Vom Amt auf die Straße getrieben
Das habe ich auf dem Forum politik-forum.eu dazu geschrieben:
Das Entziehen des Existenzminimums halten Sie für mit dem GG vereinbar?
Nachdem das BVerfG das "soziokulturelle Existenzminimum" aus dem Kernschutzbereich des Art. 1 GG heraus begründet hat, sind Kürzungen auf Null kaum noch als verfassungskonform darstellbar:
http://www.onlinezeitung24.de/article/4439
Übrigens hat das BVerfG auch ausgeurteilt, dass selbst Schwerverbrecher notfalls freigelassen werden müssten, wenn der Staat keine menschenwürdigen Haftbedingungen gewährleisten kann. In dem Fall ging es um eine stinkende Gefängniszelle:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article12755658/Menschenunwuerdig.html
Angesichts so einer rigorosen Rechtsprechung zu Art. 1 GG irgendwie rechtfertigen zu wollen, dass trantütige, aber nicht kriminelle junge Leute nach dem zweiten verpennten Termin beim Jobcenter in die Obdachlosigkeit gezwungen werden, halte ich für nachgerade abenteuerlich.