Wunschkind staatlich unerwünscht

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mi 28. Apr 2010, 17:30

Das im Embryonenschutzgesetz seit 20 Jahren etwas verankert ist was gegen das Grundrecht geht und unfruchtbare diskriminiert ist nur eine Sache beim Thema künstliche Befruchtung. Was mich eher erstaunt, schon regelrecht erschreckt ist, wenn ich von einigen Menschen die allgemeine Meinung zum Thema künstliche Befruchtung lese.

Da fallen dann so Begriffe wie "Retorten-Baby, die Natur des Menschen, Manipulation, Egoistische Personen die nur an sich denken, Luxusleistung, sollen die doch selber zahlen....."

Demnach werden diese Betroffenen vom Staat diskrimieniert regelrecht in ihrer Handlung eingeschränkt, was bei der Allgemeinheit widerrum den Eindruck erweckt das eine KB und das was damit zusammenhängt etwas abartiges wäre, das streng kontrolliert werden muss. Die Betroffenen werden dargestellt, wie wenn sie es nicht verdient hätten Kinder zu bekommen weil mit ihnen ja was nicht stimmen kann.

Die nicht betroffenen, welche die KB verteufeln setzten weil der Staat so handelt, GENAU DESHALB noch einen oben drauf und erkennen gar nicht das sie letztendlich diese Betroffeen mit-diskriminieren.


Schon alleine die Diskussion "Kindswohl" in Verbindung mit einer KB zu bringen zeigt das Problem ganz deutlich. Wer fragt den nach dem Kindswohl wenn Menschen tagtäglich auf natürlichem Weg Kinder machen? Kein Mensch und NIEMALS würde der Staat sich in diesem Fall anmassen zu entscheiden wer Kinder bekommen darf und wer nicht. Da ist es total egal wie alt die Menschen sind, wie gesund, ob Genschäden in der Familie vorhanden sind........ während bei einer KB die betroffenen sehr wohl einige Kriterien erfüllen müssen.

Im Embryonenschutzgesetzt gibt es auch keine Logik.
So darf bei einer befruchtete Eizelle die fortschreitende Zellteilung nicht angeschaut werden. Es werden Eizellen "auf gut Glück" eingesetzt. Nur jede 10te, ist laut Statistik in der Lage zu einem Mensch zu werden. Die KB muss deshalb öfters durchgeführt werden, was nicht nur auf die Gesundheit der Patientin geht, sondern auch eine Menge Kosten verursacht. Deutschland hat deshalb auch sehr niedrige Erfolge vorzuweisen im Gegensatz zu anderen Ländern.

Auch bei vorliegendem Wissen über Gendefekte in der Familie darf keine Untersuchung der Eizelle durchgeführt werden. Die Patientin MUSS also erst schwanger werden, kann dann durch eine Fruchtwasseruntersuchung das Baby untersuchen lassen und bekommt DANN BESCHEID ob das Baby gesund ist. Ach ja und abtreiben darf sie dann auch.

Eine befruchtete Eizelle wird mehr geschützt als ein Embryo oder die Gesundheit einer Frau.

Auch werden meist 3 Eizellen eingesetzt um die Chance einer Schwangerschaft zu erhöhen. Auch hier wird die Belastung der Frau durch eine Mehlingsschwangerschaft eher in Kauf genommen, als ihr eine vorab untersuchte Eizelle einzusetzten bei welcher die Chance genau so besteht.

Das komplette Embryonenschutzgesetzt ist paradox.

Die Medizin ist in dem Gebiet schon sehr viel weiter, man könnte es sehr viel schonender für die Patientin gestalten, wendet aber die "neuen medizinischen Erkenntnisse" nicht an. Nein im Gegenteil, durch aberkennen des Status "Krankheit" wird so getan als ob diese unfruchtbaren Menschen kein Recht auf diese Medizin hätten, sondern froh sein können das die gesetzlichen Krankenkasse ihnen überhaupt noch FREIWILLIG 50% zahlen.

Demnach wurden die Betroffenen auch noch zu Bittstellern gegenüber den Krankenkassen dekradiert, die am besten noch mit gesenktem Haupt Danke sagen sollen für die Diskriminierung.

