Wunschkind staatlich unerwünscht

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Sa 26. Sep 2009, 14:38

Bei politik.de ist nach anfänglichem Desinteresse an dem Thema jetzt doch noch Bewegung in den thread gekommen:
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Krämer;8635950 hat geschrieben: :x Die arme Frau kann einem Leid tun! Zuerst der Schicksalsschlag mit Ihrem Mann und jetzt das! Da komme ich nicht ganz mit. Die besagten Eizellen sind also das Eigentum der Frau. Daraus folgt für mich, dass sie jederzeit das Recht hat, erneut einen Versuch zu unternehmen Schwanger zu werden. Natürlich ist es schade, dass das Kind seinen Vater nicht kennenlernen wird! Aber so außergewöhnlich ist das heute nun auch nicht mehr. Mich würde mal interessieren, welche geistigen Leuchten sich das wieder haben einfallen lassen!
Man kann hier nur hoffen, dass über den Weg des EU-Rechtes etwas geschieht.

Das ist mal wieder typisch Bundestag! Der weltweit höchsten Instanz in Sachen Moral. Einfach nur erbärmlich. Es wird allerhöchste Zeit, dass diese emotional befangenen und selbstgerechten Besserwisser ausgetauscht werden. Hätte ich die Möglichkeit dazu, ich würde meine ganze Kraft dem Kampf gegen das Adolf Hitler-Syndrom widmen! Darauf läuft doch am Ende alles hinaus bei diesen elenden Heuchlern.

mfg

Krämer


Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist es eine Straftat, künstliche Befruchtungen mit dem Samen von Verstorbenen vorzunehmen. Das ist schon eine verfassungsrechtlich fragwürdige Einmischung des Staates in den höchstpersönlichen Bereich der Bürger, geradezu eine Machtanmaßung im existientiellen Bereich des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen.

Dazu kommt noch, dass es sich hier um Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" handelt, in dem Zustand werden sie im Rahmen der Behandlung eingefroren. Der erste Schritt zur Befruchtung hat in solchen Fällen bereits stattgefunden, die Befruchtung würde nach dem Auftauen von selbst vollendet.

Ob das ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdige Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters überhaupt auf diesen speziellen Fall anwendbar ist, ist eine gar nicht so ohne weiteres zu beantwortende juristische Frage.

Wir sind hier also nicht nur mit Rechtspolitikern "gesegnet", die die grundgesetzliche Realität in Deutschland in ein schiefes Licht rücken, sondern auch noch mit den dazu passenden Richtern.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon fisch71 » Sa 3. Okt 2009, 11:57

Ich habe soeben selbstverständlich auch unterschrieben und werde auch etwas Geld spenden. Es ist unglaublich, wie verbohrt dieser Staat ist. Wie kann man dieser Frau so das Leben schwer machen, wer kann so etwas verantworten? In meinen Augen ist das schon ein schwerer Eingriff in das Menschenrecht.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Sa 3. Okt 2009, 13:58

Bluewater hat geschrieben:Ich habe soeben selbstverständlich auch unterschrieben und werde auch etwas Geld spenden. Es ist unglaublich, wie verbohrt dieser Staat ist. Wie kann man dieser Frau so das Leben schwer machen, wer kann so etwas verantworten? In meinen Augen ist das schon ein schwerer Eingriff in das Menschenrecht.


Darum geht es, im Ergebnis ist das Gerichtsurteil einfach ein Schritt über die Grenzen der Kernschutzbereiche der Persönlichkeitsrechte der Klägerin. Auch wenn die anderslautenden Auffassungen hier gut gemeint sind und die Frau nur davon abhalten wollen, etwas Irrationales zu ihren eigenen Lasten zu tun, kann es nicht richtig sein, dass der Staat sich Entscheidungsbefugnisse im allerengsten persönlichen Bereich der Menschen (Kind ja / nein) anmaßt.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Sa 17. Okt 2009, 15:49

