Direkte Demokratie

Soll die neue Verfassung Volksabstimmungen nach bekanntem Muster vorsehen oder muss man über neue, auf die Bundesrepublik zugeschnittene Modelle nachdenken?

Direkte Demokratie

Beitragvon AlexRE » Mo 18. Mai 2009, 15:32

Auf dem Forum http://www.politik.de gibt es mehrere threads zur direkten Demokratie, ich kopiere nachfolgend einige meiner Beiträge dort hier herüber, zunächst von diesem thread hier:
http://forum.politik.de/forum/showthread.php?t=211431&page=6
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Tannhaeuser hat geschrieben:Sie meinen, "Vox populi vox Rindvieh"? Und wenn ich so manche Abgeordnete meines Bekanntenkreises so Revue passieren lasse - die wären nach diesem Kriterium auch nicht abstimmungsberechtigt *g*


In dem Zusammenhang erinnere ich immer an den Tag der Abstimmung im Bundesparlament über die später in Frankreich und Holland bei Volksabstimmungen gescheiterte europäische Verfassung.

Damals hatte sich ein Fernsehteam ins Foyer des Bundestages gestellt und die zum grossen Akt schreitenden Abgeordneten nach den Inhalten der EU - Verfassung gefragt. Die Antworten waren haarsträubend, die meisten wussten noch nicht mal, dass diese Verfassung europäische Volksabstimmungen nach Sammlung von 1 Mio. Unterschriften vorsah.

Und sowas will über den bedeutendsten politischen Akt in der europäischen Geschichte befinden. Nicht mal den Mindestanforderungen des Grundgesetzes an das Bild des unabhängigen Abgeordneten können diese Parlamentsbürokraten entsprechen. Das sind nur Dienstboten einer ganz kleinen Zahl von Spitzenparteibuchkarrieristen (betrifft sicher nicht alle Abgeordneten, aber zu viele), existenziell abhängig von ihrem Listenplatz, ohne den ihr Mandat und damit ihre persönliche wirtschaftliche Sicherheit in Frage gestellt wird.

Da vertraue ich bei sensiblen politischen Fragen und weitreichenden Grundsatzentscheidungen lieber dem Volk selbst. Der Volkssouverän ist der Hausherr, wenn die Menschen lernen, mit dieser Verantwortung umzugehen, dann werden die Ergebnisse wichtiger Volksabstimmungen klüger sein als das Endergebnis von Kungelei und Hütchenspielerei einer Handvoll Berufspolitiker, die der demokratischen Grundsubstanz der rein repräsentativen Demokratie - eben dem vorbezeichneten unabhängigen Abgeordneten - längst den Garaus gemacht haben.
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ein weiterer Beitrag, in blau das Zitat aus einem Text eines anderen Teilnehmers:
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texthej,

volksentscheide finde ich prinzipiell gut, aber es muss regelungen geben, die missbrauch ausschließen. z.b. sollte es eine hohe mindestteilnahme geben, die voraussetzung für die gültigkeit ist und die darf nicht zu gering sein. sonst können organisierte minderheiten das bild verfälschen. wenn z.b. die mehrheit der wahlberechtigten an einem volksentscheid nicht teilnimmt, so heißt das ja eigentlich auch, dass die mehrheit nicht "(volks)entscheiden", sondern die sache den parlamentariern überlassen will.

und diese "entscheidung" der mehrheit (nicht entscheiden zu wollen), muss man auch akzeptieren. aber grundsätzlich sollte es die möglichkeit zu volksentscheiden geben.

gruß!


Wie bipmap schrieb, die ernsthaften Vertreter der direkten Demokratie haben die "Risiken und Nebenwirkungen" in ihren Modellen berücksichtigt. Dabei geht es meist um hohe Hürden hinsichtlich der Zahl der vorzulegenden Unterschriften und um verfassungsrechtliche Vorprüfungen des Abstimmungsziels. Das darf ja ebensowenig die Grundrechte Einzelner und die von Minderheiten verletzen wie ein Parlamentsgesetz.