Mittlerweile betrifft es jedes siebte Paar in Deutschland, es gibt genügend Studien darüber woran es liegt das immer mehr Menschen unfruchtbar werden. Es wird aber nichts an den Ursachen getan. Schon in den Schulen geht es ja auch nur um das Thema Verhütung und nicht darum wie man seine Fruchtbarkeit möglichst aufrecht erhält. Heute geht noch das Gerücht um das eine Frau erst mit 40 Jahren an ihrer Fruchtbarkeit verliert. Das ist falsch, fängt nämlich schon mit 30 Jahren an abzunehmen. Mit 40 Jahren ist es in Deutschland deshalb auch mit einer KB vorbei!

Die Menschen sollten sich endlich darüber bewusst werden, dass es sich bei den heutigen Betroffenen nur um die "Vorläufer" handelt und die eigenen Enkel oder Urenkel eventuell nicht geboren werden, wenn man heute wegsieht und die Betroffenen nicht unterstützt. Immerhin wird es nun schon seit 20 Jahren hingenommen. Warum also sollte es sich die nächsten 20 Jahre ändern, wenn keiner was dazu sagt?
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mi 28. Apr 2010, 19:23

Hase hat geschrieben:Auch bei vorliegendem Wissen über Gendefekte in der Familie darf keine Untersuchung der Eizelle durchgeführt werden. Die Patientin MUSS also erst schwanger werden, kann dann durch eine Fruchtwasseruntersuchung das Baby untersuchen lassen und bekommt DANN BESCHEID ob das Baby gesund ist. Ach ja und abtreiben darf sie dann auch.

Eine befruchtete Eizelle wird mehr geschützt als ein Embryo oder die Gesundheit einer Frau.


Wodurch die in meinem vorherigen post geäusserte Vermutung, dass wir mit dem Phänomen eines Vakuums an Rechts- und Staatsvernunft zwischen Bevölkerung und europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tun hätten, zur Gewissheit verdichtet wird.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Witwe am 6.5 um 22:15 Uhr bei Kerner auf Sat1

Beitragvon Hase » Do 29. Apr 2010, 19:35

Die Kinderwunsch-Witwe teilte mir heute Nachmittag per E-Mail mit, dass sie gestern den Dreh für den TV-Beitrag bei dem Magazin „Kerner“ beendet hat, dieser am 06.05.2010 um 22.15 Uhr auf Sat1 ausgestrahlt und sie dazu persönlich in der Sendung zum Studio-Talk anwesend sein wird.

Natürlich hab ich zurest rückgefragt ob ich die E-Mail in den Foren veröffentlichen darf, worauf sie antwortete. "Gerne kannst du den Hinweis auf die Kerner-Sendung in den Foren schreiben. Doch ich bitte Dich, nicht gerade die komplette Mail zu senden, sondern mit deinen Worten darauf aufmerksam machst. Das ist sehr lieb von Dir. Auch ich werde ich meiner Homepage diesen Hinweis setzen."

Dieser bitte kam ich hiermit nach. Der Hinweis befindet sich wie ich eben sah auch bereits auf ihrer Seite http://www.kiwu-witwe.de

Wäre schön wenn ihr euch das alle anseht, um den Fall mal aus der Sicht der Betroffenen geschildert zu bekommen.

Liebe Grüße
Hase
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Fr 30. Apr 2010, 07:16

Vom privaten Forum herüberkopiert:
_______________________

oje hat geschrieben:
"Nach dem Unfalltod des Ehemannes verklagte eine 28-Jährige das Klinikum Neubrandenburg auf Herausgabe der tiefgefrorenen Eizellen. Die Klage wurde gestern abgewiesen."

Diese Witwe sollte "Trauerarbeit" (siehe Verena Kast) leisten, statt vor Gericht zu "klagen"!
Sie steckt noch in der 1.Phase des "Nicht-Wahrhaben-Wollen", Psychotherapie wäre besser.

Insemination der Spermien eines Toten erscheint mir absurde Überheblichkeit #no#
Hier wird Leiden statt Leben provoziert (das arme vaterlose evtl. behinderte Kind!)

PS.: Ich habe selbst noch den Märchen-Interpretationen von Verena Kast in Lindau gelauscht!


Hier geht es um befruchtete Eizellen im sog. "Vorkernstadium". Die Staatsmacht nimmt sich heraus*, die Weiterentwicklung dieses entstehenden Lebens gegen den Willen der Mutter zu verbieten. Hier ist also mit Sicherheit irgendwer überheblich, wer das ist, ist natürlich eine Frage des von grundsätzlichen Einstellungen und Anschauungen abhängigen Berachtungswinkels.

