FAZ.net - "RECHTSGUTACHTEN FÜR HANNOVER: Ist Gendern eine Staatspflicht?"
"AKTUALISIERT AM 15.12.2021-20:17
Als Hannover die gendergerechte Sprache in der Verwaltung zur Norm machte, hagelte es Kritik. Nun liegt ein Rechtsgutachten vor, das über die Vorgaben der Stadt noch hinaus geht.
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Der F.A.Z liegt nun ein umfangreiches Rechtsgutachten vor, das die niedersächsische Landeshauptstadt zu den aufgeworfenen Fragen in Auftrag gegeben hat. Verfasserin ist Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität. Der 123 Seiten lange Text könnte die Debatte über die gendergerechte Sprache in Deutschland neu befeuern, denn die Professorin aus Berlin geht darüber hinaus, die neuen Sprachregeln in Hannover lediglich zu einer zulässigen Möglichkeit zu erklären. Lembke leitet aus dem Grundgesetz vielmehr eine Pflicht für staatliche Stellen ab, künftig gendergerechte Sprache zu verwenden und auch auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke.
Sind nicht nur Behörden in der Pflicht?
Ausgangspunkt ihrer Argumentation ist der dritte Artikel des Grundgesetzes, wo es unter anderem heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und seit einer Ergänzung im Jahr 1994: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Berliner Professorin leitet daraus einen weitreichenden Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer bis in die Verwaltungssprache ab. „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, schreibt sie. „Dabei geht es nicht nur um Nachteile, die an Geschlechterrollen geknüpft werden, sondern um die Überwindung von benachteiligenden Geschlechterrollen als solchen.“ Der Staat soll also durch Verwendung gendergerechter Sprache in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einer gerechten Gestaltung der Geschlechterverhältnisse in der gesamten Gesellschaft beitragen.
Die Berliner Professorin sieht auch nicht nur Verwaltungen im engeren Sinne in der Pflicht. Auch Gerichte und sonstige staatliche oder staatsnahe Einrichtungen sollen gendergerechte Sprache gebrauchen müssen. Zur Lage an den Schulen nimmt das Gutachten keine Stellung, dort stellt sich das Problem, dass die Sprachvorgaben mit geltenden Rechtschreibregeln kollidieren, besonders vehement.
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Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... mEYy7o6vQY
Kommentar
Mal ganz unabhängig davon betrachtet, dass es sich bei dem Gutachten um
eine Einzelmeinung handelt.
Kann es sein, dass es sich bei Frau Lembke um eine Person handelt, die den
fanatischen Feminismus wiederbeleben will? Offensichtlich scheint auch sie
nicht verstanden zu haben, dass die in der Gesellschaft tief verwurzelten
Einstellungen der Menschen zu Gleichberechtigung und Gleichstellung der
Geschlechter sich nicht über unzweifelhaft oberflächliche und teils geradezu
groteske Vorgaben der Sprachanwendung zum Positiven verändern lassen. Will
man an dem Punkt wirklich etwas bewirken, so sind weitgehende und tief in
Denkmuster und Verhalten eingreifende Umdenkungsprozesse erforderlich,
die sich über eine mehrheitlich ungewollte Zwangssprache ganz sicher nicht
erreichen lassen. Im Gegenteil würde durch eine aufgezwungene Sprache der
Widerstand dagegen noch deutlich zunehmen.