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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon Excubitor » Di 9. Aug 2011, 15:09

Staber hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Es bleibt dabei, wie in vielen Beiträgen dieses Forums belegt wurde: Deutschland ist nach wie vor kein vollwertiger Rechtsstaat und die Verantwortlichen entfernen es täglich weiter davon.[/color]


Hallo Excubitor !
Vollwertig schon, nur fehlerhaft in der Rechtsprechung wie alle anderen Staaten auch.
Natürlich ist es auf den ersten Blick "unfassbar" und ich hätte es auch begrüßt , wenn dieser feige Typ nix außer die Kosten bekommen hätte, aber wir haben ein einigermaßen gutes Rechtssystem in Deutschland...unterm Strich jedenfalls.
Der Typ wurde nun mal, zu recht m.E., gefoltert um eine Aussage zu machen und das ist verboten, , da kann man drüber denken wie man will , darüber sollte ehrlich nachgedacht werden, denn hier wurde ihm nur etwas angedroht und das hat bei der Aufklärung des Falles geholfen, dafür sollte dann auch keine Entschädigung fließen.
Bleibt zu hoffen , das die Kosten des Verfahrens einen großteil der 3.000 € schlucken und der Kerl im Knast wenigsten wie das behandelt wird, was er ist. Abschaum!
Mehr sage ich nicht dazu, das wäre nämlich alles sehr zensurwürdig!

staber


Das ist leider so nicht richtig.
Es geht nicht um fehlerhafte Rechtssprechung allein. In diesem Land herrscht eine indiskutabel fehlerhafte Legislative, sowie eine indiskutabel, täglich fehlerhafter werdende Rechtssprechung, übrigens für einige Rechtsgebiete nachgewiesen. Was soll man auch von Menschen erwarten, die, wie Politiker, für ihre Tätigkeit weder eine berufliche Eignung nachweisen müssen, noch im weiteren Verlauf des Tätigseins auf berufliche Eignung überprüft werden, wie es beispielsweise Piloten jedes Jahr über sich ergehen lassen müssen, und noch dazu jeden beliebigen Fehler, ob grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich, nahezu konsequenzlos begehen können... Um hier ein funktionables Staatsystem erst einmal zu erschaffen, müssten einige gravierende Änderungen erfolgen, die sich wiederum mit einem in weiten Teilen obrigkeitshörigen, bequemen, feigen, (leider oft wenig intelligenten) und verlotterten Volk definitiv nicht ereichen lassen. Und letzteres ist eben die haupt Existenzgrundlage für verantwortungslose Politik.

Dem verurteilten Kindermörder wurde bestenfalls eine Folter angedroht, mehr nicht. Das selbst schon als Folter zu bezeichnen spricht wiederum für den Täterschutz, der absolut indiskutabel erscheint.

Wenn Sie sich einmal informieren wollen, was in diesem Staat wirklich so abläuft sollten Sie einmal folgenden Strang lesen; aber gründlich, da dort zahlreiche Belege mit Zwischenantworten aufgeführt sind.

http://www.politik.de/forum/innere/231274-sind.html
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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon Staber » Di 9. Aug 2011, 18:29

Excubitor hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Es bleibt dabei, wie in vielen Beiträgen dieses Forums belegt wurde: Deutschland ist nach wie vor kein vollwertiger Rechtsstaat und die Verantwortlichen entfernen es täglich weiter davon.[/color]


Hallo Excubitor !
Vollwertig schon, nur fehlerhaft in der Rechtsprechung wie alle anderen Staaten auch.
Natürlich ist es auf den ersten Blick "unfassbar" und ich hätte es auch begrüßt , wenn dieser feige Typ nix außer die Kosten bekommen hätte, aber wir haben ein einigermaßen gutes Rechtssystem in Deutschland...unterm Strich jedenfalls.
Der Typ wurde nun mal, zu recht m.E., gefoltert um eine Aussage zu machen und das ist verboten, , da kann man drüber denken wie man will , darüber sollte ehrlich nachgedacht werden, denn hier wurde ihm nur etwas angedroht und das hat bei der Aufklärung des Falles geholfen, dafür sollte dann auch keine Entschädigung fließen.
Bleibt zu hoffen , das die Kosten des Verfahrens einen großteil der 3.000 € schlucken und der Kerl im Knast wenigsten wie das behandelt wird, was er ist. Abschaum!
Mehr sage ich nicht dazu, das wäre nämlich alles sehr zensurwürdig!

