Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon AlexRE » Di 11. Jun 2024, 13:28

Nach dem Poizistenmord von Mannheim feiern die Islamfaschisten im Internet den Mörder und rufen zu weiteren Morden auf:

(...)

"Ich schwöre bei Allah, ich schicke dir Geld mein Freund, ich schicke dir Essen, ich schick dir alles", lobt er den Täter und ruft zum Mord an allen auf, "die den Islam kritisieren". Er ruft zur Jagd nach Ex-Muslimen auf - und nennt in diesem Zusammenhang sogar konkrete Namen.

(...)


https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... r-100.html

Frau Faeser hat angekündigt, gegen diese Hetzer vorgehen zu wollen. Rechtlich ist das möglich und geboten. Sowohl das öffentliche Billigen von Verbrechen als auch Aufrufe, weitere Verbrechern zu begehen, sind Straftaten. Ich habe aber noch nicht gehört oder gelesen, dass insofern etwas unternommen wurde.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon maxikatze » Mi 17. Jul 2024, 07:34

„Wenn sie nicht kochen kann, dann muss sie weg, tut mir leid“
https://www.welt.de/kultur/article25251 ... .AR_1.welt
Gehört der Islam zu Deutschland oder gehört dem Islam Deutschland?
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon AlexRE » Mi 17. Jul 2024, 08:53

maxikatze hat geschrieben:„Wenn sie nicht kochen kann, dann muss sie weg, tut mir leid“
https://www.welt.de/kultur/article25251 ... .AR_1.welt
Gehört der Islam zu Deutschland oder gehört dem Islam Deutschland?


Primitivlingen mit großer Klappe gehört jedenfalls gar nichts in Deutschland. Die haben auch keine echte Chance auf sozialen Aufstieg, weil ihnen keiner klarmacht, wie das in einem Industrieland funktioniert. Die Verantwortungsträger in Politik und Wirtschaft kehren die von ihnen verursachten gesellschaftlichen Verwerfungen lieber unter den Teppich.

Heute ist übrigens der 70. Geburtstag von Frau Merkel.
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon maxikatze » Mi 17. Jul 2024, 12:41

Alex schrieb:
Heute ist übrigens der 70. Geburtstag von Frau Merkel.

Dann könnte sich diese Klientel heute bei Frau Merkel ganz herzlich bedanken und ihr ein Geburtstagsständchen vorsingen.
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon maxikatze » Mi 24. Jul 2024, 06:25

Screenshot 2024-07-24 at 07-10-25 Islamisches Zentrum Hamburg verboten - Blaue Moschee geschlossen tagesschau.de.png

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... g-100.html
Das Bundesinnenministerium hat den schiitischen Moschee-Verein Islamisches Zentrum Hamburg verboten. Ein Vorwurf: Terrorismusunterstützung. Die Sorge ist groß, dass Teheran als Rache deutsche Organisationen ins Visier nehmen könnte.

Bundesinnenministerin Faeser hat auch fünf weitere Vereine verboten. Ist es nicht die Aufgabe eines Gerichts Urteile zu fällen?
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon AlexRE » Mi 24. Jul 2024, 13:33

maxikatze hat geschrieben:
Screenshot 2024-07-24 at 07-10-25 Islamisches Zentrum Hamburg verboten - Blaue Moschee geschlossen tagesschau.de.png

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... g-100.html
Das Bundesinnenministerium hat den schiitischen Moschee-Verein Islamisches Zentrum Hamburg verboten. Ein Vorwurf: Terrorismusunterstützung. Die Sorge ist groß, dass Teheran als Rache deutsche Organisationen ins Visier nehmen könnte.

Bundesinnenministerin Faeser hat auch fünf weitere Vereine verboten. Ist es nicht die Aufgabe eines Gerichts Urteile zu fällen?


Ja klar, nachdem die verbotenen Terrorbanden Rechtsmittel eingelegt haben. Wie soll man denn sonst vorgehen? Erstmal braucht man einen anfechtbaren Verwaltungsakt, dann können Gerichte entscheiden.
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon maxikatze » Do 25. Jul 2024, 06:40

AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:
Screenshot 2024-07-24 at 07-10-25 Islamisches Zentrum Hamburg verboten - Blaue Moschee geschlossen tagesschau.de.png

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... g-100.html
Das Bundesinnenministerium hat den schiitischen Moschee-Verein Islamisches Zentrum Hamburg verboten. Ein Vorwurf: Terrorismusunterstützung. Die Sorge ist groß, dass Teheran als Rache deutsche Organisationen ins Visier nehmen könnte.

Bundesinnenministerin Faeser hat auch fünf weitere Vereine verboten. Ist es nicht die Aufgabe eines Gerichts Urteile zu fällen?


Ja klar, nachdem die verbotenen Terrorbanden Rechtsmittel eingelegt haben. Wie soll man denn sonst vorgehen? Erstmal braucht man einen anfechtbaren Verwaltungsakt, dann können Gerichte entscheiden.