Ich möchte auch nicht, dass sich die Springerpresse mit politischen Kampagnen in Richtung eines Volksentscheides nach ihren Wünschen in die Bundespolitik einmischt. Deshalb wäre mir ein neues, ganz auf die Bundesrepublik zugeschnittenes Modell lieber als die Übernahme der direkten Demokratie nach Schweizer Art. Die Schweizer haben die längste Tradition der Welt im Umgang auch mit den Risiken der direkten Demokratie und sind ein kleines Land, das keine Weltkrise auslösen kann, eine einzige kollektive Schnapsidee der Deutschen könnte unabsehbare Folgen für die ganze Welt haben.

Am liebsten wäre es mir, ein vom Volk direkt gewählter Bundespräsident würde die Aufgabe eines Sachwalters eines plebiszitären Elements vom Grundgesetz zugewiesen bekommen. Er wäre dann der Adressat für die Vorlage der Unterschriftensammlung und hätte das Ziel der Volksabstimmung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Grundrechtskatalog und völkerrechtlichen Pflichten der Bundesrepublik vorzulegen. Wenn diese Prüfung keine Mängel ergibt, sollte dann auch noch der Bundestag die Möglichkeit bekommen, die Volksabstimmung mit einer sehr grossen Mehrheit abzulehnen, mindestens 4/5 der Stimmen. So könnte man dem letzten kleinen Risiko, dass Gefahren in geheimzuhaltenden Bereichen auch noch berücksichtigt werden, entsprechen. Das müsste dann natürlich dem Bundespräsidenten gegenüber gerechtfertigt werden. Falls er die Einschätzung der Regierung und der Parlamentarier hinsichtlich der geheimen Gesichtspunkte nicht teilt, müsste dann noch einmal das BVerfG abschliessend entscheiden.

So könnten alle Chancen der direkten Demokratie genutzt und gleichzeitig alle Gefahren abgewendet werden. Vielleicht kapieren das irgendwann auch noch die notorischen Blockierer der Union, falls sie über die Frage der direkten Demokratie überhaupt je ernsthaft nachgedacht haben.
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und weiter......
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Einer Aufsichts- und Kontrollfunktion durch den Bundespräsidenten stimme ich überzeugend zu.

Einem Ablehnungsrecht des Bundestages lehne ich aber ganauso vehement ab.

Dieses Ablehnungsrecht dürfte ausschließlich das Verfassungsgericht haben.

Wenn man eine Volksabstimmung durchführt,
muß man bei "Verfassungsmäßigkeit" dieses Abstimmung akzeptieren und umsetzen.


Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben:

Das Volk lehnt in einem Referendum das "Selbstbestimmungsrecht" des Bundestages über Diätenregelungen oder Parteienfinanzierung ab. Der Bundestag lehnt wiederum diese Entscheidung des Volkes mit 100 % ab.

Pervers würde ich so etwas nennen.

Einzige Meßlatte von Ablehnungen konkreter Volksabstimmungen kann nur die Verfassung sein.


Solche Entscheidungen meinte ich nicht, ich habe ja auf das Restrisiko von geheimgehaltenen - etwa aussenpolitischen - Gesichtspunkten verwiesen, das zunächst nur der Bundestag und die Regierung gewichten können. Nur dann sollte der Bundestag noch einmal in das Verfahren einbezogen werden. Wenn die Gründe für eine Ablehnung den BP nicht überzeugen, soll das BVerfG ja auch noch die letzte Entscheidung haben.

Übrigens hätte das Ganze auch den Vorteil, dass ein direkt gewählter Bundespräsident auch ohne Unterschriftensammlung das Recht bekommen könnte, mit Zustimmung des BVerfG Volksabstimmungen anzuberaumen, wenn nach seinen Erkenntnissen die Repräsentanten pflichtwidrig handeln, das natürlich nur unter engen im Grundgesetz geregelten Vorgaben. Dabei denke ich z. B. an gebrochene Wahlversprechen oder die Vernachlässigung vordringlichster Staatsaufgaben, die dem Gemeinwesen einen irreparablen Schaden zuzufügen droht.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon AlexRE » Mo 18. Mai 2009, 15:33

bipmap hat geschrieben:Weiterhin ein eindeutiges Nein zu dieser Idee.

