Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Aktueller Beleg für die Notwendigkeit einer Strafrechtssanie

Beitragvon Staber » So 3. Jul 2011, 16:53

Santo hat geschrieben:Dieser aktuelle Fall belegt eindrucksvoll, dass sich die sachliche und fachliche Unzulänglichkeit, möglicherweise beginnend bei Vertretern deutscher Ermittlungsbehörden, insbesondere jedoch Richtern, immer mehr auszubreiten scheint. Wieder einmal stellt sich die berechtigte Frage, warum solche Intensivtäter noch frei herumlaufen können und die Bevölkerung nicht längst konsequent vor diesen geschützt wird, indem diese einer ausreichend langen Strafhaft zugeführt.


Ich empfehle bei der Ahndung von Straftaten den Grundsatz: „Wer nicht hören will, muss fühlen.“ Denn: „Spätestens nach dem dritten Vorfall gehören jugendliche Gewaltstraftäter hinter Gitter, und zwar in einen Warnarrest, wenigstens für einige Tage. Ohne diese Rote Karte fühlen sich Wiederholungstäter ermutigt, erneut zuzuschlagen.“ Es ist für Polizisten nur noch frustrierend, wenn sie Gewalttäter ermitteln – „und am nächsten Tag sehen sie sie dann auf der Straße wieder“.

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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » So 3. Jul 2011, 19:22

Heute habe ich ausnahmsweise bei web.de geschrieben:

Ich habe Einlogg - Probleme bei gmx, deswegen schreibe ich heute mal mit meinem web.de - Nick.

unddu

"Außerdem handelte es sich um einen alten Menschen, der sich gegen solche Raudis wahrscheinlich nicht mehr anders wehren kann."

Das ändert nichts daran, dass die Bedrohung seines Lebens und seiner Gesundheit beendet war, nachdem die Alarmanlage losgegangen war und die Täter alle geflüchtet sind.

Er hat dann den Täter in den Rücken geschossen, der die einzige Beute bei sich trug, eine Geldbörse mit ca. 2000 Euro Bargeld.

Grundsätzlich dürfen Privatpersonen (nicht staatliche Waffenträger) auch zum Schutz ihres Eigentums oder dem eines Dritten tödliche Gewalt anwenden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dabei darf aber kein grobes Missverhältnis zwischen dem tödlichen Mittel und dem zu schützenden Wert bestehen, sonst ist der Waffeneinsatz nicht "geboten" im Sinne des Notwehr - § 32 StGB.

Wenn die 2000 Euro jetzt den Großteil des Vermögens des Schützen ausgemacht hätten und der Verlust z. B. sein Kleingewerbe in existentielle Gefahr gebracht hätte und ihn in H 4 hätte bringen können, wäre das in der Situation sicher Notwehr gewesen. Wenn aber ein Millionär einen Betrag von 2000 Euro mit tödlichen Mitteln verteidigt, darf man da m. E. Zweifel anmelden.

Auf jeden Fall ist die Wertung des Toddeschusses in den Rücken eines flüchtenden Räubers als Notwehr das extreme Gegenteil der Wertung eines potentiell tödlichen Messerstiches gegen den Anführer eine Schlägerbande in einer akuten Bedrohungssituation als Überschreitung des Notwehrrechts. Diese Widersprüchlichkeit in der Rechtspraxis macht Notwehrsituationen für die Angegriffenen rechtlich völlig unkalkulierbar. Und das ist auf jeden fall ein totales Justizversagen, ganz unabhängig davon, welches der beiden Extreme man selbst für richtig hält.


http://meinungen.web.de/forum-webde/post/12189428?sp=98#jump
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Aktueller Beleg f. d. Notwendigkeit einer Strafrechtssanieru

Beitragvon Santo » Mo 4. Jul 2011, 16:33

Staber hat geschrieben:
Santo hat geschrieben:Dieser aktuelle Fall belegt eindrucksvoll, dass sich die sachliche und fachliche Unzulänglichkeit, möglicherweise beginnend bei Vertretern deutscher Ermittlungsbehörden, insbesondere jedoch Richtern, immer mehr auszubreiten scheint. Wieder einmal stellt sich die berechtigte Frage, warum solche Intensivtäter noch frei herumlaufen können und die Bevölkerung nicht längst konsequent vor diesen geschützt wird, indem diese einer ausreichend langen Strafhaft zugeführt.


