Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Beitragvon DJ_rainbow » Di 20. Apr 2010, 07:25

Dieses o. g. Grundrecht fehlt leider noch im Entwurf, hier einmal der Text, den ich als Petition eingereicht habe. Die Petition würde übrigens ohne Angabe von Gründen abgelehnt - ein Schelm, wer Böses oder Schäuble dabei denkt...

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das GG wie folgt zu ergänzen:

(1) Jede natürliche Person hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In dieses Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes, das auf längstens zwei volle Legislaturperioden befristet ist, eingegriffen werden.
(2) Ein Gesetz gemäß Absatz 1 Satz 2 bedarf der umfassenden öffentlichen Erörterung hinsichtlich Nutzen, Kosten und Risiken.
(3) Jeder hat das Recht auf umfassende Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten.
(4) Gegen Gesetze, die dieses Grundrecht einschränken, steht jedem die direkte Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Begründung
Mit seinem berühmten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (Az: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) hat das Bundesverfassungsgericht vor nunmehr über 26 Jahren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt und seither in weiteren Entscheidungen weiterentwickelt.

Leider stufen die Gesetzgeber des Bundes und der Länder dieses Grundrecht als Grundrecht zweiter Klasse ein und beschließen immer wieder Gesetze, die massiv dieses Grundrecht verletzen. Daher ist es notwendig, dieses Grundrecht zu kodifizieren. Die Befristung von Ausnahmegesetzen soll sicherstellen, dass dieses Grundrecht nicht schleichend unterlaufen werden kann – vielmehr müssen Eingriffe angesichts des technischen Fortschritts immer wieder auf Nutzen, Kosten und Risiken untersucht und öffentlich debattiert werden.

Um dieses Grundrecht effektiv umsetzen und leben zu können, ist es erforderlich, dass jeder unkompliziert und formlos Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten anfordern kann; dieser Antrag muss nicht begründet werden – vielmehr muss die Verweigerung der Auskunft detailliert begründet werden.

Aufgrund der Eigenheiten dieses Rechtsgebiets – digitale Daten können beliebig, vom Betroffenen unbemerkt und verlustfrei vervielfältigt und verbreitet werden – ist es notwendig, diesem Grundrecht einen effektiven und daher stark verkürzten Rechtsweg an die Seite zu stellen.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

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Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Beitragvon AlexRE » Di 20. Apr 2010, 15:15

DJ_rainbow hat geschrieben:(4) Gegen Gesetze, die dieses Grundrecht einschränken, steht jedem die direkte Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Das liest sich so, als wolltest Du jedem einzelnen Bürger eine abstrakte Normenkontrollklage ermöglichen. Die ist aber nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG Regierungen und Parlamentariern vorbehalten:

2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;


Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/93.html

Einzelne Bürger, die in ihren Verfassungsrechten verletzt sind, können nach Ausschöpfen des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten (=bis zur letzten Instanz der Verwaltungs- Zivil- oder Strafrechtspflege) eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG erheben.

Für einen seriösen Verfassungsentwurf scheint mir dieser Vorschlag zu weit zu gehen. Schliesslich darf man die Praktikabilität der Normen nicht ausser Acht lassen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Beitragvon DJ_rainbow » Di 20. Apr 2010, 15:27

Nein, nicht eine Normenkontrollklage.

Sondern - so wie es im Text steht - eine Verfassungsbeschwerde mit einem erleichterten einstweiligen Rechtsschutz.

Hintergrund ist der Zeitverzug bei einem "ordentlichen" Gerichtsverfahren durch alle Instanzen, bis man nach Karlsruhe gehen kann. Das ist bei digitalen Daten unzumutbar.
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