Der Bundestag - das Parlament - hat da nichts zu entscheiden.
Der Bundespräsident könnte entweder vor solch einer Abstimmung durch das Verfassungsgericht prüfen lassen,
oder der Bundestag könnte nach der Abstimmung das Verfassungsgericht einschalten.

Der Bundestag hat keinerlei "Meinungsrecht" zu erhalten.

Sie wissen selbst am besten wie dehnbar unpräzise Regelungen im Einzelfall dann ausgelegt werden.

Erinnern Sie sich an das "Abschussgesetz" von Terrorflugzeugen ?
Das Verfassungsgericht hat im Zweifel darüber zu befinden, welche Rechte schwerer wiegen.

Genauso verhält es sich bei Ihrem Beispiel von "Geheimnis" Volksabstimmungen.
Das Verfassungsgericht hat auch dort zu befinden, welche Rechte schwerer wiegen.


Das Bundesverfassungsgericht hat auch bei meinem Vorschlag das allerletzte Wort. Der Bundestag wird auch nur für im GG klar beschriebene Sonderfälle einbezogen und muss sich im Zweifelsfalle das Recht dazu auch erst vor dem BVerfG erstreiten, wenn nämlich der Bundespräsident der Auffassung ist, das das Thema der VA nicht dem Bundestag vorgelegt werden muss.

Ich sehe da wirklich keine Schwächung des direktdemokratischen Prinzips, nur eine Vorsichtsmaßnahme hinsichtlich seiner Restrisiken. Vergessen Sie nicht, dass eine falsche Entscheidung etwa aus Unkenntnis eines Teils der für die Entscheidung maßgeblichen politischen Umstände eines Staates wie der Bundesrepublik international viel schwerwiegende Folgen haben könnte als eine falsche Entscheidung der Schweizer.
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Ich sehe dort keinerlei Spielraum.

Volksabstimmungen müssen als eigenständige - ohne jegliche Einschränkungsmöglichkeit durch die Parlamente - in Gesetze zu transformierende Entscheidung des Volkes gesehen werden.

Einschränkungen unterliegen ausschließlich der Verfassung und somit den Verfassungwächtern.

Auf das Thema "Unkenntnis" gehe ich nicht ein.
Dieses "Unkenntnis" gilt genauso für "geheime" Gremien wie das Parlament selbst.

Wir wissen doch beide, wie oft schon Parlamente durch andere Entscheidungsträger in Unkenntnis gelassen wurden und wie oft Parlamente ebenfalls falsche Entscheidungen mit schwerwiegenden Folgen getroffen haben.

Wie geschrieben, Volksentscheidungen dürfen in keiner Weise von Parlamenten ad absurdum geführt werden.

Ob aber solche Volksabstimmungen gültig sind, entscheiden die Zulassungsbeschränkungen oder die Verfassungsgerichte.

Wir können es aber dabei bewenden lassen, wir stimmen ja in den entscheidenden Punkten überein:

Volksentscheidungen haben Hürden und quantitativen Beschränkungen zu unterliegen.
Jede Volksentscheidung hat sich an Recht und Verfassung zu orientieren.


Bleibt immer noch eine Frage offen, die ich für wichtiger halte als den Ausschluss von Ausnahmesituationen, in denen der Bundestag einbezogen wird:

Wer bestimmt wie die Bundesverfassungsrichter? Derzeit werden die Richter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat bestimmt. Da das Bild des unabhängigen Abgeordneten hier auch nicht mehr stimmt (faktischer Fraktionszwang durch Abhängigkeit vom Listenplatz), liegt die letzte Entscheidung über die Zusammensetzung des BVerfG also bei einer relativ kleinen Zahl von Spitzenpolitikern. Das ist m. M. n. eine viel bedenklichere "Einbruchstelle" der repräsentativen Demokratie in direktdemokratische Verfahren, in denen das BVerfG die Schlüsselrolle einnimmt.
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Das wäre doch eine gute Frage für eine zukünftige Volksabstimmung.

