Deutschland, quo vadis?

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Wieder wird die Genderdiskussion befeuert

Beitragvon Excubitor » Mi 15. Dez 2021, 21:12

FAZ.net - "RECHTSGUTACHTEN FÜR HANNOVER: Ist Gendern eine Staatspflicht?"

"AKTUALISIERT AM 15.12.2021-20:17

Als Hannover die gendergerechte Sprache in der Verwaltung zur Norm machte, hagelte es Kritik. Nun liegt ein Rechtsgutachten vor, das über die Vorgaben der Stadt noch hinaus geht.

[...]

Der F.A.Z liegt nun ein umfangreiches Rechtsgutachten vor, das die niedersächsische Landeshauptstadt zu den aufgeworfenen Fragen in Auftrag gegeben hat. Verfasserin ist Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität. Der 123 Seiten lange Text könnte die Debatte über die gendergerechte Sprache in Deutschland neu befeuern, denn die Professorin aus Berlin geht darüber hinaus, die neuen Sprachregeln in Hannover lediglich zu einer zulässigen Möglichkeit zu erklären. Lembke leitet aus dem Grundgesetz vielmehr eine Pflicht für staatliche Stellen ab, künftig gendergerechte Sprache zu verwenden und auch auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke.

Sind nicht nur Behörden in der Pflicht?

Ausgangspunkt ihrer Argumentation ist der dritte Artikel des Grundgesetzes, wo es unter anderem heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und seit einer Ergänzung im Jahr 1994: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die Berliner Professorin leitet daraus einen weitreichenden Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer bis in die Verwaltungssprache ab. „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, schreibt sie. „Dabei geht es nicht nur um Nachteile, die an Geschlechterrollen geknüpft werden, sondern um die Überwindung von benachteiligenden Geschlechterrollen als solchen.“ Der Staat soll also durch Verwendung gendergerechter Sprache in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einer gerechten Gestaltung der Geschlechterverhältnisse in der gesamten Gesellschaft beitragen.

Die Berliner Professorin sieht auch nicht nur Verwaltungen im engeren Sinne in der Pflicht. Auch Gerichte und sonstige staatliche oder staatsnahe Einrichtungen sollen gendergerechte Sprache gebrauchen müssen. Zur Lage an den Schulen nimmt das Gutachten keine Stellung, dort stellt sich das Problem, dass die Sprachvorgaben mit geltenden Rechtschreibregeln kollidieren, besonders vehement.

[...]"

Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... mEYy7o6vQY


Kommentar

Mal ganz unabhängig davon betrachtet, dass es sich bei dem Gutachten um
eine Einzelmeinung handelt.
Kann es sein, dass es sich bei Frau Lembke um eine Person handelt, die den
fanatischen Feminismus wiederbeleben will? Offensichtlich scheint auch sie
nicht verstanden zu haben, dass die in der Gesellschaft tief verwurzelten
Einstellungen der Menschen zu Gleichberechtigung und Gleichstellung der
Geschlechter sich nicht über unzweifelhaft oberflächliche und teils geradezu
groteske Vorgaben der Sprachanwendung zum Positiven verändern lassen. Will
man an dem Punkt wirklich etwas bewirken, so sind weitgehende und tief in
Denkmuster und Verhalten eingreifende Umdenkungsprozesse erforderlich,
die sich über eine mehrheitlich ungewollte Zwangssprache ganz sicher nicht
erreichen lassen. Im Gegenteil würde durch eine aufgezwungene Sprache der
Widerstand dagegen noch deutlich zunehmen.
Zuletzt geändert von Excubitor am Mi 15. Dez 2021, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland, quo vadis?

Beitragvon AlexRE » Mi 15. Dez 2021, 22:05

„Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke.


