EuGH-Rechtsprechung

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » Mi 4. Mai 2011, 14:12

Sui hat geschrieben:Das kommt davon, wenn man diese lebensfremden Juristen Richter werden lässt.

Täterschutz vor Opferschutz; die Rechte des Einzelnen sind nur solange wichtig, solange es dem Staat was nützt.


Ja, der Staat hat in erster Linie die Bevölkerung zu schützen und sich erst dann um die Befindlichkeiten der Schwerstverbrecher zu kümmern.
Es gibt in der Sicherheitsverwahrung Einsitzende, die nicht therapierbar sind. Wenn sie es denn überhaupt sind.
Gibt es unter ihnen auch Täter, die einverstanden sind, ohne sich darum zu bemühen wieder freizukommen, dass sie in Sicherheitsverwahrung bleiben müssen? Weiß jemand mehr darüber?
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Mi 4. Mai 2011, 14:16

maxikatze hat geschrieben:Es gibt in der Sicherheitsverwahrung Einsitzende, die nicht therapierbar sind. Wenn sie es denn überhaupt sind.
Gibt es unter ihnen auch Täter, die einverstanden sind, ohne sich darum zu bemühen wieder freizukommen, dass sie in Sicherheitsverwahrung bleiben müssen? Weiß jemand mehr darüber?


Ich kann mich an eine Fernsehsendung erinnern, in der ein Serienmörder im Interview gesagt hat, dass man ihn auf keinen Fall irgendwann wieder freilassen dürfe, weil er ganz sicher wieder morden würde.

Kann gut sein, dass es noch ein paar mehr solcher Leute gibt. Die stellen dann eben keine Anträge auf erneute psychologische Überprüfung und ggfs. Entlassung.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » Mi 4. Mai 2011, 15:05

AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Es gibt in der Sicherheitsverwahrung Einsitzende, die nicht therapierbar sind. Wenn sie es denn überhaupt sind.
Gibt es unter ihnen auch Täter, die einverstanden sind, ohne sich darum zu bemühen wieder freizukommen, dass sie in Sicherheitsverwahrung bleiben müssen? Weiß jemand mehr darüber?


Ich kann mich an eine Fernsehsendung erinnern, in der ein Serienmörder im Interview gesagt hat, dass man ihn auf keinen Fall irgendwann wieder freilassen dürfe, weil er ganz sicher wieder morden würde.

Kann gut sein, dass es noch ein paar mehr solcher Leute gibt. Die stellen dann eben keine Anträge auf erneute psychologische Überprüfung und ggfs. Entlassung.



Dann hoffen wir mal, dass der Staat keine Anträge stellt und ein Psychologe, trotz Gefährlichkeit des Täters, ein positives Gutachten erstellt. :o
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Staber » Do 5. Mai 2011, 16:50

Zitat aus dem Spiegel

Das Verfassungsgericht fordert eine Reform der Sicherungsverwahrung - und die Regierung fühlt sich bestätigt. Dabei hat die Politik die Mahnungen der Richter jahrelang ignoriert, auch aus Rücksicht auf die Wähler. Jetzt muss Schwarz-Gelb im großen Stil nachbessern.

Meine Meinung:
Das ist nichts Neues, die Merkel-Regierung redet sich grundsätzlich alles schön und kapiert nicht Ihre Überflüssigkeit. Abtreten, wer wählt denn noch so einen Trauerhaufen. :roll:

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Mai 2011, 12:52

Staber hat geschrieben:Zitat aus dem Spiegel

Das Verfassungsgericht fordert eine Reform der Sicherungsverwahrung - und die Regierung fühlt sich bestätigt. Dabei hat die Politik die Mahnungen der Richter jahrelang ignoriert, auch aus Rücksicht auf die Wähler. Jetzt muss Schwarz-Gelb im großen Stil nachbessern.



Wir (GG-Aktiv) hatten hier und auf anderen Foren das rechtsstaatliche Problem der Sicherungsverwahrung als quasi - Weiterbestrafung bereits vor den Urteilen des EuGHMR und des Bundesverfassungsgerichts diskutiert. Das war bereits im Jahre 2008. Wir haben uns später entschlossen, den thread in einen nur für Vereinsmitglieder einsehbaren Bereich des Forums zu verschieben, weil uns auf einigen Foren wiederholt vorgeworfen wurde, dass wir mit der Idee einer freizügigen Form von Sicherungsverwahrung in einer Art Kleinstadt rechtsradikale Hintergedanken hegen würden, weil das angeblich Ähnlichkeit mit Konzentrationslagern hätte. Völliger Mumpitz, aber in der Forenwelt ist so etwas nun einmal möglich.