Ich empfehle bei der Ahndung von Straftaten den Grundsatz: „Wer nicht hören will, muss fühlen.“ Denn: „Spätestens nach dem dritten Vorfall gehören jugendliche Gewaltstraftäter hinter Gitter, und zwar in einen Warnarrest, wenigstens für einige Tage. Ohne diese Rote Karte fühlen sich Wiederholungstäter ermutigt, erneut zuzuschlagen.“ Es ist für Polizisten nur noch frustrierend, wenn sie Gewalttäter ermitteln – „und am nächsten Tag sehen sie sie dann auf der Straße wieder“.

Gruß Staber


Und ich möchte das Ganze mit folgendem an anderen Stellen schon mehrfach erwähntem Vorschlag noch etwas präzisieren, da es als erwiesen gelten kann, dass schnelle, spürbare Bestrafung den bestmöglichen Erziehungs- und Konditionierungseffekt zu erzielen in der Lage ist:
Jeder sollte in dem Rahmen in welchem Bewährung grundsätzlich möglich ist eine solche erhalten können, aber nur einmal und deliktübergreifend. Anders ausgedrückt, jeder kann eine zweite Chance erhalten, aber es wäre eine Serie von Bewährungen ausgeschlossen, wie es heute leider viel zu oft vorkommt, was an Kriminelle ein völlig falsches Signal darstellt.

Darüber hinaus müsste endlich durchgesetzt werden, dass die Gewährung einer Bewährung tatsächlich die Ausnahme und nicht, wie in vielen Fällen, bei einigen Delikten als "Ersttäterbestrafung" (was auch bedeuten kann, dass derjenige lediglich bislang noch nicht erwischt wurde, aber schon einige Straftaten begangen hat) die Regel darstellt. Hier muss eine bessere, sachgerechtere Abwägung erfolgen, notfalls unter Ausschluss einer Auslegungsmöglichkeit. Desweiteren muss bei Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit je nach Folge der Straftat eine Bewährung von vornherein ausgeschlossen werden, um der zunehmenden Gewalttendenz Einhalt zu gebieten.

Siehe dazu auch

viewtopic.php?f=7&t=91&p=6191&sid=20403780a2a955bdbcc34a7b4d92e8c4#p6191
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Das aktuell "heißeste" Eisen auf dem Weg in die Selbstjustiz

Beitragvon Excubitor » Do 7. Jul 2011, 15:31

Eines der heißesten Eisen in diesem Zusammenhang ist nach wie vor das Mietnomaden-Problem, welches nicht nur seit Jahrzehnten ungelöst ist, sondern aufgrunddessen, dass es auf seiten der Verantwortlichen kein Interesse zu geben scheint daran etwas durchgreifend zu ändern, stetig weiter eskaliert, was die Schwächen dieses Rechtssystems und seiner Vertreter schonungslos offenbart.

Noch bis Sonntag den 10.07.2011 ist der folgende, sehenswerte Bericht dazu auf RTL kostenlos abrufbar:

