Kurz vor Mittag lagen sich die drei Angeklagten aus Deutschland und ihre Verteidiger in den Armen: In der Berufungsverhandlung im Cum-Ex-Prozess hatte ihnen das Obergericht in Zürich recht gegeben und den Abbruch der Hauptverhandlung verfügt.
Livia hat geschrieben:Bevor man die Schweiz irgendwelcher Schuld zuspricht, sollte man die ganze Geschichte kennen. Das kannst du bei dem folgenden Link, aber bitte alles lesen. https://www.watson.ch/wirtschaft/intern ... rdenbetrug
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/ ... uber-yjkgq
Ein Anwaltsbüro, das Hanno Berger in der Schweiz vertritt.
https://www.nzz.ch/wirtschaft/erneut-sc ... ld.1658385Kurz vor Mittag lagen sich die drei Angeklagten aus Deutschland und ihre Verteidiger in den Armen: In der Berufungsverhandlung im Cum-Ex-Prozess hatte ihnen das Obergericht in Zürich recht gegeben und den Abbruch der Hauptverhandlung verfügt.
Ich verteidige keine Verbrecher, es sollte jedoch auch mit Recht und Fug darüber diskutiert werden, das wird bis jetzt, was die Schweiz betrifft, nicht gemacht.
AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben:Bevor man die Schweiz irgendwelcher Schuld zuspricht, sollte man die ganze Geschichte kennen. Das kannst du bei dem folgenden Link, aber bitte alles lesen. https://www.watson.ch/wirtschaft/intern ... rdenbetrug
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/ ... uber-yjkgq
Ein Anwaltsbüro, das Hanno Berger in der Schweiz vertritt.
https://www.nzz.ch/wirtschaft/erneut-sc ... ld.1658385Kurz vor Mittag lagen sich die drei Angeklagten aus Deutschland und ihre Verteidiger in den Armen: In der Berufungsverhandlung im Cum-Ex-Prozess hatte ihnen das Obergericht in Zürich recht gegeben und den Abbruch der Hauptverhandlung verfügt.
Ich verteidige keine Verbrecher, es sollte jedoch auch mit Recht und Fug darüber diskutiert werden, das wird bis jetzt, was die Schweiz betrifft, nicht gemacht.
Dass das Obergericht meine Rechtsauffassung zur illegitimen bis staatskriminellen Verfolgung von Whistleblowern jetzt bestätigt hat, hast du aber schon gemerkt, oder?
Während Whistleblower in der Europäischen Union durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie mittlerweile einen besonderen Schutz geniessen, haben sie in der Schweiz wohl auch in Zukunft einen schweren Stand, wenn sie illegales oder unethisches Verhalten im Unternehmen melden. Der Nationalrat folgte nicht dem EU-Vorbild und lehnte einen entsprechenden Gesetzentwurf zum zweiten Mal – und damit wohl endgültig – ab. Dennoch sollten auch Konzerne in der Schweiz nicht auf eine Whistleblowing-Software verzichten.
Das ist wirklich ein wahres Wort. In den USA z. B. geniessen sogenannte "whistleblower" hohes Ansehen und den Schutz der Justiz. Das sind Leute, die als Mitarbeiter oder Angehörige von Geschäftsleitungen bzw. Verwaltungen kriminelle Machenschaften ihrer Kollegen an die Öffentlichkeit bringen und sich dabei um öffentliche Interessen verdient machen.
In Deutschland war der Umgang mit Whistleblowern finsterer als sonstso auf der Welt, bis die EU sich damit befasst hat.
Wir haben einen langen und traurigen thread dazu:
Das ist wirklich ein wahres Wort. In den USA z. B. geniessen sogenannte "whistleblower" hohes Ansehen und den Schutz der Justiz. Das sind Leute, die als Mitarbeiter oder Angehörige von Geschäftsleitungen bzw. Verwaltungen kriminelle Machenschaften ihrer Kollegen an die Öffentlichkeit bringen und sich dabei um öffentliche Interessen verdient machen.
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