staber


Das ist leider so nicht richtig.
Es geht nicht um fehlerhafte Rechtssprechung allein. In diesem Land herrscht eine indiskutabel fehlerhafte Legislative, sowie eine indiskutabel, täglich fehlerhafter werdende Rechtssprechung, übrigens für einige Rechtsgebiete nachgewiesen. Was soll man auch von Menschen erwarten, die, wie Politiker, für ihre Tätigkeit weder eine berufliche Eignung nachweisen müssen, noch im weiteren Verlauf des Tätigseins auf berufliche Eignung überprüft werden, wie es beispielsweise Piloten jedes Jahr über sich ergehen lassen müssen, und noch dazu jeden beliebigen Fehler, ob grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich, nahezu konsequenzlos begehen können... Um hier ein funktionables Staatsystem erst einmal zu erschaffen, müssten einige gravierende Änderungen erfolgen, die sich wiederum mit einem in weiten Teilen obrigkeitshörigen, bequemen, feigen, (leider oft wenig intelligenten) und verlotterten Volk definitiv nicht ereichen lassen. Und letzteres ist eben die haupt Existenzgrundlage für verantwortungslose Politik.

Dem verurteilten Kindermörder wurde bestenfalls eine Folter angedroht, mehr nicht. Das selbst schon als Folter zu bezeichnen spricht wiederum für den Täterschutz, der absolut indiskutabel erscheint.

Wenn Sie sich einmal informieren wollen, was in diesem Staat wirklich so abläuft sollten Sie einmal folgenden Strang lesen; aber gründlich, da dort zahlreiche Belege mit Zwischenantworten aufgeführt sind.

http://www.politik.de/forum/innere/231274-sind.html




Ich gebe ihnen ja im weitesten Recht. ;)
Aber es gibt nun eben in der Justiz eines Rechtsstaates ( auch wenn sie da anderer Meinung sind im Bezug auf Rechtsstaat )immer wieder Urteile , die selbst für rechtskundige Bürger nur schwer nachvollziehbar sind. Aber die Menschenrechte ( und die Rechte die sich aus deren Verletzung ergeben )gelten auch für diejenigen , die die gesetzlichen Regeln mißachten und das schwerste Verbrechen begehen , das sich denken lässt.
Das mag lapidar klingen , ist aber eines der Prinzipien , das den Rechtsstaat von anderen Ordnungen unterscheidet. Der Preis ,den wir für die Einhaltung dieses Prinzips zahlen , kann manchmal sehr hoch sein. So hoch , das es weh tut.
Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug , um als unmenschliche Behandlung
im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvenzion zu gelten, laut Urteilsbegründung.
Das war deutlich genug. Damit war klar, das Gäffken nebst seinen Verteidiger die deutsche Justiz weiter beschäftigen würden.

gruß staber
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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon Excubitor » Mi 10. Aug 2011, 15:24

Staber hat geschrieben:[...]

Ich gebe ihnen ja im weitesten Recht. ;)
Aber es gibt nun eben in der Justiz eines Rechtsstaates ( auch wenn sie da anderer Meinung sind im Bezug auf Rechtsstaat )immer wieder Urteile , die selbst für rechtskundige Bürger nur schwer nachvollziehbar sind. Aber die Menschenrechte ( und die Rechte die sich aus deren Verletzung ergeben )gelten auch für diejenigen , die die gesetzlichen Regeln mißachten und das schwerste Verbrechen begehen , das sich denken lässt.
Das mag lapidar klingen , ist aber eines der Prinzipien , das den Rechtsstaat von anderen Ordnungen unterscheidet. Der Preis ,den wir für die Einhaltung dieses Prinzips zahlen , kann manchmal sehr hoch sein. So hoch , das es weh tut.
Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug , um als unmenschliche Behandlung
im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvenzion zu gelten, laut Urteilsbegründung.
Das war deutlich genug. Damit war klar, das Gäffken nebst seinen Verteidiger die deutsche Justiz weiter beschäftigen würden.

gruß staber


Und genau deswegen stand ja im ersten Absatz meines Kommentars im Eingangsbeitrag:

"Gerade weil das Urteil (leider) als juristisch korrekt anzusehen sein dürfte, zeigt und belegt es die ethisch und moralisch als extrem mangelhaft zu bewertende Grundlage des deutschen Rechtsystems. In einem Rechtsstaat kann und müssen auch in den Bereichen ausreichende Grundlagen Berücksichtigung finden, was definitiv nicht der Fall ist."
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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon AlexRE » Do 11. Aug 2011, 14:41

Excubitor hat geschrieben:"Gerade weil das Urteil (leider) als juristisch korrekt anzusehen sein dürfte"



Wieso eigentlich?