Warum sollte dann eine Volksabstimmung den Artikel 94 Absatz 1 nicht ändern können ?

Wenn sich eine entsprechende Mehrheit ergibt.

Aber vielleicht möchte die Bevölkerung auch keine Veränderung hierzu. Man würde sehen.


Eine Volksabstimmung zu einer GG - Norm bräuchte auch eine 2/3 - Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer zum Erfolg, das würde praktisch schwierig.

Ideal wäre es m. M. n., die Einführung der direkten Demokratie gleich mit einem Verfassungsreferendum nach Artikel 146 zu verbinden, um offene grundsätzliche Fragen ein für allemal zu klären. Bei diesem einmaligen Referendum würde auch eine einfache Mehrheit bei dem Volksentscheid über eine neue Verfassung bzw. endgültige Legitimierung des GG reichen.

Die Art und Weise der politischen Legitimierung der Verfassungsrichter selbst spielt bei meinem Polit - Verein übrigens eine wichtige Rolle, zwei Ideen dazu stehen schon auf der Eingangsseite hier:

Künftig soll eine völlig neu in der Verfassung zu verankernde [url="http://grundgesetz-aktivierer.de/index.php"]Bundesversammlung.[/url] direkt vom Volk gewählt werden und sowohl den Bundespräsidenten als auch die Verfassungsrichter bestimmen. Da diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, können auch solche Personen für einen Sitz in der Bundesversammlung kandidieren, die parteilos und keine Berufspolitiker sind. Es kommt nur darauf an, im jeweiligen Wahlkreis ein besonders hohes Ansehen bei der örtlichen Bevölkerung zu genießen.

und als Alternative im Falle der Direktwahl des BP durch das Volk:

(...)wird für die Wahl der Verfassungsrichter gerade ein Modell entwickelt, das mit der Bezeichnung „doppelte Widerspruchslösung“ treffend bezeichnet werden könnte. Danach sollen alle unabhängigen Organe der Rechtspflege – also Richter und Anwälte – sowie Hochschullehrer juristischer Fakultäten in jedem Landgerichtsbezirk jeweils einen Wahlmann aus ihrer Mitte bestimmen, der in einen dem Verfassungsorgan „Bundesverfassungsgericht“ selbst zugeordneten Richterwahlausschuss entsandt wird.(...)

Das geht dann auch noch weiter....

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Schwierig heißt nicht unmöglich.

Ich bin kein Freund von ausufernden Dauerabstimmungen.

Die Verfassung soll ja nicht nach Stimmungslage dauernd verändert werden.
Verfassungsänderungen bedürfen einer ausführlichsten Diskussion und entsprechender Akzeptanz.

Entweder finden sich notwendige Mehrheiten oder nicht. Wie heute auch.
Nur breiter diskutiert und tiefer akzeptiert.



Wir unterscheiden uns nicht wirklich zu diesem Thema. Wir diskutieren gerade über Nuancen.
Diese Nuancen würden entweder über Parlamentsmehrheiten oder über Volksabstimmungen entschieden werden können.

Ich wollte nur meine Ablehnung zu einem möglichen Parlamentsveto zu Volksentscheidungen deutlich machen.

Nur meine ganz persönliche Meinung.


Ein Parlementsveto nur für bestimmte Ausnahmefälle, das zudem vom BVerG aufgehoben werden kann, ist für mich auch keine besonders wichtige Idee zu den Fragen um die direkte Demokratie. Ich mache mir eben Gedanken um die Sorgen der Skeptiker, die mit Einwänden kommen, denen man sachlich und substantiiert begegnen muss.

