Staber hat geschrieben:Ich finde es ausgesprochen dumm, russische Deserteure abzuweisen.
Es ist ja schon merkwürdig: Zu Beginn des Ukrainekrieges wehrte man sich mit allen Mitteln, russische Künstler in Westeuropa auftreten zu lassen. man kündigte russischen Dirigenten die Stellen, strich ganze Programme, die mit russischen Musiker, von mir aus auch ..rinnen besetzt waren.
Und - hoppla - jetzt ist man sofort bereit, russische Deserteure in Westeuropa und wohl auch in der Schweiz sofort aufzunehmen.
Außerdem muß eine Landesregierung klar einen Krieg ausrufen als Voraussetzung zur Generalmobilmachung. Erst dann gibt es eigentlich "Fahnenflucht". Das ist noch nicht geschehen, sondern erst so Wischiwaschi-Zeug (mMn bewusst). Leider wird es so laufen: diese Scheinabstimmungen werden anerkannt; dann sind die russisch, also wird Russland angegriffen, dann erst ist Krieg, dann erst Begründung zur Mobilmachung.
Putin braucht keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Generalmobilmachung. Er wird es nicht so nennen, genauso wie er seinem Volk verboten hat, im Zusammenhang mit Ukraine von Krieg zu sprechen. Putin kürzt das Ganze ab und lässt die flüchtenden Leute an der Grenze einsammeln. Ob die Leute wollen oder nicht, sie werden gezwungen in den Krieg zu ziehen. Auch ohne eine umfangreiche Ausbildung. Putins Volkssturm ist Kanonenfutter. Die Geflüchteten wissen um ihr Schicksal.
Russland hat nie seine Soldaten gut behandelt. Ich weiß das noch aus DDR-Zeiten. Den Offizieren war es scheißegal, ob ihre Soldaten genug zu essen hatten. Daran hat sich wohl nichts geändert.
Und was die Scheinabstimmungen angeht - die werden nach meiner Einschätzung nach nur von den Staaten anerkannt, in denen Despoten wie er selbst regieren.
Was Russland überhaupt noch im UN-Sicherheitsrat zu suchen hat, ist mir schleierhaft. Den ständigen Rat sollte man wegrationalisieren. Braucht kein Mensch - Versagen auf ganzer Linie.
Putin kann zehn Mal behaupten, ein Angriff auf die "befreiten" Gebiete, sind ein Angriff auf den russischen Staat insgesamt. Soweit mir bekannt, darf nach dem Völkerrecht sich ein Land auch auf dem Gebiet des Aggressors zur Wehr setzen.