Ich halte die Argumentation von Gerd für stichhaltig, jedenfalls habe ich weder hier noch auf dem von ihm verlinkten gmx - thread ein Argument dagegen gesehen:

Die Rechtsstaatlichkeit war in diesem Fall bereits durch das strafgerichtliche Urteil gegen Herrn Daschner gewahrt, der weitere "Schadensersatz" (das soll kein Schmerzensgeld sein, die Rechtsnatur des "Schadensersatzes" geht aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht genau hervor) wurde unter Hinweis auf das Urteil des EGHMR ausgesprochen, nach dem die Verurteilung von Herrn Daschner zu Verwarnung unter dem Vorbehalt der Verhängung einer Geldstrafe (= das mildestmögliche Urteil, praktisch eine Geldstrafe auf Bewährung) nicht tat- und schuldangemessen sei und deshalb wegen der Schwere des Vergehens nach Rechtskraft des Strafurteils die Bundesrepublik kauch noch Schadensersatz zahlen müsse.

Und genau das bezeichne ich als höchstrichterlichen Blödsinn, ausgerechnet der EGHMR, der erst kürzlich in einem ganz anderen Zusammenhang (Sicherungsverwahrung) die Bedeutung des Rückwirkungsverbots maßlos aufgeblasen hat, übersieht hier total, dass milde Urteile bei einer Erstverurteilung eines Angeklagten in einer bestimmten Fallkonstellation eine schwere Anspannung des Rückwirkungsverbots / besonderen Bestimmtheitsgebots abmildern. Schließlich sind solche Erstverurteilten alle haarscharf am Rande eines Verbotsirrtums.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon Excubitor » Do 11. Aug 2011, 16:14

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:"Gerade weil das Urteil (leider) als juristisch korrekt anzusehen sein dürfte"



Wieso eigentlich?

Ich halte die Argumentation von Gerd für stichhaltig, jedenfalls habe ich weder hier noch auf dem von ihm verlinkten gmx - thread ein Argument dagegen gesehen:

Die Rechtsstaatlichkeit war in diesem Fall bereits durch das strafgerichtliche Urteil gegen Herrn Daschner gewahrt, der weitere "Schadensersatz" (das soll kein Schmerzensgeld sein, die Rechtsnatur des "Schadensersatzes" geht aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht genau hervor) wurde unter Hinweis auf das Urteil des EGHMR ausgesprochen, nach dem die Verurteilung von Herrn Daschner zu Verwarnung unter dem Vorbehalt der Verhängung einer Geldstrafe (= das mildestmögliche Urteil, praktisch eine Geldstrafe auf Bewährung) nicht tat- und schuldangemessen sei und deshalb wegen der Schwere des Vergehens nach Rechtskraft des Strafurteils die Bundesrepublik kauch noch Schadensersatz zahlen müsse.

Und genau das bezeichne ich als höchstrichterlichen Blödsinn, ausgerechnet der EGHMR, der erst kürzlich in einem ganz anderen Zusammenhang (Sicherungsverwahrung) die Bedeutung des Rückwirkungsverbots maßlos aufgeblasen hat, übersieht hier total, dass milde Urteile bei einer Erstverurteilung eines Angeklagten in einer bestimmten Fallkonstellation eine schwere Anspannung des Rückwirkungsverbots / besonderen Bestimmtheitsgebots abmildern. Schließlich sind solche Erstverurteilten alle haarscharf am Rande eines Verbotsirrtums.


Die Rechtsstaaatlichkeit kann schon deswegen nicht durch das Urteil im Fall Daschner gewahrt sein, da es hier gar nicht um den Fall Daschner geht und jedes Urteil für sich allein zu bewerten ist solange dazu kein Grundsatzurteil, bindend für alle Gerichte, vorliegt.
Zur Erinnerung: Der hier diskutierte Fall ist der des Kindermörders Gäfgen.
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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon AlexRE » Do 11. Aug 2011, 16:20

Excubitor hat geschrieben:Die Rechtsstaaatlichkeit kann schon deswegen nicht durch das Urteil im Fall Daschner gewahrt sein, da es hier gar nicht um den Fall Daschner geht und jedes Urteil für sich allein zu bewerten ist solange dazu kein Grundsatzurteil, bindend für alle Gerichte, vorliegt.
Zur Erinnerung: Der hier diskutierte Fall ist der des Kindermörders Gäfgen.


