http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/18/gewalt-verbrecher/steuerzahler-muss-ihn-mit-50000-euro-entschaedigen.htmlIch bin ebenfalls der Meinung, dass das zitierte Urteil einen groben Fehler in der Beurteilung enthält und noch dazu eine gehörige Portion Überheblichkeit.
Wie der Name Sicherungsverwahrung schon klar zum Ausdruck bringt hat diese von der Sache her nichts mit Strafe zu tun. Nicht umsonst setzt diese erst nach Verbüßen der gerichtlich im Urteil verhängten Strafe ein. Damit sind bereits zwei ganz klar gegen den Strafcharakter der Sicherungsverwahrung sprechende Belege erwähnt.
Die Sicherungsverwahrung dient einzig und allein dem absolut notwendigen Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten durch gutachterlich als allgemeingefährlich festgestellte Täter, bei denen es sich weit überwiegend um Gewalttäter handelt.
Das Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofs setzt das Recht eines Einzelnen über das Recht der Bürger als Gesamtheit und im Speziellen auf Schutz vor diesem Straftäter und ist damit sowohl rechtlich als auch faktisch absolut inakzeptabel, da hiermit gegen mindestens einen fundamentalen, allgemeinen Rechtsgrundsatz verstoßen und eine Rechtstaatlichkeit geradezu ausgehebelt wird.
Ich betrachte es als Überheblichkeit der Richter den Deutschen erklären zu wollen, wie ihr nationales Recht zu verstehen und zu interpretieren ist, sollte dies so gemeint gewesen sein. Dieses Urteil hätte man bestenfalls dann als sachlich korrekt diskutieren können, wenn der hier in Rede stehende Täter nicht, wie von den Medien verlautbart, als allgemeingefährlich festgestellt worden wäre. Nur dann hätte der Inhalt des Urteils einen Sinn. Nicht jedoch bei allgemeingefährlichen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unresozialisierbaren und rückfällig werdenden Tätern. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Schutz der Allgemeinheit dem Recht des allgemeingefährlichen Einzelnen auf Freiheit, so man ein solches befürwortet, vorgeht, oder wollen die Richter der Allgemeinheit, oder auch nur einer Einzelperson davon das ihr zustehende Recht auf Schutz vor kriminellen Straftätern, wozu die Staatsvertreter nun einmal verpflichtet sind, absprechen? Wiedereinmal bewahrheitet sich, dass allgemein fehlgeleitete Rechtseinschätzungen, wonach Straftäter einen größeren Schutz genießen als diejenigen, welche das Rechssystem respektieren, keine allein nationale Frage ist, sondern auch international ein großes Problem darstellt.
Werden die Richter zur Verantwortung gezogen, sollte der Täter, wofür eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, nach seiner Freilassung wieder Straftaten begehen? Sicherlich nicht, und doch werden sie dafür verantwortlich sein, so dass man sich schon jetzt in den Medien deren Namen sehr gut merken sollte , um diese zu entsprechender Zeit wenigstens moralisch zur Verantwortung ziehen zu können.
Auch die Ansicht des Strafverteidigers geht fehl:
"Der Anwalt: „Bei bereits wegen Straftaten Verurteilten besteht natürlich immer ein erhöhtes Risiko, dass sie wieder straffällig werden. Aber die bloße Möglichkeit, dass ein Mensch wieder straffällig wird, kann kein Grund sein, ihn einfach nie wieder freizulassen.“
Quelle: Eingangs erwähnter link.
Es geht hier nicht um jemanden, bei dem die bloße Möglichkeit der Begehung von Straftaten besteht, wie bei normalen Verurteilten, sondern es handelt sich zum einen um einen Gewalttäter, zum anderen ist scheinbar mehrfach gutachterlich festgestellt worden, dass dieser nach wie vor allgemeingefährlich ist. Anders ausgedrückt besteht bei geneu diesem Täter nicht nur die grundsätzliche Möglichkeit einer Begehung von Straftaten, sondern eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, und dazwischen liegen "Welten" in der Beurteilung.
Man kann im Sinn des Rechts und derer, die es Respektieren, nur hoffen, dass die Vertreter der Bundesregierung vor die große Kammer des Gerichts ziehen und letztere den Fehler grundsätzlich korrigiert oder wenigstens präzisiert.