Zu dem Fall der deutschen KiWu - Witwe kommt jetzt ein französischer Rechtsstreit, der auch über die Instanzen gehen wird. Die Rechtslage ist ähnlich wie in Deutschland, auch wenn der Fall etwas anders gelagert ist. Zu dem Verbot der künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen im französischen Bioethik - Gesetz kommt hier noch der übliche Text der Vereinbarung der künftigen Eltern bzw. des designierten Vaters mit der Samenbank:

Ausschlaggebend für die Richter war zum einen das französische Bioethikgesetz. Es stellt auf das Wohl des Kindes ab, das nicht von vornherein als Halbwaise konzipiert werden dürfe. Das 2004 verabschiedete Regelwerk soll zwar im kommenden Jahr überarbeitet werden, aber an dem Grundsatz, wonach einem Kind nicht von vorneherein der Vater entzogen werden darf, soll nicht gerüttelt werden.

Hinzu kam der Respekt vor dem Willen des Verstorbenen. In dem Wissen, dass die ihm verordnete chemotherapeutische Behandlung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann, hatte der krebskranke Telekommunikationsingenieur Dominique Justel im April 2006 bei der Samenbank von Rennes Spermaproben hinterlegt. Samenspender und das "Zentrum für Studien und Konservierung von Eiern und Sperma" (Cecos) hielten damals schriftlich fest: "Von dem Samen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Spender anwesend ist und sein Einverständnis erklärt."


Quelle: Stuttgarter Zeitung

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Frage befassen wird, ist nun also recht gross geworden.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Do 26. Nov 2009, 18:07

Der deutsche Ethikrat mal wieder:


Ethikrat will Babyklappen abschaffen

Der Deutsche Ethikrat hat sich für eine Abschaffung der Babyklappen und der bisherigen Angebote zur anonymen Geburt ausgesprochen. Solche Angebote zur anonymen Kindsabgabe seien besonders deshalb ethisch und rechtlich problematisch, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzten, so der Ethikrat.


Quelle: tagesschau.de

Das sind genau die "Experten", die auch für den Unfug mit dem strafrechtlichen Verbot der Fortsetzung einer bereits eingeleiteten künstlichen Befruchtung im Falle des Todes des Vaters verantwortlich sind.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Santo » Sa 19. Dez 2009, 18:35

Zunächst ein paar grundsätzliche Erwägungen:

Das Entstehen von Leben behindern würde ich dann akzeptieren, wenn es ein auf natürlichem Weg entstandenes Leben gewesen wäre. Hier ist es jedoch willkürlich künstlich erzeugt worden...
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, wenn die Natur uns die Fortpflanzung versagt wird das schon seinen Grund haben...
Ich persönlich bin Gegner der "ich will ein Kind nur weil ich das so will"-oder "weil ich damit gesellschaftlich höheres Ansehen genieße"-Einstellung Vieler. Grundproblem ist dabei häufig, dass gerade in solchen Fällen der Eigennutz der Eltern das Hauptinteresse bildet. An das entstehende Leben und dessen Zukunft geht das Ganze leider zu oft vorbei.
Allgemein sind Kinder in solchen Fällen bei näherem Hinsehen oft einfach nur ein Prestigeobjekt oder fast schon zynisch ein "Spielzeug" für die Eltern, welche sich vorher kaum oder gar keine Gedanken um die Zukunft und das Wohlergehen des Kindes gemacht haben...

Zum vorliegenden Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall stehen wir jedoch vor vollendeten Verhältnissen. Ohne auf den Grund der Befruchtung näher einzugehen, ausgegangen von den bestehenden, vollendeten Tatsachen ist das Ganze schon eine extrem herbe Einmischung in persönlichste Belange. "So aus dem Ärmel" sehe ich derzeit keine derartige vom GG gedeckte Eingriffsbefugnis des Staates.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » So 31. Jan 2010, 17:26

AlexRE hat geschrieben:Dazu vom Forum der Schwesterseite hierher kopiert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Uel hat geschrieben:
Hallo Alex,

das Thema eignet sich vorzüglich zum Emotionalisieren: Tragik der Unfruchtbarkeit, Tragik des mangelnden Geldes und dann Tragik des frühen Todes des Ehemanns.

