Aktuelles:_Thema_des Tages

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Di 23. Feb 2010, 18:37

Uel hat geschrieben:Das es den Zeitgeist trifft, ist unübersehbar. Aber dieser Zeitgeist ist ein unsicherer Zeitgenosse, er ist Spezialist für modische Meinungswechsel. Tradition und Werte mit längeren Halbwertzeiten machen sich ja gerade am Widerstand gegen den und Überwinden des Zeitgeistes fest, müssen solange trotzen, bis der Zeitgeist sein modisches Wetterfähnchen geändert hat und es plötzlich wieder anders aussieht.

Im Übrigen ist der Zeitgeist auch ein Spezialist für Geschichtsfälschungen, denn selbst Historiker sind nicht immun gegen seine Einflüsterungen.


Das mit der "heute vorherrschenden Auffassung" war eine rechtsbranchentypische Floskel, damit wollte ich nur die Legitimität der Auffassung, dass Kruzifixe nicht in Gerichtssäle gehörten, unterstreichen.

Tatsächlich gibt es für mich völlig zeitgeistunabhängige schwerwiegende Gründe, die für Religionen im Allgemeinen und für monotheistische Religionen im Besonderen charakteristischen "Schuld und Sühne" - Schemata aus den Gerichtssäälen laizistischer Rechtsstaaten herauszuhalten. Ich erinnere insofern an die im Vergleich zu Europa viel höhere Zahl von Fehlurteilen in den puritanischen USA. Im Detail erörtert würde das ganze Thema allerdings den Rahmen dieses threads sprengen. Wenn Du möchtest, kannst Du Deinen 1. Beitrag hier als Einleitung eines neuen threads verwenden:

Grundgesetz Aktiv > Staat und Kirche
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Do 25. Feb 2010, 13:16


Anmaßung!?! … oder: Die trauen sich aber immer noch was!

Wer hat sich was angemaßt, die Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Leutheusser-Schnarrenberger [L-S] oder der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch [Eb Z] ?

Frau L-S hat in einem Tagesthemen-Interview gesagt, sie habe den Eindruck, dass die katholische Kirche nicht die nötige Entschlossenheit habe, Missbrauchsfälle öffentlich rechtlich zu klären. In der Bundesrepublik habe jeder, dem so etwas bekannt würde, die Pflicht, die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Diese sicherlich vom Großteil der Bevölkerung vorausgesetzte Mindestkonsequenz gegenüber Missbrauch scheint eine Zumutung für Herrn Eb Z. Es reichte für den in jüngster Geschichte einmaligen Fall, dass ein Kirchenführer einem Bundesministerium ein Ultimatum gestellt hat.

Frau L-S s Zweifel scheinen nicht unbegründet, da eine kircheninterne, noch gültige Anweisung von 2002 für solche Fälle (erwiesene Tat) nur von einem "Vorschlagen der Selbstanzeige" an den Täter und von einem "Abwägen der Kirche bei der Mitteilung an die Staatsanwaltschaft" spricht (WN 25. Feb. 2010). Abwägen kann auch bedeuten: ist das Opfer bereit, ein Schweigegeld anzunehmen? (Hart aber Fair, ARD 24. Feb. 2010)

Bei den offensichtlichen halb erfolgreichen Vertuschungen in der Vergangenheit, was jedenfalls die Verjährung angeht, und dieser besagten Anweisung scheint Frau L-S s Misstrauen wohl bestätigt.

Aber man hat ja noch einen Joker im Ärmel: Die Anweisung würde ja inzwischen überarbeitet.
Ist es etwa Frau L-S s Aufgabe, nach noch nicht gültigen oder event. unveröffentlichten neueren Dokumenten in der Organisation der Katholischen Kirsche zu suchen?