Grund- und Menschenrechte sind übrigens von ihrem Wesen und ihrer rechtstechnischen Funktion her in allererster Linie Abwehrrechte einzelner Menschen gegen Staatsmächtige.


*jedenfalls nach der Auslegung des Embryonenschutzgesetzes durch das Landgericht Neubrandenburg, ob der Staat sich das wirklich herausnimmt, werden wir am 07.05. erfahren.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Sa 1. Mai 2010, 01:29

Vom privaten Forum rüberkopiert

oje hat geschrieben:
"Nach dem Unfalltod des Ehemannes verklagte eine 28-Jährige das Klinikum Neubrandenburg auf Herausgabe der tiefgefrorenen Eizellen. Die Klage wurde gestern abgewiesen."

Diese Witwe sollte "Trauerarbeit" (siehe Verena Kast) leisten, statt vor Gericht zu "klagen"!
Sie steckt noch in der 1.Phase des "Nicht-Wahrhaben-Wollen", Psychotherapie wäre besser.

Insemination der Spermien eines Toten erscheint mir absurde Überheblichkeit #no#
Hier wird Leiden statt Leben provoziert (das arme vaterlose evtl. behinderte Kind!)

PS.: Ich habe selbst noch den Märchen-Interpretationen von Verena Kast in Lindau gelauscht!


Hallo Oje,

die Witwe versuchte mit ihrem Mann seit Ende 2002 ein Kind auf natürlichem Weg zu zeugen, was leider nicht möglich war aufgrud einem Eileiterverschluss. So begaben sie BEIDE GEMEINSAM in ärztliche Behandlung. Während der Behandlung kam ihr Ehemann bei einem Unfall ums Leben.

Die bereits mit dem Sperma ihres Mannes befruchteten und im Vorkernstadium eingefrorenen Eizellen, fordert sie nun von der Klinik zurück. Hier wird also nicht einem Toten das Sperma abgenommen.

Ob ein vaterloses Kind arm daran ist, kann ich nicht allgemein beurteilen, da es jeweils auf den Einzelfall bezogen, also auf den jeweiligen Vater ankommt.
Allerdings würde sicher keiner von einer schwangeren Frau verlangen das sie abtreibt, wenn sie Witwe wird, bzw. den werdenden Vater verliert, oder gar nicht erst vorweisen kann.
In diesem Fall steht IMMER der Wunsch der Frau im Vordergrund und das Kindswohl wird nie disskutiert. Muss es ja auch nicht, weil diese Frau selbst entscheiden darf ob sie ihr Kind bekommt, oder nicht.

Ich weiss nicht wie du darauf kommst zu schreiben event. behindert. Wieso sollte dieses Kind eventuell behindert auf die Welt kommen?
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Sa 1. Mai 2010, 12:22

Herüberkopiert:
___________

oje hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Hier geht es um befruchtete Eizellen im sog. "Vorkernstadium". Die Staatsmacht nimmt sich heraus, die Weiterentwicklung dieses entstehenden Lebens gegen den Willen der Mutter zu verbieten.

NEIN : Hier geht es um eine junge Frau, die über einen tragischen Verlust trauern sollte, bevor sie in eine neue Beziehung hineinwachsen und ihren Kinderwunsch erfüllen kann.
Schlimm genug, dass immer mehr Kinder bei "Alleinerziehenden" (nach Scheidung) aufwachsen müssen. Hier soll eine "befruchtete Eizelle" in solch eine Alleinerziehung hineinwachsen. Wenn sie "behindert" geboren wird und/oder sich in einer "Patschwork-Familie" wieder findet, wird das Leiden für alle unerträglich.
Ich erlebe die Begleitung eines behinderten Kindes und seiner dementen Mutter nun über 2 Jahrzehnte und sehe die Probleme vermutlich realistischer. Erst gestern wurde eine Fernsehsendung ausgestrahlt, in der 10-jährige Kinder ihre demente Mutter oder den behinderten Vater zu Hause pflegten. Es war eine unerträgliche "politische Inszenierung"!
Auf Grund ihrer Vergangenheit können Deutsche weder mit Insemination noch mit Behinderten oder Sterbenden angemessen umgehen. - Das Anliegen dieser "Wunschkindmutter" halte ich für absurd. Sie sollte Verena Kast lauschen oder lesen, auf jeden Fall aber eine Psychotherapie machen.