Aber redlicher Weise muss man schon zurückgehen auf den Grund, warum keine Befruchtung durch Verstorbene stattfinden soll. Jetzt werd ich auch mal Emotionalisieren:

1. Ich vermute mal, dass z. B. für das Erbrecht ungeheure Schwierigkeiten und grenzenloser Zank entstehen könnten. Auch die Erpressbarkeit der lebenden Generation durch verstorbene Vererber durch potentielle neue Erben bei mangelndem Wohlverhalten über den Tod hinaus.

2. Auch die Anfälligkeit der Amerikanerinnen für Supermänner kann abschrecken. Dort will doch ein Nobelpreisträger über seinen Tod hinaus die ganze Nation mit seinem erstklassigen Samen beglücken, der faselte doch so was ähnliches wie die Nazis zum Thema Menschenzüchtung, wenn ich mich richtig erinnere, konkreteres weis ich aber nicht mehr - hunderttausend Stiefgeschwister, oder was?

3. Dass man keinerlei Anstrengungen macht, die steigende Unfruchtbarkeit der Menschen zu bekämpfen (z. B. Verbot, Getränke in Plastikflachen abzufüllen; Gen-Nahrungsproblematik nachforschen; stressfreiere Lebensführung ermöglichen; Verbessern der Nachtschichtbedingungen .......), sondern lieber wieder auf eine teure technoide Lösung setzt, die dann der normale Krankenversicherte noch bezahlen soll, finde ich schon sehr merkwürdig, das ist der eigentliche Skandal.

4. Wenn man diese Geldverschwendung bei dem künstlichen Befruchtungszirkus sieht und andererseits die vielen Kinder auf der Welt die Hungers sterben müssen und adoptiert werden könnten oder auf Paten warten, so scheint mir, muss man das moralische und finanzielle Anspruchsverhalten Unfruchtbarer doch ein wenig relativieren.

5. Für die geplanten Kinder dieser Frau wäre es bestimmt besser, sie hätten dann einen lebenden Vater. Wenn diese Frau die Verantwortung für ihre künftigen Kinder ernst nimmt, so sollte sie nach einer angemessenen Trauerzeit sich dann ein Herz nehmen, die Sentimentalitäten überwinden und einen Neuanfang wagen, vll. klappt es dann ja auch ohne Retorte. Mit toten, auf einen Heldenpodest gehobene Väter werden die Kleinen jedenfalls so ihre Schwierigkeiten bekommen und ein event. Stiefvater ebenfalls.

Es mag also so seine Gründe haben, das Gesetz.
Sicher -, man könnte eine Härtklausel einführen, aber wie definiert man dann die neuen Grenzen...und auch die werden ihre tragischen Fälle erzeugen…

Für die Frau ist die Sache eine Katastrophe, ein riesiges Unglück aber dann für die Gesellschaft genau an dieser Stelle den moralischen Untergang vorauszusagen halte ich für kontraproduktiv, da gibt es andere Baustellen.




1. Hier geht es aber nicht um die Produktion von Kindern um Erben auszustechen oder zu erpressen, sondern um ein Ehepaar das sich seit 2001 ein Kind wünschte. Sie schlugen den Weg KB ein, die befruchtete Eizellen wurden eingefroren und der Ehemann verunglückte während dieser Behandlung. Die Witwe Klagt auf herausgabe ihrer Eizellen. IHRER!!!