Natürlich formuliert der Art. 3 GG Staatspflichten in Sachen Nichtdiskriminierung. Insgesamt wirkt dieser Artikel aber auch als absolutes Willkürverbot und spiegelt damit höchstrangiges Naturrecht im GG wieder. Wenn die Frau Professorin hier fast unverhohlen willkürlich die nicht genderverzerrten Grammatikregeln als diskriminierend diffamiert, hat sie den GG - Artikel, mit dem sie hier herumjongliert, nicht in seiner Gänze begriffen - oder sie verleugnet seine wahren Inhalte absichtlich, was ich für wahrscheinlicher halte.
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Re: Deutschland, quo vadis?

Beitragvon AlexRE » Sa 25. Dez 2021, 01:34

Bald haben sie es geschafft:

>> "Ich bin momentan wie so ziemlich alle meine Bekannten bereit, die Pandemie-Maßnahmen der Regierung mitzutragen", erklärt Petra Koschlik (54) aus Mannheim. "Teils würde ich mir sogar härtere Beschränkungen wünschen. Aber wenn es jetzt noch ein paar Demos gibt, bei denen Querdenker an der Seite von Nazis marschieren und andere Menschen verletzen, dann ändere ich meine Meinung bestimmt, lasse mich entimpfen und werde selbst Querdenkerin. <<

https://www.der-postillon.com/2021/12/q ... teste.html
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Strategiewechsel bei den Corona-Leugnern

Beitragvon Excubitor » Sa 25. Dez 2021, 23:42

Die Corona-Leugner scheinen nun vermehrt zu einem Strategiewechseln zu tendieren.
Wie auch schon in den Medien verlautbart, setzt man bei denen nun vermehrt auf
Proteste in kleineren Städten und Gemeinden, um so den Eindruck zu erwecken,
dass sich in Deutschland bereits ein flächendeckender Zuspruch ihres Gedankenguts
entwickelt oder sogar schon vorhanden ist.
Weit gefehlt ihr Quertreiber: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt, wie es so schön heißt.
Ihr seid nach wie vor eine klägliche, anscheinend immer mehr von Rechtsradikalen
unterwanderte Minderheit, woran sich durch solche Manipulationsversuche auch
nicht nachhaltig etwas ändern wird.
Anscheinend halten die dort bei der Leugner-Fraktion den Rest der Bevölkerung für so
dämlich, dass so etwas nicht auffällt. Pech für Euch, es ist schon aufgefallen ...
Ich gehe jede Wette ein, dass viele, die Euch jetzt vielleicht noch zu tendieren, sich
nicht auf diese Weise verar..... und/oder manipulieren lassen, sondern lieber einer
offeneren und transparenteren demokratischen Mehrheit angehören möchten.
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Re: Deutschland, quo vadis?

Beitragvon Staber » So 26. Dez 2021, 12:14

Moinchen!
Ich habe etwas Probleme mit den organisierten Nichtdenkern, denn die gehen mir ziemlich auf den Zeiger.
Da lasse ich mich oft erst gar nicht auf eine Diskussion ein, denn das führt nur zu hohem Blutdruck und sonst nix.
Also lasse ich es meist. Ich warte ja auch immer noch darauf, dass die Dummen aussterben. Wird's bald?
Ich betrachte mich als halbwegs tolerant, habe aber schon recht festgefahrene Prinzipien.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Deutschland, quo vadis?

Beitragvon AlexRE » So 26. Dez 2021, 16:19

Wenn Minderheiten von verquer Denkenden Unfug gewaltfrei verbreiten, muss die Meinungsfreiheit das aushalten. Die heutigen Querdenker benehmen sich allerdings grenzwertig.
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Mit solchen Politikern kann Deutschland nirgendwohin gehen

Beitragvon Excubitor » Di 28. Dez 2021, 00:56

... sollten sich die Vermutungen auch nur ansatzweise bestätigen

FOCUS ONLINE Gesundheit - "Irritierende Aussagen zu Virus-Übertragung - NRW-Gesundheitsminister Laumann sagt unglaublichen Satz nach zwei Jahren Corona-Pandemie"

"Wusste der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen fast zwei Jahre lang nicht, wie sich das Coronavirus verbreitet? Eine Interviewpassage mit CDU-Politiker Karl-Josef Laumann sorgte am Donnerstag für Verwirrung.