1. kann ich ebensowenig wie Hase nachvollziehen, was behinderte Kinder mit diesem konkreten Fall zu tun haben und

2. gelten für Deutsche die selben Grund- und Menschenrechte wie für alle anderen Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, der europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtserklärung zur UNO - Charta. Wenn es um das Lebensrecht ihres eigenen Kindes geht, muss sich die KiWu - Witwe einen feuchten Kehrricht um die deutsche Geschichte scheren.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Sall May » Sa 1. Mai 2010, 19:54

Künstliche Befruchtung, zu dem Thema wollte ich mich einstweilen geschlossen halten. Doch ich habe auch dazu schon lange etwas zu sagen. Denn, was viele nicht bedenken ist, und es war schon Thema Ende 1978/Anfang 1980. Ich selber habe 3 Kinder verloren, das ist hier aber jetzt nicht das Thema, bzw. sollte es nicht sein.

Fakt ist, das durch Umweltgifte, durch zuviel z. B. Östrogen und andere Hormone in Wasser und Nahrung immer mehr Menschen Unfruchtbar, und Zeugungsunfähig werden. Was ja schon wieder dann förmlich nach einer KB schreit.

Wenn unsere Natur also immer mehr so verseucht wird, das daraus solche Dinge resultieren, dann müssten wir als reife Menschen anfangen mal ganz schnell nachzudenken, oder?
Sall May
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Uel » So 2. Mai 2010, 02:07

Ich komme mal auf den Ausgangspunkt zurück …

denn ich könnte auch einen weiten Bogen spannen, in die weite Welt hinaus blicken und die Überbevölkerung anpeilen, … ect. und zig andere Punkte finden, die irgendwie mit kB [künstlicher Befruchtung] zusammenhängen …

… tu ich aber nicht mehr!

Es geht darum, dass gefordert wird, in Zukunft dürften auch Tote zeugen dürfen, der Gesetzgeber solle seine unsinnige Bevormundung in diesem Punkt aufgeben.

Da muss doch gefragt werden: Wer hat Interesse daran, dass Tote noch zum Zeugen kommen?

a.) die Partner der Verstorbenen, die sich nicht mit deren Tode abfinden können, diese trotz Tod durch Nachkommenschaft fast unsterblich zu machen hoffen, und sicherlich noch weitere Interessen haben

aa.) die Partner der Verstorbenen, die keine kB benötigen, nur leider noch zu wenig Versuche gemacht haben um ihre gewünschten Kinder zu bekommen. Denn aus Gerechtigkeits- und Gleichheitsgründen müsste ihnen das Gleiche gestattet sein, wie den kB-Paaren mit ihrem Eingefrorenen.

b.) die Eltern des Verstorbenen, die auf Erfüllung ihres Lebens durch Enkel hoffen, die ihr verstorbenes Kind doch noch zum Erfolgsmodel machen,

c.) eine spezielle Medizin und Pharmazie, die ihre speziellen Geschäftszwecke auf das Feld der kB verlegt haben,

d.) eine Justiz, die immer an komplizierten Fällen besser verdienen kann, erweitert ihr Geschäftsfeld,

e.) Medien, Wissenschaftler und Fortschrittsfetischisten, für die das Spektakuläre, das Besondere oder scheinbar Zukunftsweisende schon allein aus seiner Eigenschaft " der Besonderheit" förder- und schützenswürdig ist,

f.) Erblasser und Machtfestiger, die am breiten Aufstellen ihres familiären Netzwerkes interessiert sind (man denke an das irrsinnige Getue der Herrscher in Europas feudalen Zeiten um ihren Thronfolger, als sie das Volkswohl noch als ihren Privatbesitz aufgefasst hatten, - warum sollte sich der Mensch in heutigen mächtigen Kreisen geändert haben?

Und wem schadet das Ganze?

g.) die nach dem Tode gezeugten Kinder, die aus mangelnder Trauerbewältigung des lebenden Elternteils um einen möglichen Elternteil gebracht wurden, - weil das Wohl der Trauernden über das Wohl zukünftiger Kinder gesetzt wurde,

h.) dem Staat, weil seine Reglungskompetenz in Frage gestellt wird und er das Problemfeld in Zukunft wegen inflationärer Verkomplizierung überhaupt nicht mehr logisch und nachvollziehbar regeln kann,

i.) der Gesellschaft, weil der gesellschaftliche Frieden durch nicht mehr verständliche Sachverhalte gefährdet wird und bei ausreichender Phantasie unendliche Variationen von Manipulationen möglich werden.