2. Es geht nicht um Menschenzüchtung.

3. Lediglich 50% der Kosten werden von den Krankenkassen übernommen und das find ich einen Skandal, da die Unfruchtbarkeit laut der Who eine Krankheit ist. Unfruchtbare zahlen ja auch mit ihren Krankenkassenbeiträge die Schwangerschaftsgymnstik, Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindung..... mit ihren Beiträgen mit. Und schwanger sein ist sicher keine Krankheit. Und ich denkte die 141.484 Abtreibung (Statistik 2008) hat sicher auch die Krankenkasse bezahlt http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_daten.php

So sieht es nämlich aus. Unfruchtbare zahlen alles was mit Schwangerschaften zu tun hat auch mit und "weil Kinderlos" noch einen höherer Pflegeversicherungssatz, mal mit der kostenlosen Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung ganz zu schweigen.

4. Wenn man sieht das durch das neue Elterngeld, welches 1 Milliarde mehr kostete nur
ca 3200 Kinder mehr geboren wurden, während nach Einführung der 50% Selbstbeteiligung bei einer KB 10.000 Kinder weniger geboren wurden, dann sehe ich da eher die Geldverschwendung. Zumal sich sicher nicht nur die Unfruchtbaren Gedanken machen müssen über die Kinder die an Hunger sterben. Moralische und finazielle Anspruchverhalten von Unfruchtbaren? Ja moralisch sehr verwerflich sich ein eigenes Kind zu wünschen und dafür 4.000-8.000 Euro hinzulegen. Könnten die anderen die Kinder auf natürlichem Weg bekommen ja Spenden, dann wäre das hungern der anderen Kinder sicher auch etwas abgestellt ;)

5. Hier geht es nicht darum Sentimentalitäten zu überwinden, sondern das zu Ende zu führen was sie mit ihrem Mann angefangen hat. Wenn du denkst das es nach einem Neuanfang vielleicht ohne Künstliche Befruchtung klappt, irrst du dich, denn sie ist unfruchtbar. Sie müsste das also alles wieder durchmachen, alles wieder bezahlen..... und vorallem wer sagt dir das sie von diesem Mann ein Kind will, oder der Mann das mitmachen will/kann?
Den Vater seines Kindes darf man sich schon noch selbst aussuchen, oder?

Und ja die Gesetzte haben ihren Sinn, sie beziehen sich auf die Wissenschaft und Forschung, passen also gar nicht zu diesem Fall.

Der Spruch: "mit Sperma eines Toten nicht befruchten lassen" ist ein Witz, da das Sperma zu Lebzeiten des Ehemannes schon der Eizelle zugeführt wurde.
Genauso die Aussage: "Ein Kind braucht einen Vater" Es gibt genügend Kinder die keinen haben.
Und der Satz:"Das Persönlichkeitsrecht des Ehemannes muss gewahrt werden"
Das Persönlichkeitsrecht, des toten Ehemannes, der zugestimmt hatte zu Lebzeiten, wird also über das der Witwe gestellt" Das hört sich für mich so an als ob der Staat den Toten, der jahrelang mit seiner Frau dieses Kind wollte, nun vor seine Frau geschützen werden müsse.

Auch steht im vorläufigen Urteil, so ein blöder Vergleich. Für das Gericht ist es schon in Ordnung eine schwangere Hirntote an die Maschinen zu hängen. Also eine Tote künstlich am Leben zu halten da ihre Leibesfrucht "eben keine Sache sei" Das Persönlichkeitsrecht der schwangeren muss da also dem des ungeborenen zurückstehen. Das dieses Kind OHNE Mutter aufwachsen wird, ist da wohl auch nicht so wild.

Irgendwie widerspricht sich das, den wenn Tote keine Kinder Zeugen dürfen, sollten ja auch Tote keine Kinder mehr gebären dürfen.


Du schreibst: "Für die Frau ist die Sache eine Katastrophe, ein riesiges Unglück aber dann für die Gesellschaft genau an dieser Stelle den moralischen Untergang vorauszusagen halte ich für kontraproduktiv, da gibt es andere Baustellen."

