von AlexRE » Di 11. Sep 2018, 16:29
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Es geht nicht nur um Moral, so wie wir das momentan in der Flüchtlingskrise sehen. Aber darf sich das Recht zu weit vom Rechtsempfinden des Volkes wegbewegen? Erst recht, wenn es um Mord geht?
ja.
Nein, beliebig weit nicht, sonst haben wir keinen DEMOKRATISCHEN Rechtsstaat mehr. Abgesehen davon ist das, was das Rechtsempfinden der meisten normalen Leute am meisten stört, auch ganz ohne Rücksichtnahme auf den Mehrheitswillen höchst fragwürdig. Wenn der Staat das Gewaltmonopol beansprucht und seinen Bürgern insoweit Wehrlosigkeit abverlangt, ist es schon aus naturrechtlichen Gesichtspunkten heraus (also ganz unabhängig von irgendeinem geschriebenen Recht) die höchste aller Staatspflichten, die wehrlosen Bürger vor willkürlicher Vebrechergewalt wirksam zu schützen. Wenn dieser höchsten Staatspflicht de facto eine nachrangige Priorität zugewiesen wird, begeht der Staat Unrecht. Im heutigen Deutschland sind mithin die abgehobenen und das "gesunde Volksempfinden" verachtenden Eliten im Unrecht, die Mehrheit der Normalbürger dagegen absolut im Recht, ganz egal, was die §§ - Bieger und GG - Schänder mit gesellschaftlicher Macht dazu sagen oder "im Namen des Volkes" gegen das Volk ausurteilen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.