maxikatze hat geschrieben:Wenn es die Kapazitäten zulassen, hat auch der Impfgegner oder Corona-Leugner Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Ansonsten wäre das unterlassene Hilfeleistung.
Unterlassene Hilfeleistung scheidet aus, weil Ärzte nach dem bisher geltenden Recht einen weiten Spielraum bei der Auswahl der neu aufzunehmenden Patienten bzw. der Festlegung der Kriterien dafür haben. Kitzelig wird es für die Mediziner aber, wenn eine Triage unter schon in ihrer Behandlung befindlichen Patienten vorgenommen werden muss. Da haben sie eine Garantenstellung (siehe § 13 StGB), weshalb auch da die Unterlassene Hilfeleistung nicht (mehr) in Betracht kommt. Garanten können keine Unterlassene Hilfeleistung begehen, weil sie immer wie ein handelnder Täter bestraft werden, also wegen fahrlässiger oder vorsätzliche Körperverletzung oder gar Totschlag bzw. Mord, jeweils durch Unterlassen begangen.