Der häufigste Einwand ist übrigens der mit der zusätzlichen Pressemacht insbesondere für die Springerpresse. Dazu habe ich auf einem anderen Forum mal den Vorschlag gemacht, zwischen erfolgreicher Unterschriftensammlung und dem Tag der Abstimmung die Pressefreiheit für ein paar Wochen leicht einzuschränken und reisserische sowie unsachlich - demagogische Artikel zu dem Abstimmungsthema zu verbieten. Das ist allerdings nicht gut angekommen, es gibt Leute, die argwöhnen, dass das Demokratieprinzip selbst über die direkte Demokratie angegriffen werden könnte.
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon PeterS » Mo 25. Mai 2009, 05:48

http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/711932/Koehler-will-mehr-Demokratie-wagen.html

Kaum hat er es angesprochen, schon hat Lammert etwas dagegen. Und Böhmer. Und bestimmt auch der Rest der Bande.
Wer CDU wählt, muß bestraft werden. Als ehemaliger CDU-Sympathisant dreht sich mir neuerdings regelmäßig der Magen um, wenn einer dieser unehrenhaften Mafiosi auf der Bühne steht.

http://www.fuervolksentscheide.de/volksentscheide/pro-a-kontra.html

Diesen Link sollte man der CDU zukommen lassen. Damit ihre Totschlagsargumente verstummen.

http://www.wahl-o-mat.de/europa/

Viel Spaß bei der Entscheidungsfindung
Wehrt Euch, wenn nicht jetzt, wann dann?
Politik ist vor allem die Kunst, die Bevölkerung so schnell über den Tisch zu ziehen, daß die Menschen denken, die dabei entstehende Reibungshitze sei Nestwärme.
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon maxikatze » Mo 25. Mai 2009, 09:02

http://www.wahl-o-mat.de/europa/

Viel Spaß bei der Entscheidungsfindung
***

Jou, der Link ist klasse. Hab ihn ausprobiert, vllt wähle ich ja doch - malsehen. :)
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon AlexRE » Sa 21. Nov 2009, 14:39

Ein informatives Interview mit dem Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V.:

Gerald Häfner ist Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie e.V. Im Rahmen der Sendereihe Demokratie entstand dieses Interview, welches wir hier ungekürzt dokumentieren. Die Themen umfassen: Direkte Demokratie, Demokratie & Europa, Einluss der Wirtschaft auf die Politik


Quelle: mehr-demokratie.at

siehe auch: Querdenkerforum
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon MatthiasDilthey » Mo 30. Nov 2009, 14:06

In der Schweiz wurde über ein Bau-verbot von Minaretten per Volksentscheid befunden.

Eine freie Glaubensausübung sollte Bestandteil jeder freiheitlichen Verfassung sein. Zur freien Glaubensausübung zählt auch die Möglichkeit, Gotteshäuser nach alten Traditionen errichten zu dürfen. Und zu einer Moschee gehört auch ein Minarett, wie zu einer christlichen Kirche ein Kirchturm. Diese Auffassung ist schlichtweg Fakt und gestützt von der in westlichen Demokratien üblichen Trennung von Staat und Kirche sowie vom Recht auf freie Glaubensausübung zwingend herzuleiten bzw. gedeckt.

Heute wurde in der Schweiz per Volksentscheid ein Verbot des Minarett-Baus ausgesprochen. Ein tiefgreifender Einschnitt in die Menschenrechte mit Signalwirkung sowohl für die islamische Welt, als auch für die christliche Welt.
Wussten die Menschen in der Schweiz eigentlich, was sie bei diesem Volksentscheid entschieden haben?
Letztendlich haben sich die Menschen in der Schweiz um ein wichtiges Menschenrecht gebracht, sind wie Lemminge der Propaganda einiger geistig verirrter Nationalisten gefolgt und "von der Klippe gesprungen". Kollektiver Suizid!

Die Abstimmung in der Schweiz, einem in direkter Demokratie sehr erfahrenen Land, hat damit belegt, dass mit dem Instrument der Volksabstimmung sehr vorsichtig umgegangen werden sollte ...

