von Excubitor » Do 21. Jul 2011, 16:25
Nicht nur einige Politiker, sondern auch eine erklägliche Anzahl Mitarbeiter der Finanzverwaltung können sich bald zu den grundsätzlichen Feinden der Bürger rechnen, wie es den Anschein hat. Seit geraumer Zeit kursieren Nachrichten über Bearbeitungszeitverlängerungen bei Steuererklärungen aus denen sich Rückerstattungsansprüche ergeben, mit den abstrusesten Ausreden seitens der Finanzamtsmitarbeiter im Internet und den Medien. Jetzt hat es auch mich selbst erwischt. Obwohl mir eine Rückerstattung zusteht, lassen sich die Fianzamtsmitarbeiter indiskutabel viel Zeit bei der Bearbeitung der Steuererklärung wodurch mir, wenigstens durch Zinsverlust, finanzieller Schaden entsteht, so wie möglicherweise Millionen anderen Bürgern.
Dieses Thema wirft ein paar grundsätzliche Fragen auf, die eindeutig jeden Steuerzahler mit Rückerstattungsansprüchen interessieren dürften oder sollten:
Die schlechte Nachricht vorab. Wie nicht anders zu erwarten war, gibt es anscheinend keine gesetzliche Bearbeitungsfrist in der Finanzamtsmitarbeiter eine Steuererklärung zu bearbeiten haben. Schon das erscheint als eine Unverschämtheit von Staats wegen ohne gleichen. Denn daraus folgt, dass sich die Staatsdiener einer Praxis bedienen, welche dazu führt, dass man die Bürger zur Überlassung zinsloser Kredite nötigt.
Während man sich anmaßt vom Bürger für zu spät geleistete Steuerforderungen in der Abgabenordnung einen, nebenbei bemerkt unrealistischen, Zinssatz von 6 % einzufordern, existiert anscheinend kein Äquivalent für zu spät geleistete Rückerstattungen seitens der Finanzämter.
Eine der beliebtesten Ausreden ist, man arbeite die Erklärungen streng nach deren datenmäßigem Eingang ab. Das mag ja sein, nur ist das kein hinreichender Grund für inakzeptable Bearbeitungszeiten. Dabei wird unterschlagen, dass die Bürger weder für Mängel in der Personalauswahl, noch für Mängel der Personalquantität (Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter des FAs) verantwortlich gemacht werden können. Sowohl für die Qualität deren Arbeit als auch die ausreichende Anzahl der Mitarbeiter, selbstverständlich auch im Falle von Urlaubs- oder Krankenstandvertretungen zeichnet vorrangig das Personal der Finanzbehördenleitung verantwortlich.
Ein Versagen auf diesen Gebieten kann nur in den Verantwortungsbereich der Leitenden der Finanzverwaltung und der diese organisierenden Politiker gehen, niemals jedoch zu Lasten des Bürgers, so wie es faktisch gehandhabt wird.
Hier verlieren möglicherweise Millionen Bürger mit Rückerstattungsansprüchen Zinsansprüche aus den ihnen zustehenden Forderungen, was die Frage nach der Legalität des Verhaltens der Finanzbehördenmitarbeiter aufwirft. Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, nach der Bürger verpflichtet wären dem Staat zinslose Kredite einzuräumen. Faktisch läuft die FA-Praxis jedoch genau darauf hinaus. Das bedarf dringender Änderung, in welcher konkrete Berabeitungsfristen vorgeschrieben werden, nach deren Ablauf dem Bürger Regressforderungen zustehen.
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Excubitor am Fr 22. Jul 2011, 16:04, insgesamt 2-mal geändert.
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