Ich verstehe die Diskutierenden nicht, die für kB sind und dann hier so tun, als ob diese abgeschafft werden soll. Es werden die derzeit gängigen Techniken der kB ins Kleinste geschildert, einige können sogar eigene Erlebnisse beisteuern. Oder es werden Widersprüche in der kB-Gesetzgebung zelebriert, die sicherlich einzelnen Lobbygruppen geschuldet sind und event. veränderungswürdig sind.
Schön, darüber gesprochen zu haben, aber darum geht es nicht: Der Staat verbietet nicht die kB, sondern das Zeugen durch Verstorbene, allein darum geht es in dem Fall.

Zynismus an: - Auch das argumentative Getrickse mit Halb- und Dreivierteltoten ist nicht hilfreich. Es geht um die Mausetoten, die 100% Toten, die ohne Widerspruch unter die Erde dürfen. - Zynismus aus:

Es erscheint mir auch so: für die nachrangigste, speziellste "Benachteiligung" ist man bereit, grundsätzliches "Allgemeinwohl" zu opfern. -Wenn das mal nicht wieder in den beklagten heutigen Zeitgeist passt, -- die Griechen zeigen uns gerade, wie es geht, wenn jede betroffene Gruppe nur sich selbst allein sehen will.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » So 2. Mai 2010, 11:24

Sall May hat geschrieben:Wenn unsere Natur also immer mehr so verseucht wird, das daraus solche Dinge resultieren, dann müssten wir als reife Menschen anfangen mal ganz schnell nachzudenken, oder?


Schon, aber dieses Geschrei verletzt das hochsensible Sittenempfinden unserer durch die finstere deutsche Geschichte belehrten Eliten in Politik und Wirtschaft.

Wenn sie nicht gerade damit beschäftigt sind, aus Multimillionären Milliardäre zu machen und eine immer stärkere Konzentration des gesamtgesellschaftlichen Reichtums auf immer weniger Menschen zu bewirken - was u. a. die von Dir angesprochenen Umweltschäden zur Folge hat -, verfolgen sie ständig ihre Visionen einer ethisch möglichst hochstehenden öffentlichen Ordnung. Mit dieser hohen Ethik ist es natürlich nicht zu vereinbaren, dass die Knechte der Milliardäre ihre Fertilitätsschwächen durch schrecklich egoistische und wahnsinnig teure medizinische Manipulationen beheben.

Wo kommen wir denn auch hin, wenn wir die Einsätze im globalen Casino reduzieren und das schöne Geld für Kinder ausgeben?

Zum Glück haben unsere Eliten mittlerweile einen hochkompetenten Ethikrat eingesetzt, der dieser Verschwendung entgegentritt, wo immer sie einzureissen droht:

http://www.tagesschau.de/inland/babyklappe100.html


Uel hat geschrieben:Da muss doch gefragt werden: Wer hat Interesse daran, dass Tote noch zum Zeugen kommen?


Ich hatte dazu bereits geschrieben, dass man die Zulässigkeit der KB von der Abwesenheit aller fragwürdigen Motive und gesellschaftspolitisch bedenklichen Hintergründe abhängig machen könnte.

Ein generelles Verbot ist ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte von Menschen auch in solchen Fällen, in denen keine gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen abwägungsfähigen öffentlichen Interessen oder grundgesetzlich geschützte Rechte Dritter nachweisbar sind. Das halte ich für unzulässig.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon maxikatze » So 2. Mai 2010, 11:53

Papa war eine Leiche als ich gezeugt wurde!!!

- Gruselige Vorstellung - Bin ansonsten kein Gegner der kB - nur es sollte Grenzen geben. Hier wird vllt eine überschritten.

Es ist meiner Meinung nach keine Einschränkung der persönlichen Freiheit in solchen Fällen zu sagen: Stopp, bis dahin und nicht weiter !
Nur weil es medizinisch gesehen machbar ist, heisst das noch lange nicht, dass dieses Vorgehen überhaupt ethisch vertetbar ist.
Anders gesagt, nicht alles was machbar ist, sollte man auch tun.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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