Montag, 04.07.2011
30 Minuten Deutschland

"Inhalt
Sie sind der Alptraum jedes Vermieters: Mietnomaden, die von einer Wohnung in die nächste ziehen, ohne die Absicht jemals Miete zu zahlen. Das Problem: Die Vermieter bleiben nicht nur auf den entgangenen Mieten sitzen, sondern haben oft auch extrem hohe Kosten, die Wohnungen wieder herzurichten. Denn viele Mietnomaden hausen wie die Vandalen. Durchschnittlich 25.000 Euro kostet jeder Mietnomade den Vermieter. Dabei sind Mietnomaden oft nicht leicht zu erkennen. Diese Erfahrung macht auch Jennifer Palm aus Köln. Der Mann, dem sie ihre möblierte Wohnung vermietet, macht einen seriösen Eindruck, zahlt sofort die Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten. Das war es dann aber auch schon. Trotz mehrfacher Mahnungen bekommt die 28-Jährige nicht einen Cent Miete. Im Gegenteil: Als sie endlich nach sieben Monaten die Zwangsräumung durchführen lassen will, bekommt sie einen Riesenschreck. Nicht nur ihr Mieter hat die Wohnung verlassen, sondern gleich noch ihre Möbel mitgenommen. Der Schaden: insgesamt etwa 20.000 Euro. Auch Monika und Peter Wendt haben durch einen Mietnomaden einen hohen Schaden erlitten: 25.000 Euro durch nicht gezahlte Mieten, Schäden und den Diebstahl von Einrichtungsgegenständen. Das Ehepaar aus Dithmarschen bekommt nicht einen Cent von ihrem ehemaligen Mieter - er ist insolvent. Doch Monika und Peter Wendt geben nicht auf und suchen immer wieder das Gespräch mit 'ihrem' Mietnomaden.
Sendungsdetails
Beginn: 23:30 Uhr
Ende: 00:00 Uhr
Länge: 30 Minuten"

Zum Film:
http://rtl-now.rtl.de/30-minuten-deutsc ... 1&season=0

Anm.: Sogar die Polizei soll nicht eingegriffen haben als der Eigentümerin in dem Bericht, aus ihrer mit Designermöbeln ausgestatteten Eigentumswohnung ihre wertvollsten Gegenstände entwendet wurden, woaruf sie durch einen Anruf einer Nachbarin zur Tatzeit aufmerksam gemacht worden war. Was bitte ist in diesem Land los? Muss sich bald wirklich jeder Bürger selbst schützen?


Etwa 200 Millionen Euro Mietrückstände sollen Mietnomaden bereits jedes Jahr verursachen, wobei die unzähligen Sachschäden noch gar nicht eingerechnet sind...
Für jeden unbedeutenden Mist werden EU-weit Studien aufgelegt und Statistiken angefertigt. Wo bitte ist die Statistik, die belegt wieviele einfache Privateigentümer durch Mietnomaden und nicht zuletzt durch die Mitwirkung "untätiger" Verantwortlicher, bzw. Vertreter dieses angeblichen Rechtsstaats in den Ruin getrieben worden sind.

Fakt ist, dass ein Hauseigentümer in Deutschland heute kaum noch Rechte in seinem eigenen Hauseigentum besitzt, was schon allein dem Eigentumsschutz im Grundgesetz zuwider läuft. Man muss sich beleidigen und bedrohen lassen und sich bei der Polizei anhören, man könne von dort aus schließlich erst etwas tun wenn etwas passiert sei, was so pauschal schon mal definitiv falsch ist... Doch selbst wenn etwas passiert ist wird anscheinend nicht allzu viel getan, s.o..

Wenn einem Eigentümer sein Eigentum durch kriminelle Mieter zerstört wird hat er rechtlich keine andere Wahl als eine Räumungsklage anzustrengen, bis zu deren Urteil, wenn es sehr schnell geht, wenigstens sieben Monate vergehen, während derer die "Zerstörungsorgie" ihren Fortgang nimmt und der Schaden immer größer wird. Schon hierdurch wird der im Recht befindliche Bürger, den es eigentlich in einem Rechtsstaat zu schützen gält, unter Mitwirkung der Staatsvertreter weiter geschädigt. Doch das ist nicht die einzige zusätzliche "Strafe" durch die "Staatsvertreter", welche der rechtlich eigentlich zu Schützende über sich ergehen lassen muss. Obwohl vielfach schon vor Beginn eines solchen Verfahrens wie einer Räumungsklage, absehbar ist, dass der zur Klage Gewungene sein dafür aufzuwendendes Kapital in Form von Anwalts und Gerichtskosten niemals wiedersehen wird, bleibt es dabei, dass er den für solche Fälle völlig untauglichen Rechtsweg verfolgen müsste, will er sich legal verhalten...
An derartigen Fällen ist offensichtlich, dass hier Menschen, die in ihrer wirtschaftliche Existenz und ihrer Gesundheit bedroht werden, keinerlei Schutz durch den angeblichen Rechtsstaat, bzw. genauer durch dessen Vertreter, erfahren, sondern durch dessen Regeln noch zusätzlich belastet und geschädigt werden. Letztlich werden diese Menschen förmlich dazu gewungen rechlich zweifelhafte oder sogar illegale Methoden anwenden zu müssen, um ihre eigene Existenz zu sichern. An nahezu keiner anderen Problematik als dieser wird die Untauglichkeit des deutschen Rechstsystems zum Schutz seiner Bürger vor Kriminellen so schonungslos offenkundig.
Zuletzt geändert von Excubitor am Sa 31. Dez 2011, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mo 11. Jul 2011, 14:17