Für mich ist der Schweizer Volksentscheid ein weiterer Beleg, dass direkte Demokratie nicht unter den gegebenen Bedingungen eingeführt werden sollte.
Direkte Demokratie bedarf mehr, als eine Änderung der Wahlgesetze. Den "emanzipatorischen Sozialstaat" z.B., der jedoch auch einer Renovierung unseres Demokratie-Verständnisses bedarf. Beides geht nur gleichzeitig einzuführen, denn Demokratie bedarf "sicherer Verhältnisse" und "sichere Verhältnisse" bedürfen der "echten" Demokratie!

Siehe dazu auch Diskussion um "Neue Weltordnung"
MatthiasDilthey
 

Re: Direkte Demokratie

Beitragvon Sall May » Mo 12. Jul 2010, 12:43

Dazu gibt es ein aktuelles Thema auf Bürgermeinungen:


Bundesweite Volksentscheide - Verfassungsänderung

SPD will bundesweite Volksentscheide

Gabriel will mit anderen Parteien über Verfassungsänderung reden


Die SPD will mehr Volksentscheide, bundesweit. Parteichef Sigmar Gabriel hält es "nicht für den Gipfel der Volksherrschaft", alle vier Jahre "ein Kreuzchen zu machen". Eine Verfassungsänderung soll her, um Volksentscheide möglich zu machen.

"Alle vier Jahre ein Kreuzchen machen ist doch nicht der Gipfelpunkt der Volksherrschaft", sagt Sigmar Gabriel der "Bild am Sonntag". Manchmal seien Volksentscheide der einzige Weg, "Politik aus ihrer Selbstblockade zu befreien".

Quelle u. gesamter Inhalt: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/30/0,3672,8089054,00.html


Im eigentlichen war unsere Verfassung gar nicht so schlecht, doch es wurde in den Jahrzehnten soviel geflickschustert und es wurde soviel gebeugt und gedehnt, das es so kommen musste wie es heute ist.

Hätte man sich an der Verfassung gehalten, weiter menschlich fürsorgliche Politik betrieben, wären wir dann heute da wo wir jetzt angekommen zu sein scheinen?

In vielen Bereichen wurde von den Enkeln reformiert, was gar nicht hätte reformiert werden müssen. Dazu gehört auch das System der Justiz, dazu hat sich der Jurist Anton Roesen geb. 1901 und um ihn herum die Juristen in NRW, oft kritisch geäußert. Leider hatten diese dann auch oft mit unnötigen? Repressalien zu kämpfen? Ab und zu wäre es wohl gar nicht so verkehrt den Spruch der EDV Fachleute zu beherzigen: "Never touch a running System". Bedeute Politik denn tatsächlich das wir immer wieder alles, auch das war mal gut läuft, verändern müssen? Sind Politiker nicht auch die Arbeitnehmer des Volkes, und haben die Volkesmeinung zu berücksichtigen, eben auch das man icht ständig der Veränderung oft ins Negative bedarf?

Roesen hat in seinem Buch u. a. geäußert das die Generationen, die nicht in den Verhältnissen lebten in denen sie nicht leben möchten, gar nicht begreifen und das sie uns insofern mit ihren Gedanken zurück statt vorwärtsbringen. Mag sein da ist was dran?

Ursprünglich ging die Politik auch mal den Weg, dass jeder weniger arbeiten müssen sollte, weil wir ja die Technik einsetzen können und somit mehr an Lebensqualität gewinnen würden. Heute haben wir ein Gesetz das uns Bürgerarbeit beschehren soll. Läuft da nicht gerade was ganz gewaltig aus dem Ruder?

Können wir wirklich mit Millionen aus dem Volk in Form einer Volksentscheidung noch einmal das Ruder herumreißen, oder sollten wir uns mal die Gedankengänge der Alten verinnerlichen? Mal drüber nachdenken was die uns zu sagen hatten?
Sall May
 

Re: Direkte Demokratie

Beitragvon AlexRE » Mo 12. Jul 2010, 14:07

Ich befürchte, dass sich die heutigen Bekenntnisse zur direkten Demokratie als heisse Luft erweisen würden, wenn die Sperrminorität der Unionsparteien gegen Grundgesetz - Änderungen wirklich irgendwann durchbrochen würde. Da verlassen sich die anderen alle drauf und spielen die vorbildlichen Demokraten.