Der EGHMR hatte einen Schadensersatzanspruch Gäfgens bejaht, weil das Urteil gegen Herrn Daschner nach Auffassung des Gerichts zu milde war, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Darauf hat sich das Zivilgericht jetzt bezogen.

Nur zur Erinnerung ...
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Hungersnot in Somalia.

Beitragvon Excubitor » Do 11. Aug 2011, 16:37

Falls das noch nicht erwähnt worden sein sollte wird es dringend Zeit darauf hinzuweisen, dass es islamische Bewaffnete sind, die im Süden Somalias mit Waffengewalt Hilfelieferungen und Hilfeleistungen der Weltgemeinschaft unterbinden.
Ich habe noch keinen Proteststurm irgendwelcher muslimischer Verbände vernommen, die sich sonst über jede Kleinigkeit aufregen, wenn es um ihre Interessen oder ihnen möglicherweise gar nicht zustehende Rechte geht...
Wie kann das sein?
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FDP: Arbeitslosengeld für Ältere kürzen

Beitragvon Staber » Do 11. Aug 2011, 16:45

Den Boom am Arbeitsmarkt nimmt FDP-Generalsekretär Christian Lindner zum Anlass, eine Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer zu fordern. "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt erfordert keine Quasi-Frühverrentungsformen. Ältere Arbeitnehmer werden als Fachkräfte gebraucht", sagte Lindner dem "Handelsblatt". Selbst die Bundesagentur für Arbeit sehe die aktuelle Bezugsdauer von bis zu zwei Jahren kritisch.


Ja, ja,Westerwelles Zögling! ;)
So sieht es also Herr Lindner. Aha.. Mal wieder Gelder kürzen, bei denen, die jahrzehnte für üppige Beamtenpensionen und horrende Diäten ihre Knochen hingehalten haben. Ach ja stimmt, die neue Diätenerhöhung um 600 €. muss finanziert werden. Volksvertreter sehen anders aus !
Die Idee ist schön und gut.Ältere haben mehr Erfahrung.Aber Herr Lindner sollte mal aus seinem Dornröschenschlaf aufwachen und sich die Anforderungen der Firmen zu gute Führen.Denn nur ganz ganz wenige Firmen stellen heute einen 55 jährigen oder Jährige zu angemessenen Bedingungen ein
FDP = FullDreamerParty kann man nur sagen.

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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon Excubitor » Do 11. Aug 2011, 16:49

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Die Rechtsstaaatlichkeit kann schon deswegen nicht durch das Urteil im Fall Daschner gewahrt sein, da es hier gar nicht um den Fall Daschner geht und jedes Urteil für sich allein zu bewerten ist solange dazu kein Grundsatzurteil, bindend für alle Gerichte, vorliegt.
Zur Erinnerung: Der hier diskutierte Fall ist der des Kindermörders Gäfgen.


Der EGHMR hatte einen Schadensersatzanspruch Gäfgens bejaht, weil das Urteil gegen Herrn Daschner nach Auffassung des Gerichts zu milde war, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Darauf hat sich das Zivilgericht jetzt bezogen.

Nur zur Erinnerung ...


O.k., so machts Sinn. Auch ich kann nicht jede Urteilsbegründung jedes Gerichts vollständig lesen. Einfach beim nächsten Mal die entscheidenden Stellen mit hineinschreiben, nicht nur Zitate die das worauf sie sich beziehen nicht vollständig wiedergeben, damit man das richtig nachvollziehen kann. Aus der zitierten "Gerd-Argumentation" ging das nicht so einfach hervor.
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Re: Urteil der Schande?

Beitragvon AlexRE » Do 11. Aug 2011, 17:22

Excubitor hat geschrieben:Auch ich kann nicht jede Urteilsbegründung jedes Gerichts vollständig lesen.


Sicher nicht jede Urteilsbegründung, aber vielleicht die zu einem Urteil, das man auf einem Internetforum als "Urteil der Schande" vorstellt?
Der Stuttgarter OB Rommel:

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