Uel hat geschrieben:Es ist ein Drama für die Welt, dass die UN offenbar so diletantisch und machtlos konstruiert ist. Die giftigen Früchte des UN-Unsinns von 1948, quasi ihr erstes Probemenu, bekommen wir ja gerade wieder neu aufgewärmt serviert.
Die kartaghischen Vorfahren der Araber waren nach einer vergleichbaren Serie von Niederlagen gegen Rom einfach weg.
Uel hat geschrieben:Die kartaghischen Vorfahren der Araber waren nach einer vergleichbaren Serie von Niederlagen gegen Rom einfach weg.
Ein Widerspruch in sich selbst , aber ich weiß, was Du meinst, Alex.
Nach der "normativen Kraft des Faktischen" hätten die Kolonialmächte also ihre Kolonien niemals aufgeben müssen,
Ich habe nicht geschrieben, dass JEDER Krieg oder jede Geiselnahme von alternativlosen Handlungszwängen bestimmt sei, sondern dass solche Situationen grundsätzlich eintreten könnten und das Israel sich jetzt in einer solchen Situation befände.
Uel hat geschrieben:Ich habe nicht geschrieben, dass JEDER Krieg oder jede Geiselnahme von alternativlosen Handlungszwängen bestimmt sei, sondern dass solche Situationen grundsätzlich eintreten könnten und das Israel sich jetzt in einer solchen Situation befände.
Alternativlos ist meist eine verdächtige Sache. Der Haken an dieser speziellen Sache ist, dass es keine "normale" Geiselnahme ist, sondern eine durch Guerrillakrieger in dichtest bevölkerten Gebiet. Das Problem der Geuerrilla-Taktik ist ja gerade, dass man nicht erkennen kann, wer einfache Bevölkerung und wer Guerrilla. Daher ist es völliger Unsinn, wenn israelische Politiker völlig maßlos von ausradieren der Hamas sprechen. Das kann man nur, wenn man inkauf nimmt, Tausende von unschuldigen und unbeteiligten Menschen zu opfern.
(...)
AlexRE hat geschrieben:Der Begriff "Kollateralschaden" ist kein verunglückter sprachlicher Verharmlosungsversuch, dafür wird er nur allgemein gehalten. Tatsächlich handelt es sich um einen zentralen Begriff des aktuellen Kriegsvölkerrechts, der nach dem 2. WK eingeführt wurde. In diesem Krieg hat sich nämlich herausgestellt, dass sich an die damals geltenden absoluten Verbote der Schädigung von Zivilisten usw. überhaupt niemand gehalten hat, weil selbst die kriegführenden Rechtsstaaten jede Missachtung dieser Regeln mit einem sich aus militärischen Notwendigkeiten ergebenden übergesetzlichen Notstand begründet haben.
Diesen rechtsfreien Raum wollte man danach durch neue Regeln ausfüllen, wann welcher Kollateralschaden zulässig ist und wann nicht. Der Begriff dient also nicht der Verharmlosung, sondern der Schadensminderung.
Detailliert:
https://www.researchgate.net/publicatio ... lkerrechts
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