Re: Ursachen und Lösungen
Verfasst: So 2. Aug 2015, 19:42
Dieses aktuelle Urteil ist ein typisches Beispiel für öffentlich - rechtliche Rechtsstreitigkeiten, in denen den verantwortlichen Mitarbeitern der beklagten Behörde die Prozesskosten privat auferlegt werden müssten:
http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5 ... tobabysitz
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 28.07.2015 - S 11 AS 44/15
Urteil: Jobcenter verweigert zweite Babybettwäsche und Autobabysitz
Die Mutter eines Neugeborenen beantragte beim Jobcenter die Kostenübernahme für einen Autobabysitz und für eine zweite Babybettwäsche. Das Jobcenter lehnte ab. Verschmutzte Stellen könnten mit einem Handtuch abgedeckt werden und im Auto könne der Säugling mit einer herkömmlichen Tragetasche eines Kinderwagens befördert werden.
(...)
Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich.
(...)
Entgegen der Einschätzung des beklagten Jobcenters genüge es daher nicht, eine beispielsweise durch eine ausgelaufene Windel verunreinigte Bettwäsche lediglich mit einem Handtuch abzudecken.
(...)
Anders als das beklagte Jobcenter offensichtlich meine, könne der Säugling auch nicht im Auto mit einer herkömmlichen Tragetasche eines Kinderwagens befördert werden. Denn Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssten im Auto grundsätzlich durch besondere Rückhaltesysteme, wie hier beispielsweise durch einen geeigneten Autobabysitz, geschützt werden (§ 21 Abs. 1a StVO).
http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5 ... tobabysitz