von AlexRE » Sa 28. Aug 2021, 18:13
Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Auf Facebook gesehen und kommentiert:
2 G Hamburg.jpg
Die jetzt in Hamburg in Kraft getretene 2 G - Regelung halte ich auch als 2 x Geimpfter, der Impfgegner für Paranoiker hält, für verfassungswidrig.
Das nicht deshalb, weil Zwangsimpfungen immer und ausnahmslos ungeachtet der Gefährlichkeit einer Pandemie unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sein müssen, sondern weil jede Art von Grundrechtseinschränkung "durch die Hintertür" immer und ausnahmslos verfassungswidrig ist.
Die Zielrichtung bzw. reale materiellrechtliche Wirkung eines Gesetzes einzunebeln, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip und das absolute Willkürverbot (20 III, 3 I GG) und so ganz nebenbei auch noch gegen das Zitiergebot (19 I GG). Im Falle eines verschleierten Grundrechtseingriffes benennt der aus politischen Hütchenspielern bestehende Gesetzgeber das betroffene Grundrecht natürlich auch nicht.
Info zur 2 G - Regelung in Hamburg:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... s5668.html
Hier ist die Argumentation des Ethikrats dazu ausnahmsweise mal einleuchtend. Das kann schon deshalb keine Impfpflicht sein,
da man sich einer Pflicht nicht entziehen kann. Die letzte Entscheidung bleibt aber auch nach der "2G"-Regel frei und einem
selbst überlassen, ob man sich nun impfen lassen will oder nicht.
Außerdem ist die Entscheidung, wie man denn nun verfahren möchte, den Veranstaltern von beispielsweise Großveranstaltungen
überlassen, wen sie reinlassen wollen, damit eine rein zivilrechtliche Angelegenheit bei der man ohnehin gegen den Kontrahenten
keinen Grundrechtschutz geltend machen kann.
Da hilft es auch nicht Grundrechtseinschränkungen anzunehmen wo keine sind, wie das in der Pandemie schon häufiger der Fall war.
Siehe dazuhttp://taeglich-ueberleben.xobor.de/t17 ... ml#msg2185
Ich will hier gar nicht zu den vielen Einbruchstellen des Verfassungsrechts ins Zivilrecht referieren, weil es sich hier um einen staatlichen Eingriff handelt. Die "Freiheit" der Veranstalter und Gastronomen, abweichende Regelungen für ihren Privatrechtsbereich zu treffen, ist nämlich einen feuchten Kehrricht wert. Diese Branchen haben sich über 1 1/2 Jahre lang ständig existenziellen Bedrohungen ausgesetzt gesehen, und jetzt sollen sie über Möglichkeiten nachdenken, die vom Staat angebotene Rechtssicherheit auszuschlagen? Was werden die Behörden in Hamburg wohl mit Gastronomen anstellen, die auch getestete Ungeimpfte hereinlassen möchten? Geringere Besucherzahlen? Auch Gimpfte müssen einen Negativtest vorlegen? Maskenpflicht überall? Das wird kein einziger Gastronom oder Veranstalter ausprobieren.
Nochmal: Ich bin überhaupt nicht gegen weitreichende Maßnahmen zum Seuchenschutz, aber gegen alles, was unter falschen Etikett durch die HIntertür eingeführt werden soll. Ich würde nicht mal gegen Zwangsimpfungen agitieren, die mit politisch offenem Visier eingeführt werden. Aber den Ungeimpften mit völliger soziokultureller Ausgrenzung zu drohen und zu behaupten, das wäre gar kein Zwang, ist unter aller Sau.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.