Der wahre Wert der Dinge zeigt sich darin, wie man selbst zu den Werten steht. z. B. Bischof Walter Mixa, der die so genannte sexuelle Revolution mitverantwortlich für den Missbrauch gemacht hatte. Ja, das brauchten wir auch noch, die Entwicklung der Gesellschaft ist schuldig und die, die Entwicklungen aus Prinzipienreiterei nicht verarbeiten wollen sind die Opfer. Dann ist es nicht mehr weit, dass der Täter das verführte Opfer und das Opfer wegen seiner Attraktivität zum Täter wird.

> Priest is my profession, sophistics are my passion!<

Dass eine Organisation, die gerade den moralischen Schutt bei sich selbst beseitigen muss, sich anmaßt, der Justizministerin per Ultimatum zu verbieten, Zweifel zu äußern, zeugt von antiquiertem und elitärem Rechtsverständnis. Elitäre Personen und Organisationen werden niemals über Rücktritt nachdenken, selbst wenn ein Mitglied im Namen der Organisation einer Ministerin ein sinnloses Ultimatum gestellt hat.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Do 25. Feb 2010, 15:34

Uel hat geschrieben:
Dass eine Organisation, die gerade den moralischen Schutt bei sich selbst beseitigen muss, sich anmaßt, der Justizministerin per Ultimatum zu verbieten, Zweifel zu äußern, zeugt von antiquiertem und elitärem Rechtsverständnis. Elitäre Personen und Organisationen werden niemals über Rücktritt nachdenken, selbst wenn ein Mitglied im Namen der Organisation einer Ministerin ein sinnloses Ultimatum gestellt hat.


In unserer grundgesetzlichen Ordnung ist keinerlei Raum für "elitäre Personen und Organisationen" vorgesehen, die klerikalen Sachwalter überkommener vordemokratischer Traditionen mögen diese Ordnung offenkundig ebensowenig, wie sie von ihr gemocht werden.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon DJ_rainbow » Fr 26. Feb 2010, 08:26

Gibt es nicht Möglichkeiten, das ganze Gesindel, das die Wahrheit unterdrücken möchte, anzuzeigen?
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Fr 26. Feb 2010, 09:00

DJ_rainbow hat geschrieben:Gibt es nicht Möglichkeiten, das ganze Gesindel, das die Wahrheit unterdrücken möchte, anzuzeigen?


Wenn Du Strafanzeigen und Einstellungsmitteilungen sammeln möchtest, darfst Du jeden anzeigen, der Deiner Rechtsmeinung nach kriminell ist. Du darfst dabei nur keine falschen Tatsachen behaupten.

Wenn die jeweiligen Begründungen Deiner Rechtsmeinung sehr phantasievoll ausfielen, hätte so eine Sammlung vielleicht auch einen gewissen Reiz ... ;)
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages: Ende der Rechtssicherheit?

Beitragvon Santo » Fr 26. Feb 2010, 12:21

AlexRE hat geschrieben:
Santo hat geschrieben:Die deutsche Talfahrt auf allen Gebieten setzt sich mit zunehmender Geschwindigkeit fort.

Vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof mit seinem neusten Urteil zum Mietrecht den Anfang vom Ende der Rechtssicherheit eingeläutet, einem ehemals ehernen Prinzip eines Rechtsstaats.
Diesem Urteil zufolge können Mieter nunmehr auch viele Jahre nachdem sie sich Misstände haben gefallen lassen, bzw. diese akzeptiert haben, sobald ihnen diese irgendwann einmal nicht mehr passen, diese ohne jegliche Zeitbeschränkung noch geltend machen.

(...)

Den Rechtsgrundsatz aus § 242 BGB hat der BGH nun einfach über den Haufen gekippt, woraus sich ein weiteres Zersetzen eines möglicherweise nie wirklich vorhanden gewesenen Rechtsstaats in Deutschland ergibt.


Meinst Du das Urteil zu der Unverjährbarkeit der Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters?