Das habe ich gerade auf meinen thread bei gmx geschrieben:

Ich habe heute etwas zu dem psychologischen Gefahrenpotential gefunden, das von total widersinnigen Verfügungen der höchsten Autoritäten - hier dem BGH für Strafsachen - ausgehen kann:



Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbindungstheorie

"Anpassungsdruck und Selbstbild

Identitätsaufgabe

Was Doppelbindungen so gefährlich macht, ist der hohe Anpassungsdruck, der von der Autoritätsperson auf das „Opfer“ ausgeübt wird. Unter Anpassung versteht man die Integration eines Gegenstandes in ein kognitives Schema.

In sogenannten normalen Abhängigkeitsverhältnissen kann eine Autoritätsperson Befehle erteilen, die Einfluss auf das Verhalten des Opfers ausüben, bei Doppelbindungs-Beziehungsmustern beinhaltet die Beeinflussung auch die Art der Selbstwahrnehmung, die das Opfer von sich hat.

Diese Methode der Gehirnwäsche wurde oft im maoistischen China während der Kulturrevolution zur politischen Umerziehung angewendet: Es wurde vom Opfer nicht nur eine Anpassung an die vorherrschende Ideologie durch sein Denken und Handeln erwartet, sondern auch die Überzeugung, diese Umwandlung sei freiwillig und in Würde vollzogen worden, was natürlich überhaupt nicht den erlebten Erfahrungen des Opfers entsprach. Zwangsinternierung und Demütigungsrituale waren die Regel.

Das Opfer wird nicht nur gebrochen, sondern es hat auch nicht die Erlaubnis, sich selbst als Opfer wahrzunehmen, und erst recht nicht die Erlaubnis, den Täter als Täter wahrzunehmen. Die Autoritätsperson bestimmt also auch, wie sie vom Opfer erlebt werden muss. Sie bestimmt das Bild, das sich das Opfer von ihr machen muss."



Das ist wie alle psychologischen Theorien natürlich nicht unumstritten, es spielt aber eine große Rolle in der Wissenschaft.

Um so verwerflicher finde ich paradoxe Machtansprüche von Bundesrichtern, die soviel von Kriminologie verstehen müssen, dass sie das Gefahrenpotential sehen können: Paradoxe Ansprüche der Strafgerichte gegenüber den Normalbürgern sind auf gefährliche Weise geeignet, die Gesellschaft insgesamt zu vergiften und den Grundkonsens der Mehrheit, sich rechtstreu zu verhalten, zu untergraben.

Aber noch haben wir hierzulande freie und geheime Wahlen. Es bleibt also zu hoffen, dass der Volkssouverän sich doch noch seiner Eigenverantwortung bewusst wird und der sich in Deutschland herausbildenden unheiligen Dreifaltigkeit von korrupten Politikern, verantwortungslosen Richtern und lethargischen Untertanen an der Wahlurne Einhalt gebietet, bevor es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommt.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=105#jump
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mi 20. Jul 2011, 17:28

Nach ein paar Tagen Pause wurde heute wieder auf meinem Notwehrthread bei gmx geschrieben:

restaurator

"Für´s Überleben gilt: Wer zuerst die richtige Waffe greift ( Haus oder Wohnungseigentümer ggf. Mieter, der überlebt!!!"

