AlexRE hat geschrieben:Die medizinische Kompetenz hilft dem Entscheider bei der Entscheidung in einer komplexen ethischen Frage nur bedingt - insbesondere wenn Richter das ganz anders sehen als er. Die haben nämlich das letzte Wort. Deshalb ist maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten erforderlich und das heutige Urteil richtig.
Es ergibt sich schon aus der Fragestellung unmissverständlich, dass Richter und Politiker
an der entscheidenden Stelle einer Triage sachlich und faktisch gar nicht eingreifen können.
Es können nur vertretbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die in einer jeweiligen
Einzelentscheidung dann aber kaum von Bedeutung sein dürften, weil es teils sehr schnell
gehen muss, eine solche Entscheidung zu treffen. Und da kommt es ausnahmslos immer auf
medizinische Kompetenz an. Das ist es ja, was auch der FAZ-Kommentator kritisiert hat, dass
man da den Politikern etwas verlangt, das sich in Gesetzesform so gar nicht fassen lässt. Da
hilft der Beschluss des BverfG nur sehr bedingt weiter.
Der Beschluss selbst weist in Leitsatz 3 auch darauf hin, dass es im Wesentlichen darum gehe, dass
der Gesetzgeber hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung
bewirkt, was auch das Begehren der Kläger war.
Die ethische Frage ist bei weitem nicht der komplexeste Teil in der Angelegenheit. Die lässt
sich mit der schlichten Feststellung, wie es das GG an unterschiedlichen Stellen ohnehin schon
vorgenommen hat, dass nämlich alle Menschen unabhängig von dann an dieser Stelle aufzuzählenden
Gründen gleich zu betrachten sind, relativ leicht beantworten. Schwierig wird es ausschließlich
bei der letzten Entscheidung am Ende. Da darf man gespannt sein, was sich die schon zu wesentlich
einfacheren Entscheidungen nicht Fähigen dazu ausdenken, bzw. ausdenken lassen werden, da das
bekanntlich zumeist andere tun.