BGH > Mietmängel verjähren nicht

Ich kann das eigentlich ganz gut nachvollziehen, es handelt sich schliesslich um ein Dauerschuldverhältnis und die Pflicht des Vermieters, eine mangelfreie Wohnung zu überlassen, besteht eben so lange wie das Mietverhältnis besteht - die Pflicht des Mieters zur Entrichtung der Miete ja schliesslich auch.


Sicher wäre das verständlich und nachvollziehbar, soweit es sich um nicht allzu lange zurückliegende Mängel oder neu eingetretene Mängel handelte. Was daran stört ist, dass ein Mieter es sich nunmehr, obwohl er über zehn Jahre oder mehr mit einer Situation einverstanden war, nur weil es ihm gerade einfälllt nun zu jeder Zeit anders überlegen kann. Da ist jede Rechtssicherheit aufgehoben. Wer etwas zu bemängeln hat, muss das sofort tun oder in angemessener Zeit.
Es ist eine sich seit Jahren ausweitende Tatsache, dass der Mieterschutz gegenüber den Rechten der Vermieter ein eklatantes Ungleichgewicht zum Nachteil der Vermieter aufweist.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Fr 26. Feb 2010, 16:35

zur Unverjährbarkeit von Mängeln.

Was ist bei Eigentümerwechsel, nach dem Tenor des Textes besteht da die Unverjährbarkeit wohl fort, weil der neue Eigentümer Rechtsnachfolger des alten ist.

Wenn ich mal meine ganze durch Krimis und Wirtschaftsnachrichten geschulte kriminelle Phantasie zusammennehme und was konstruiere: Ich will eine lausige Immobilie verhökern, wo vieles zum Beschwerden Anlass gibt. Ich gebe den Mietern Geld, damit sie nicht auf Beseitigung bestehen, mit der Absprache, dass sie diese erst später nach einigen Jahren beim neuen Eigentümer als Mängel geltend machen. Dann kann der neue Besitzer mal so richtig schön bluten.

oder aber, anders rum, wenn der Alteigentümer für "alte" Mängel bis zum St. Nimmerleinstag einstehen muss:

Ich kaufe eine Immobilie zu einem sehr günstigen Preis, weil ich den vormaligen Besitzer mit dem Argument des Investitionsstaues und von Bezeichnung von Mängeln herunterhandeln konnte. Weil mir das noch nicht günstig genug ist, veranlasse ich die Mieter, Mängel deren Ursache in der Vergangenheit liegen, aber bisher wegen günstiger Mieten und weil sie es vielleicht nicht anders gewohnt waren hingenommen wurden, nun zu reklamieren. Dann kann der vormalige Besitzer mal so richtig schön bluten.

Wer blutet also, bei "Unverjährbarkeit". Beide anteilig und damit der Altbesitzer für die zukünftige Laufzeiten der schon bestehenden Mietverträge und allen zukünftigen Qualitätsansprüchen? Spätestens beim Eigentümerwechsel müssten nicht gemeldete Mängel verjähren.

Das Wichtigste aber, was die juristischen Schlaumeier aber völlig außer Betracht gelassen haben, ist der Zeitgeist! Was 1970 kein Mangel war, kann 2010 durchaus wegen des gestiegenen Qualitätsverständnisses ein Mangel sein. Und wo macht man bei einer schleichenden Entwicklung den Qualitätsumbruch fest? Oder ist etwa der Qualitätsstandart von 2010 rückwirkend auch bis zum Beginn ältester Mietverträge zinseszinsmässig zu entschädigen? Brauchen wir einen neuen Berufsstand, die Sachverständigen für historische Wohnqualitäten? Denn es gibt den ständigen Gesetzes- und Normenwechsel und um den Irrsinn überhaupt handhabbar zu machen, gibt es bis auf wenige Ausnahmen den Bestandsschutz.