Wenn alles nach einem unmittelbar bevorstehenden Angriff des Aggressors aussieht, dann darf man auch zuerst zuschlagen -stechen oder auch schießen. Das ist alles vom Notwehrrecht gedeckt. Wenn aber Staatsanwälte und Richter sich im Nachhineine einfach aus den Fingern saugen können, was man angeblich so alles an milderen Mitteln zur Verfügung gehabt hätte, auch wenn die Behauptung noch so lebensfremd ist, dann wird das gesetzliche Notwehrrecht in der Rechtspraxis ausgehöhlt und es werden Menschen wegen eines vorgeblichen Notwehrexzesses zu Gefängnisstrafen verurteilt, die vor dem Gesetz definitiv unschuldig sind.

Tiefer kann die Justiz nicht sinken.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=105#jump
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Fr 29. Jul 2011, 13:50

Vom privaten Forum hierher kopiert:

Sodalla hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
PeterS hat geschrieben:Ich bin alleine zu Hause. Tür ist zu. Plötzlich 5 Leute in meinem Haus, die ich nicht reingelassen habe.
Offenkundig wollen die etwas von mir, was ich ihnen nicht freiwillig geben möchte.
Die sind in der Überzahl, ich stelle das Gleichgewicht durch meine Kumpels Smith & Wesson wieder her.


Ähhh - ich glaube, Du bist im falschen Film*. Hier geht es um eine Räuberbande, die bereits auf der Flucht war, weil bei dem Versuch, den Tresor zu knacken, die Alarmanlage losgegangen war. Der Rentner hat dann einem der Flüchtenden in den Rücken geschossen. Das macht etwas schwierig, auf Notwehr zu plädieren. Allerdings hat er wegen der besonderen Hintergründe des Vorfalls (kurz zuvor ein Raubmord nicht weit entfernt, selbst von einer Zuhälterbande erpresst und diese angezeigt) m. M. n. Chancen, mit einem sog. "intensiven Notwehrexzess" nach § 33 StGB straffrei davonzukommen.




*Kommt aber gelegentlich auch bei Profis vor, dass sie den Sachverhalt an die eigene Rechtsmeinung anpassen. Bild


Gut getippt Alex, der Rentner ging tatsächlich straffrei aus, bzw die Ermittlungen wegen Totschlags wurden eingestellt:

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1716221/Rentner-erschiesst-Einbrecher-Fall-eingestellt.html


Laut morgenpost.de sind die Ermittlungen allerdings nicht wegen des von mir vermuteten rechtlichen Gesichtspunkts (§ 33 StGB), sondern deswegen eingestellt worden:

Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. "Er hat sein Eigentum verteidigt."


Der durch den Schuss in den Rücken getötete Jugendliche war derjenige unter den flüchtenden Räubern, der die einzige Beute bei sich trug, eine Geldbörse mit etwa 2.000 Euro Bargeld darin. Diesen Umstand hatte ich gar nicht auf dem Schirm, als ich den von Dir zitierten Beitrag geschrieben habe.

Ein tödlicher Waffeneinsatz durch staatliche Waffenträger darf aufgrund europäischer Bestimmungen (EMRK) heutzutage nur noch zur Verteidigung von Leben und Gesundheit der Polizeibeamten, Soldaten oder Dritter erfolgen. Privatpersonen dürfen aber auch heute noch nicht ganz unerhebliche Verletzungen ihres Eigentumsrechts mit tödlichen Mitteln abwenden, wenn mildere nicht zur Verfügung stehen.

Wir haben hier auf diesem thread ja mehrfach hervorgehoben, dass das deutsche Notwehrrecht auch im internationalen Vergleich sehr weitgehend ist und auf die Angreifer kaum Rücksicht nimmt.