Frau Innenministerin fällt also bereits ein Urteil, lässt es vollstrecken :!: und danach bleibt der kaltgestellten Gegenseite nichts anderes übrig, als sich mühsam jahrelang juristisch zur Wehr zu setzen?
Da würde ich als juristischer Laie fragen, warum das Innenministerium nicht den Staatsanwalt beauftragt und es schlussendlich dem Richter überlässt, ob ein Verein verboten wird oder nicht.
Wenn die Bundesinnenministerin von oben herab und ohne die Gerichte zu bemühen mit einem Federstrich Vereinstätigkeiten untersagt, imgrunde aber darauf abzielt, das Magazin "Compact" zu verbieten, bräuchten wir Justizia nicht. Wo endet das?
Man höre und staune: Auch rechtsradikale Meinungen sind vom GG gedeckt. Es darf der Staat verhöhnt werden, sogar wenn eine politische Akteurin meint, sie müsse auch Meinungen unter der Strafbarkeitsgrenze ahnden.
Was unter Meinungsfreiheit gilt und was nicht, wird genau aufgedröselt:
https://iqb.de/karrieremagazin/jura/die ... nkentrias/
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon AlexRE » Do 25. Jul 2024, 08:54

Das ist der vom Gesetz vorgesehene Rechtsweg:

https://dejure.org/gesetze/VereinsG/3.html

Die Ministerin kann kein Urteil fällen, weil sie zur Exekutive bzw. 2. Gewalt gehört. Erst einmal wird also ein Verwaltungsakt in die Welt gesetzt, der vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angegriffen werden kann.

Alternativ könnte auch eine Behörde einen Verbotsantrag direkt beim Verwaltungsgericht stellen, aber wenn das Bundesinnenministerium selbst das Verfahren einleitet, wählen sie natürlich den Rechtsweg nach § 3 Vereinsgesetz.
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon maxikatze » Do 25. Jul 2024, 15:33

... gekürzt ...aber wenn das Bundesinnenministerium selbst das Verfahren einleitet, wählen sie natürlich den Rechtsweg nach § 3 Vereinsgesetz.


Hat die Legislative ein Verfahren einleiten lassen oder hat sie par ordre de mufti die Judikative umgangen? Ich stolpere über Letzters.
Artikel 9 GG besagt:
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Egal gegen wen sich diese Aktion richtet - sie schreit zum Himmel. Ich habe die Bonner Republik immer für den besseren Staat gehalten, als die DDR, weil er ein Rechtsstaat war. In der DDR war "Staatsfeindliche Hetze" eine Straftat. Ist es wieder soweit?
Falls der Staat sich mehr Macht herausnimmt, als ihm zusteht, dann Gute Nacht Deutschland. Das tut er eigentlich ja schon mit der Migration, die uns total überfordert.
Das GG schützt auch die Bürger vor einem übergriffigen Staat. Sollte er zumindest.

Übrigens - Wer hat der Presse die Info gegeben, dass morgens früh die Beamten an Elsässers Haustür klingeln werden, damit die Reporter live dabei sein können? Rechtlich war das schon sehr fragwürdig.
Bin gespannt was Rechtsanwalt Steinhöfel vor Gericht erreicht. Der lässt sich nicht so leicht abspeisen.
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Re: Fakten über den Islam - Realität kontra Pseudo-Islamophobie

Beitragvon AlexRE » Fr 26. Jul 2024, 06:21

maxikatze hat geschrieben:
... gekürzt ...aber wenn das Bundesinnenministerium selbst das Verfahren einleitet, wählen sie natürlich den Rechtsweg nach § 3 Vereinsgesetz.


Hat die Legislative ein Verfahren einleiten lassen oder hat sie par ordre de mufti die Judikative umgangen? Ich stolpere über Letzters.
Artikel 9 GG besagt:
[b](2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


Eben - solche Vereinigungen sind vom GG aus verboten. Wenn das Innenministerium eine Verbotsverfügung darauf stützt, können die Betroffenen sich vor den ordentlichen (Verwaltungs-) Gerichten und ggf. vor dem BVerfG oder gar dem EGMR dagegen verteidigen. Das Ministerium eröffnet sozusagen mit seiner Verfügung den Rechtsstreit, umgehen kann es die Judikative nicht.

Das ist übrigens bei jedem Bußgeldbescheid auch so. Eine Behörde erlässt den Bescheid und der Adressat kann dann erst dagegen klagen. Wogegen sollte er denn vorgehen, wenn er keinen Bescheid in der Hand hat?

Diese ganze Geschichte muss man schon nach den materiellrechtlichen Aspekten beurteilen. Ist die Meinungsfreiheit rechtswidrig verletzt worden oder nicht? Die formellrechtlichen Fragen lenken nur davon ab.
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