Wenn man an der Waage von Justitia zugunsten einer Partei rumfummelt, muss man sich nicht wundern, wenn vieles aus dem Lot gerät. Für den Rechtfrieden im Lande ist es wichtig, dass die Meisten unwissend, zu träge oder an einvernehmlichen Verhältnissen interessiert sind, um nicht die Gestaltungsgrenzen von juristisch Möglichem auszutesten.
Liebe Grüße
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Di 2. Mär 2010, 10:54

Bild Vorratsdatenspeicherung unzulässig:

02. März 2010 Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Die Daten seien nun „unverzüglich zu löschen“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

(...)

Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Maßgaben gespeichert und verwertet werden. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab für die Sicherheit von Daten zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.


Quelle: faz.net

Das Urteil: bundesverfassungsgericht.de

Die Parlamentarier haben also mal wieder ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, um sich im Nachhinein vom BVerfG eine Gebrauchsanleitung für die Anfertigung eines verfassungskonformen Gesetzes anfertigen zu lassen.

Die Methode ist natürlich auch sinnvoll, die Berufspolitiker haben wegen ihrer vielen Aufsichtsratsposten und Beratertätigkeiten schliesslich gar nicht die Zeit, ganz auf sich allein gestellt komplizierte Gesetze beanstandungsfrei auszuarbeiten...
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Santo » Di 2. Mär 2010, 16:30

AlexRE hat geschrieben:Bild Vorratsdatenspeicherung unzulässig:

02. März 2010 Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Die Daten seien nun „unverzüglich zu löschen“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

(...)

Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Maßgaben gespeichert und verwertet werden. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab für die Sicherheit von Daten zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.


Quelle: faz.net

Das Urteil: bundesverfassungsgericht.de

Die Parlamentarier haben also mal wieder ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, um sich im Nachhinein vom BVerfG eine Gebrauchsanleitung für die Anfertigung eines verfassungskonformen Gesetzes anfertigen zu lassen.

Die Methode ist natürlich auch sinnvoll, die Berufspolitiker haben wegen ihrer vielen Aufsichtsratsposten und Beratertätigkeiten schliesslich gar nicht die Zeit, ganz auf sich allein gestellt komplizierte Gesetze beanstandungsfrei auszuarbeiten...


02.03.2010: Feiertag für Schwerkriminelle. Ein Festtag für den Täterschutz, der wieder einmal gegenüber dem eigentlich pflichtgemäßen Opferschutz den Vorrang einnimmt.
Tausende von schwerstkriminellen Straftaten werden aufgrund dieses Urteils nicht aufgeklärt werden können, solange es nicht ein verwendungsfähiges, verfassungskonformes Gesetz gibt. Man möchte gar nicht darüber nachdenken wieviele Kriminalitätsopfer das wieder (grundgesetzwidrig) kosten wird, da realistischer Weise in absehbarer Zukunft nicht mit einem brauchbaren Gesetz seitens der Verantwortlichen zu rechnen sein dürfte.

Ein Zyniker könnte dabei auf die Idee kommen zu sagen, dass es wohl schade, da kaum wahrscheinlich sei, dass von den 35000 scheinbar recht naiven Klägern einer aufgrunddessen zum Verbrechensopfer wird, dass nunmehr die Strafverfolgung erheblich erschwert, in vielen Fällen sogar durch die Verantwortung eben dieser Kläger unmöglich gemacht wird.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon DJ_rainbow » Mi 3. Mär 2010, 08:18

Hallo Santo,

bitte lies erstmal, was sachverständige Zeugen - bspw. der Präsident des 1. Strafsenats des BGH und andere hochrangige Richter - in der mündlichen Verhandlung zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gesagt haben.

Es geht hier darum, dass Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kein Lust-und-Laune-Gnadenakt der Kleptokraten sind, sondern ein Grundrecht. Wieviel dieses Grundrecht dem Gesetzgeber wert ist - nämlich nichts -, erkennt man daran, dass wir bald 30jähriges Jubiläum des Volkszählungsurteils feiern können, dieses Grundrecht aber immer noch nicht kodifiziert ist.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

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