Um so haarsträubender ist das Urteil gegen den Informatikstudenten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Fr 29. Jul 2011, 16:03

Die Entscheidung der StA in dem Sittenser Fall habe ich in unserer Fallsammlung festgehalten:

Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung
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Re: Das aktuell "heißeste" Eisen auf dem Weg in die Selbstjustiz

Beitragvon Staber » Fr 29. Jul 2011, 17:01

Excubitor hat geschrieben:[color=#0000BF]Eines der heißesten Eisen in diesem Zusammenhang ist nach wie vor das Mietnomaden-Problem, welches nicht nur seit Jahrzehnten ungelöst ist, sondern aufgrunddessen, dass es auf seiten der Verantwortlichen kein Interesse zu geben scheint daran etwas durchgreifend zu ändern, stetig weiter eskaliert, was die Schwächen dieses Rechtssystems und seiner Vertreter schonungslos offenbart.



Lieber Excubitor! :)

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !
Vertraue keinem Mietinteressenten blind! Persönl. Info-Einholung beim Arbeitgeber, Vorvermieter, Bankauskunft, Gehaltsnachweis, unerwarteter Besuch in der alten Anschrift, Kautions-Zahlung in BAR vor Schlüssel-übergabe, usw. sind leider unerlässlich. Man muss es nur tun! Lieber Leerstand und keine Miete, als riesigen Ärger und auch keine Miete. Das Mieterschutzgesetz gehörte gründlich überarbeitet. Das deutsche Mietrecht kommt heutzutage faktisch einer Enteignung des Vermieters gleich. Vermieter müssen sich seit Jahren von Mietern auf der Nase herumtanzen lassen. Auch wenn die Fälle von Mietnomadentum seltener sind als vielleicht angenommen, spricht das nicht dagegen, überhaupt eine Regelung zu treffen! .Das ist das eine ,das andere ist , es gibt nicht nur unter den Mietern schwarze Schafe, sondern auch unter den Vermietern . Man könnte also auch ein Vermieterregister einführen, in dem beispielsweise aufgelistet ist, ob die Nebenkostenabrechnungen stets korrekt erfolgten . Nur als Beispiel.

gruß staber ;)
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Sa 6. Aug 2011, 15:16

Die Entwicklung der Gewaltkriminalität an sensiblen öffentlichen Plätzen geht offenbar in Richtung einer Verschärfung der Situation:

Die Serie gewaltsamer Übergriffe auf Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr reißt nicht ab. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres kam es allein in Berlin zu 1487 Fällen von Körperverletzung in Bussen und Bahnen - ein Zuwachs von 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Schnitt ereignen sich in der Hauptstadt täglich rund acht Vorfälle dieser Art. Nun reiht sich ein weiterer Fall in die amtliche Kriminalitätsstatistik ein: Am Montagabend ist der 53 Jahre alte Ralf L. zum Opfer von vier jugendlichen Schlägern geworden. Der Mann erlitt dabei eine Jochbeinprellung sowie eine Netzhautablösung und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

(...)

Laut Polizeibericht hatte sich einer der Tatverdächtigen der 22 Jahre alten Tochter des Opfers beim Betreten des U-Bahnhofs in den Weg gestellt. Als der aggressive Minderjährige nicht ausweichen wollte, kam es zu einer Rempelei mit der 22-Jährigen. Der Jugendliche griff die junge Frau an und wollte sie schlagen. Der Vater ging schützend dazwischen und wurde selbst von dem Jugendlichen und drei Komplizen attackiert. Ralf L. fiel bei dem Angriff zu Boden, wurde aber dennoch weiter geschlagen, bevor die Angreifer von ihrem Opfer abließen und die Flucht ergriffen. Die Tochter rief unterdessen um Hilfe und alarmierte die Polizei.


Quelle: welt.de

Wenn da nicht bald etwas geschieht, werden wir hier früher oder später eine ebenso starke rechtspopulistische Fraktion in den Parlamenten haben wie die Niederlande, Norwegen usw., der Anfangserfolg der Schill - Partei in Hamburg sollte unseren Rechtspolitikern eigentlich als Warnung dienen. Das nächste Mal werden diese Leute sich nicht wieder selbst absägen wie Schill.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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