„Ich habe heute eine Expertise aus dem Gesundheitsamt in Köln bekommen, die noch ganz klar sagen: Das Neue an dieser Omikron-Variante ist, dass sie sich nicht nur durch Tröpfchen überträgt, sondern dass sie sich auch ähnlich wie Masern durch die Luft überträgt“, sagte Laumann im WDR-Magazin "Aktuelle Stunde".

Das Problem ist: „Neu“ ist das keinesfalls. Dass sich das Coronavirus auch durch kleine, sogenannte Aerosole in der Luft übertragen kann, stellten Forscher bereits im Frühjahr 2020 fest. Die Omikron-Variante scheint über die Luft noch ansteckender zu sein als etwa die vorhergehende Delta-Mutation, doch ansteckend über die Luft waren bislang alle Corona-Varianten.

Kontext von Laumanns Aussagen nicht ganz klar

War das ausgerechnet dem NRW-Gesundheitsminister wirklich nicht bewusst? Der Kontext seiner Aussagen ist nicht ganz klar. In dem Beitrag der „Aktuellen Stunde“ ging es um die Frage, ob in Fitness-Studios die sogenannte 2G-Plus-Regel nötig ist, dazu wurde Laumann mit dem einen fatalen Satz eingespielt. Was er davor oder danach noch gesagt hat, ist unbekannt. Ebenso unklar ist der Inhalt der „Expertise“ des Kölner Gesundheitsamtes, auf die sich Laumann bezieht.

[...]"

Siehe mehr dazu unter der Quelle:
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 58480.html


Kommentar

Es ist schwer vorstellbar, dass jemand in derartiger Position so etwas nicht gewusst haben könnte.
Ist der Mann den gegenwärtigen Problemen noch gewachsen? Hat der Stress ihn schon derart
geschädigt oder hat er tatsächlich keine Ahnung über Dinge, die schon fast seit 2 Jahren
bekannt und wissenschaftlich abgesichert sind? Der Sachverhalt schreit förmlich nach Klärung
und zwar vollständig und transparent weil auch die Möglichkeit besteht, dass in den Medien
mal wieder irgendwas zusammengeschnitten wurde, was möglicherweise nicht zusammen gehört.
Sollte sich dabei aber herausstellen, dass Laumann tatsächlich alte Erkenntnisse als neu "verkaufen"
wollte, so wäre ein Rücktritt fällig, ohne Diskussionen. Galt hier vielleicht "nomen est omen"?
Zuletzt geändert von Excubitor am Di 28. Dez 2021, 01:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Heute fällt das BVerfG eine Grundsatzentscheidung zur Triage

Beitragvon Excubitor » Di 28. Dez 2021, 01:22

Heute fällt das BVerfG eine Grundsatzentscheidung zur Triage, ein äußerst
wichtiger Zeitpunkt, um in einer unsicheren Rechtslage beim aktuellen Stand
der Pandemie, in dem sich trotz (derzeit noch) langsam sinkender Zahlen der
Corona-Intensivpatienten immer noch viele Kliniken an der Belastungsgrenze
befinden, für Rechtssicherheit zu sorgen.


"Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.
Sie befürchten, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer
statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Bisher
existiert kein Gesetz, das die Triage regelt.
Die Kläger wollen erzwingen,
dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt (Az. 1 BvR 1541/20)."

Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9
https://www.berliner-kurier.de/politik- ... -li.202749

Kommentar

Die Überschrift der Quelle ist leider ungenau, denn beim Bundesverfassungsgericht
entscheidet in einer solchen Frage immer ein Senat und kein Einzelrichter.

Allerdings bräuchten sich die Kläger nicht allzu viele Sorgen zu machen, denn auch
nach gegenwärtigen "Regeln" dürften sie nicht benachteiligt werden. Rechtssicherheit
durch ein Gesetz zu schaffen ist selbstverständlich besser.