Ein Untergang ist das sicher nicht, aber der Anfang den Menschen in das Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Und ich will weder solange ich lebe, noch wenn ich TOT bin das der Staat plötzlich für mich und gegen meine Familie spricht.

PS: Die Witwe sammelt nur Spenden weil das Gericht den Streitwert auf 10.000 Euro festgesetzt hat und sie diese Sache nicht wegen zu wenig Geld einfach auf sich beruhen lassen will. So kann man Menschen nämlich auch Mundtot machen.

Das hat nichts mit der bereits bezahlten KB zu tun.
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » So 31. Jan 2010, 17:46

Dazu wurden heute auf dem Forum der Schwesterseite noch einige Beiträge geschrieben:
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AlexRE hat geschrieben:
EMRK hat geschrieben:Kinder bekommen ist ein Recht und keine Pflicht, der Staat soll sich da gefälligst raushalten.

(...)

Befruchtungen nach dem Tod sollten aufhören, weil der Befruchtungsakt das Einverständnis beider Partner zum Zeitpunkt der Befruchtung voraussetzt und nicht 2 Jahre zuvor. Das gilt auch für andere Sachen, wo Habgier noch aus dem Grab heraus die Welt lenken möchte. Tot ist tot, basta.


Der Staat soll sich raushalten und Befruchtungen nach dem Tod sollen aufhören? Wer soll denn Befruchtungen nach dem Tod des Samenspenders verhindern, wenn nicht der Staat?


_________________________________________________________

EMRK:

AlexRE hat geschrieben:Der Staat soll sich raushalten und Befruchtungen nach dem Tod sollen aufhören? Wer soll denn Befruchtungen nach dem Tod des Samenspenders verhindern, wenn nicht der Staat?


Bei der Vermehrung solange die Partner noch leben, also in dem Fall oben, hat die Befruchtung schon stattgefunden, das Kind lebt(!) schon. Da ist der staatliche Eingriff abzulehnen. Nach dem Tod eines oder beider Partner soll der Staat die Befruchtung des "Materials" verhindern. Das wäre sonst nichts anderes mehr, als Lebensborn. Ist es jetzt klarer?

Fristenlösungen lehne ich sowieso ab, das ist nichts anderes als staatlich legitimierter Mord, um Einzelnen bei der Durchsetzung ihres Habgierdenkens zu helfen.

Gehört m.M. alles auch in den Verfassungsentwurf. Wer Kinder zeugt, unterschreibt einen Vertrag in dem ausschliesslich Pflichten stehen. Von mir aus "die natürliche Pflicht".

Hoffe die Missverständnisse sind jetzt weg.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Apr 2010, 20:29

Heute wurde die Entscheidung in der 2. Instanz auf Anfang Mai vertagt:

In der Berufungsverhandlung sagte der Richter, die Entscheidung sei nach den Vorberatungen noch offen. Zwar sei das Urteil der ersten Instanz gut begründet, jedoch zeichne sich in der Berufung noch keine klare Linie ab. „Das ist eine ungeheuer schwere Entscheidung“, sagte der Richter. Er werde auf alle Fälle Revision zulassen.


Quelle: nordkurier.de

Ich hatte mir schon gedacht, dass höhere Instanzen sich ganz unabhängig von dem verfassungsrechtlichen Hintergrund schon bei der Auslegung des Embryonenschutzgesetzes schwer tun würden...
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mo 19. Apr 2010, 22:08

.... ich auch :D
Aber sieht so aus, als ob sie sich jetzt mal nach monatelangem warten auf den Termin damit beschäftigen. Die Witwe hatte ihren ersten Anwalttermin am 24.7.2008.

Die Mühlen mahlen langsam und die Witwe wird nicht jünger. Das ist auch eine Sache, die sicher bisher vergessen wurde und nicht ganz irrelevant ist bei einer KB. Mal davon abgesehen das man da ja echt Nerven wie Drahseile braucht und das nötige Kleingeld für so einen Prozess (Streitwert 10.000 Euro).
Hase
 

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