugen gewusst hätte. Ein solcher Schuldspruch kann nur mit 12 : 0 Stimmen ergehen.
Ein Wiederaufnahmeverfahren war nicht erfolgreich, weil die revidierten Zeugenaussagen angeblich nicht als
Unschuldsbeweis ausreichten. Demnach gilt der Grundatz "in dubio pro reo" in Wiederaufnahmeverfahren in den USA nicht (mehr).
Ich habe allerdings auch schon von deutschen Wiederaufnahmeverfahren gelesen bzw. entsprechenden Anträgen, die zurückgewiesen wurden, weil neue erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten als unzulänglich hingedreht wurden. Auch da lief es darauf hinaus, dass eine Wiederaufnahmenverfahren ohne Strengbeweis der Unschuld (angeblich) nicht erfolgreich sein kann. Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass diese deutschen Richter ebenso wie ihre amerikanischen Kollegen kaltblütig einen Unschuldigen getötet hätten, um dem allerhöchstrangigen Zivilisationsgut der Rechtskraft von Urteilen Genüge zu tun, wenn es in Deutschland die Todesstrafe gäbe.