Einzelheiten zur Triage und deren Kriterien siehe unter
http://taeglich-ueberleben.xobor.de/t24 ... ml#msg2634
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Das BverfG hat seine Entscheidung zur Triage verkündet

Beitragvon Excubitor » Di 28. Dez 2021, 17:49

SZ.de . "Reaktionen auf Bundesverfassungsgericht: Regierung und Fraktionen wollen schnell klare Regeln bei Triage schaffen"

"28. Dezember 2021, 13:37 Uhr

Karlsruhe betont den Schutz von Menschen mit Behinderung auch bei einer möglichen Triage. Die Bundesregierung will zügig einen Entwurf vorlegen.

Die Bundesregierung will "zügig" einen Entwurf zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle einer sogenannten Triage-Situation vorlegen. Das kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag über Twitter an. Das erste Ziel müsse sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage komme, erklärte er. "Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten." Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Urteil ausdrücklich. "Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst recht im Falle einer Triage." Jetzt aber heiße es, Triage durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen zu verhindern.

Das Bundesverfassungsgerichts hatte zuvor den Gesetzgeber in einem schriftlichen Beschluss (AZ: 1 BvR 1541/20) aufgefordert, "unverzüglich" geeignete Vorkehrungen zu treffen, wie bei einer Knappheit an Betten und Personal die Patientenauswahl für eine intensivmedizinische Behandlung vorzunehmen ist. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. Bisher aber habe es der Staat in der Corona-Pandemie versäumt, diesem Schutzauftrag zu folgen und jede Benachteiligung wegen einer Behinderung hierbei wirksam zu verhindern.

[...]"

Siehe ausführlich dazu
https://www.sueddeutsche.de/politik/bun ... errer=push

sowie den Kommentar dazu aus der FAZ

FAZ.net - "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Eine irritierende Entscheidung zur Triage"

"Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Das Bundesverfassungsgericht überschätzt die Möglichkeiten des Gesetzgebers und unterschätzt die Kompetenzen von Medizinern und Pflegern.

Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... NTAR%20VON


Kommentar

Klar ist, dass der 1. Senat des BverfG den Politikern eine Aufgabe zubilligt, bzw. zuerkennt, die diese
in der gewünschten Form, schon mangels Fachkenntnissen, gar nicht bewältigen können. Insoweit
stimme ich dem Kommentator der FAZ zu. Grundsätzlich ist der
Beschluss des BverfG zwar richtig,
letztendlich wird die Entscheidung innerhalb einer Triage über Leben und Tod, also die Entscheidung,
wer die größeren Überlebenschancen hat, immer von medizinischem Personal, in dem Fall einem oder
mehreren Ärzten getroffen werden müssen. Und diese Entscheidung lässt sich nicht in einen dazu
formulierten Gesetzestext fassen, da sie von viel zu vielen Details abhängig sein kann. Das leben als
solches ist schon ein wenig komplexer als die Damen und Herren in rot sich das anscheinend vorstellen.
Das Einzige, was der Gesetzgeber tun kann, ist, was bislang noch nicht erfolgt ist, festzuschreiben, dass
tatsächlich alle Menschen, mit Ausnahme des in der jeweiligen Situation zu beurteilenden medizinischen
Sachverhalts als gleichwertig anzusehen sind, wenn sie in eine solche Situation geraten.
Zuletzt geändert von Excubitor am Di 28. Dez 2021, 19:18, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Deutschland, quo vadis?

Beitragvon AlexRE » Di 28. Dez 2021, 18:47

Die medizinische Kompetenz hilft dem Entscheider bei der Entscheidung in einer komplexen ethischen Frage nur bedingt - insbesondere wenn Richter das ganz anders sehen als er. Die haben nämlich das letzte Wort. Deshalb ist maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten erforderlich und das heutige Urteil richtig.
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