Andernfalls würde der verfassungsrechtliche Gesichtspunkt, dass die Legitimation der Grundentscheidung gegen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene im Grundgesetz von 1949 wegen Art. 146 GG im Jahre 1990 entfallen ist, in der politischen Diskussion eine viel grössere Rolle spielen.

So wird das Thema aber nur genutzt, um bei passender Gelegenheit irgendein Sommerloch zu füllen und den volksnahen Demokraten heraushängen zu lassen.
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon AlexRE » Di 20. Jul 2010, 14:06

Nachdem in Bayern eine Volksabstimmung zu Lasten der Minderheiten der Raucher und der Gastronomen ausgegangen ist, wirft jetzt das Ergebnis der Volksabstimmung gegen die Primarschule in Hamburg die sensibelste Frage im Zusammenhang mit der direkten Demokratie, die der möglichen Gefährdung der Grundrechte von Minderheiten und Einzelnen, in noch gravierenderer Weise auf:

Dabei ist auffällig, dass die Wahlbeteiligung in den sozial schwächeren Stadtteilen eher gering war, während sie in den wohlhabenderen Gegenden überdurchschnittlich hoch ausgefallen ist. Die beiden erwähnten Stadtteile sind dafür exemplarisch: Nienstedten verzeichnet mit 0,5 Prozent die geringste Arbeitslosenquote unter den Stadtteilen, Billbrook mit 15,4 Prozent die höchste.

Dies bestätigt einen gängigen Befund der Partizipationsforschung, nach dem die Wahlbeteiligung in sozial schwächeren Schichten generell niedriger ist als in den wohlhabenderen Schichten. Das Dilemma: Eigentlich sollte die Schulreform gerade für jene sozial Schwachen Vorteile bringen, sie konnten aber nicht mobilisiert werden.


Quelle: zeit.de

Hier geht es nicht mehr wie in der Nichtraucherschutz - Abstimmung um das allgemeine Freiheitsrecht der Raucher aus Artikel 2 GG, das relativ unproblematisch mit dem verfassungsrechtlich ebenso geschützten Recht der Nichtraucher auf Gesundheit abgewogen werden kann, sondern um das vom Grundgesetz geforderte Minimum an Chancengleichheit im Bildungswesen auch für Kinder sozial schwacher Familien. Die verfassungsrechtliche Grundlage dieses Anspruches des Grundgesetzes ist das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG. Das wiederum ist nach Artikel 79 Abs. 3 GG durch keine noch so grosse Mehrheit in Bundestag und Bundesrat antastbar.

Meiner Meinung nach hätte diese Volksabstimmung deshalb gar nicht erst stattfinden dürfen, dass die sozial schwachen Kreise in Hamburg durch mangelnde Partizipation die Grundrechte ihrer Kinder schutzlos gestellt haben, ändert daran nichts. Die in Artikel 79 Abs. 3 GG aufgeführten Grundgesetzpostulate sind noch nicht einmal durch die betroffenen Grundrechtsträger selbst veräusserlich, geschweige denn durch deren Eltern oder sonstige gesetzliche Vertreter.

Insgesamt ist das Ergebnis der Hamburger Volksabstimmung gegen die Primarschule also eine der negativsten Erfahrungen, die man mit der direkten Demokratie überhaupt machen konnte. Im Falle der Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene muss deshalb von Anfang an geklärt werden, dass Abstimmungen mit verfassungswidrigen Zielen nach erfolgreicher Unterschriftensammlung vom Bundesverfassungsgericht zu untersagen sind.
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Re: Direkte Demokratie

Beitragvon DJ_rainbow » Di 20. Jul 2010, 15:35

Wobei noch objektiv zu prüfen wäre, ob eine vierjährige Grundschule weniger verfassungskonform ist als eine sechsjährige.

Allein auf die Propaganda u. a. der grünen Blindgänger möchte ich mich da nicht verlassen müssen....
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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