Nach den Urteilen sieht die Sache aber jetzt etwas anders aus, die uns damals gemachten Vorhaltungen sind auf den ersten Blick als lächerlich zu erkennen.

Ich lasse derzeit auf dem Unterforum für Vereinsmitglieder eine Abstimmung über die Neuveröffentlichung des Themas laufen. Außerdem arbeite ich heute eine e-Petiton aus, die eine sehr weitreichende und durchgreifende Neuregelung der SV vorschlägt, um künftigen Kollisionen der neuen Vorschriften mit dem Grundgesetz und / oder der europäischen Menschenrechtskonvention vorzubeugen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » Sa 7. Mai 2011, 16:13

Wir haben uns später entschlossen, den thread in einen nur für Vereinsmitglieder einsehbaren Bereich des Forums zu verschieben, weil uns auf einigen Foren wiederholt vorgeworfen wurde, dass wir mit der Idee einer freizügigen Form von Sicherungsverwahrung in einer Art Kleinstadt rechtsradikale Hintergedanken hegen würden, weil das angeblich Ähnlichkeit mit Konzentrationslagern hätte.


Das mit dem rechtsradikalen Hintergrund wäre völliger Blödsinn. Dieses Totschlagargument ist einfach nicht tot zu kriegen.
Es wurden keine Gaskammern, keine Genickschussanlagen, keine Krematorien vorgeschlagen und nicht im entferntesten auch nur ansatzweise so etwas in Betracht gezogen.
Vllt kann man das jetzt vernünftig und sachlich über das Für und Wider diskutieren - ohne schwingende Nazikeulen. :roll: Himmelherrgott das muss doch möglich sein.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Staber » Sa 7. Mai 2011, 16:48

Das ist ein Kreuz mit der Justizia!

Sie hat verbundene Augen - ohne ansehen der Person, urteilt sie!
Sie hat eine Waage - mit der gewichtet sie die Anklage und Verteidigung.
Sie hat ein Schwert - mit dem sollte sie strafen.
Mit Ausnahme von Wiederholungstätern, weil die ja wie das Wort schon sagt, die gleiche Straftat noch eimal machen wollen und wenn wir das verhindern, behindern wir den Straftäter in seiner freien Lebensentfaltung und das ist nicht nett.
Wir sollten zurück kehren zu dem alten Lebenslang ist Lebenslang ist Lebenslang!Dann brauchen wir keine SV
Das ist menschenwürdiger! ;)


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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » So 8. Mai 2011, 08:59

Wir sollten zurück kehren zu dem alten Lebenslang ist Lebenslang ist Lebenslang!Dann brauchen wir keine SV


Eine sehr gute Lösung aber teuer. Sie müssten allerdings finanziell wenigstens etwas der Gesellschaft zurückgeben müssen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Uel » Mo 9. Mai 2011, 14:10

maxikatze hat geschrieben:
Wir sollten zurück kehren zu dem alten Lebenslang ist Lebenslang ist Lebenslang!Dann brauchen wir keine SV


Eine sehr gute Lösung aber teuer. Sie müssten allerdings finanziell wenigstens etwas der Gesellschaft zurückgeben müssen.


Es scheint zu teuer, weil wesentliche Kosten verdrängt werden. Wenn der Staat, für alle Fälle in denen er die öffentliche Ordnung nicht garantieren kann, großzügig schadensersatzpflichtig für die Opfer werden würde, so würde es event. kostengünstig für den Staat, durch Prävention Straftaten zu vermeiden oder die schlimmsten Täter langzeits einzusperren.


Für den Staat kommt der Schadensfall einer Straftat doch nur so billig, weil ihm die Opfer relativ egal sind. Bei diesem Kostenansatz ist schon kurzfristiges Einsperren teurer als Laufenlassen, jede Schließung einer Polizeistation in Bürgernähe bringt schwarze Zahlen, weil der Staat für keinerlei Sicherheitsmängel zahlen muss. Vielleicht sind wir gerade in der Phase, in der Staat die Toleranzgrenze der Bevölkerung austestet.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon DJ_rainbow » Fr 15. Jul 2011, 12:01

Es ist soweit, die Friseurkittelträger aus dem Elfenbeinturm EuGHMR haben das erste vergewaltigte Kind auf dem Gewissen, ein 7jähriges Mädchen, das von einem aufgrund der EuGHMR-Unrechtssprechung freigelassenen Monster angefallen wurde.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774542,00.html

Wie lange wollen wir solch weltfremde Menschenrechtsverräter noch ungestraft agieren lassen?

Ich werde am WE die zuständigen Richter zu einer öffentlichen Stellungnahme auffordern.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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