https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... d=msedgntp
Die Frau, die bei einem größeren Opernorchester beschäftigt war, hatte sich geweigert, sich im Rahmen des dortigen Hygienekonzepts vor der Teilnahme an Proben oder Aufführungen testen zu lassen.
Die Frau, die bei einem größeren Opernorchester beschäftigt war, hatte sich geweigert, sich im Rahmen des dortigen Hygienekonzepts vor der Teilnahme an Proben oder Aufführungen testen zu lassen.
Der 14-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Im November 2020 hatte er einen Mitschüler an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe mit einem Messer schwer verletzt.
Ich hoffe, dass an diesem Urteil nicht gerüttelt wird
Ein Gastronom forderte von der Versicherung eine Entschädigung für die behördlich angeordnete Schließung seiner Gaststätte. Mit seiner Klage hatte er vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg.
Die Friseurin muss nun die Kosten für den Prozess übernehmen. Sie kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung am Oberlandesgericht Naumburg einlegen. Neben der Klage gegen das Land hatte sie im vergangenen Jahr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie sah das Infektionsschutzgesetz als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an, solange es keine finanzielle Entschädigung für die Folgen von Betriebsschließungen gebe.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste