Artikel 146 - Grundgesetz oder Verfassung?

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Artikel 146 - Grundgesetz oder Verfassung?

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 20:13

3 Beiträge von meinem Forum zusammengefasst:

Hier ein Beitrag aus dem web.de / gmx Forum. Vorangegegangen war die Frage, ob das Grundgesetz nicht hinreichend als Verfassung legitimiert sei, dazu wurde der Text des Artikel 146 GG veröffentlicht.
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Mit der ursprünglichen Fassung der Päambel zusammen gelesen verstehe ich das als Feststellung, dass das deutsche Volk ein Recht auf die Neuverhandlung einer echten Verfassung hat, wenn die Beschränkungen der äusseren Souveränität weggefallen sind. Diese Beschränkungen - vor allem hinsichtlich der 1949 nicht praktikablen Volksabstimmungen - habe schliesslich Beschränkungen der inneren Souveränität zur Folge.

Die bestehen jetzt nur aufgrund einer Parlamentsentscheidung von 1990 seit 18 Jahren fort.

Im ganz konkreten Ergebnis heisst das vor allem, dass die CDU mit einer Sperrminorität von 1/3 der Stimmen eine Verfassungsänderung hinsichtlich der Frage von Volksabstimmungen verhindern kann. Das hat sie auch schon einmal getan.

Die anderen Parteien können jetzt mit dem Finger auf die CDU zeigen und so tun, als ob sie gaaaaanz demokratisch wären und FÜR Volksabstimmungen eintreten.

Tatsächlich hätte diese Frage auf einer neuen verfassungsgebenden Versammlung nach Wiedererlangung der äusseren Souveränität vor dem Hintergrund eines breiten gesellschaftlichen Diskurses mit 2/3 - Mehrheit für oder gegen Volksabstimmungen geklärt werden müssen.

Jetzt werden die endgültigen Gestaltungen der europäischen Einigung mit deutschen Unterschriften versehen, deren Rechtsgültigkeit von (rechten) Gegnern der Demokratie dauerhaft als formaljuristisch fragwürdig hingestellt werden können.

Das haben unsere Parteibuchkarrieristen mal wieder ganz toll hingekriegt. Nach der Staatschulden - und Demographiehypothek für die nächste Generation Deutscher auch noch ein staatsrechtliches Kuckucksei für alle Europäer




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Heute habe ich einen interessanten Beitrag zur Frage der Befangenheit von deutschen Verfassungrichtern, aber auch Europarichtern in der Frage der Verbindlichkeit der alten Präambel i. V. mit Artikel 146 GG gelesen und kopiere ihn hierher. Zuvor hatte jemand geschrieben, dass deutsche Verfassungsrichter in dieser Frage befangen wären und der europäische Gerichtshof das entscheiden solle. Das hier ist die Antwort darauf:
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Der EuGH ist auch nicht ganz unbefangen in der Angelegenheit. Wenn eine neue deutsche Verfassung von dem ganzen deutschen Volk akzeptiert werden müsste, könnte das eine Reduzierung der Geltungskraft des europäischen Rechts in Deutschland zur Folge haben. Das zöge wieder eine Reduzierung in anderen Ländern nach sich und der EuGH sowie seine Richter würden an Bedeutung verlieren.

Dort zu klagen, macht also wenig Sinn.

Der Artikel 146 formuliert aber auch weniger eine Pflicht der Politik, eine neue Verfassung zu beschliessen, als vielmehr ein Recht des deutschen Volkes, so eine Verfassung zu verlangen.

Solange die Deutschen diesen Anspruch gegenüber ihrer politischen Klasse nicht zu formulieren imstande sind, ist eben der gegenwärtige Zustand legitim.

Hier versucht jemand, zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes nächstes Jahr ein Verfassungsreferendum zu organisieren:

http://www.verfassungswerkstatt.de

Wollen wir mal sehen, ob diese Leute genug Unterstützung bekommen. Wenn nicht, dann haben die Deutschen eben das Grundgesetz, das sie in ihrer inneren Souveränität einschränkt, in seiner heutigen Form redlich verdient. Ebenso wie sie sich redlich verdient haben, dass die deutschen Souveränitätsrechte ohne jede Volksbefragung nach Europa abgegeben werden. Insgesamt eine souveräne Leistung aller Deutschen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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