Kungelei am Recht vorbei

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Kungelei am Recht vorbei

Beitragvon GasGerd » Fr 2. Nov 2012, 15:18

Heute aktuell in der SZ:

Regeln zum "Deal"
Viele Richter kungeln am Strafrecht vorbei

(...)


http://www.sueddeutsche.de/politik/strafprozessregeln-zum-deal-viele-richter-kungeln-am-strafrecht-vorbei-1.1512195

Das habe ich auf gmx dazu geschrieben:

"Aus den Angaben der Juristen werde deutlich, dass die "Erforschung der Wahrheit", zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet sei, in der Praxis häufig unterbleibe. Zwar werde in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. 28 Prozent der Richter hätten aber eingeräumt, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen. Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte gehe zudem von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten aus, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten."

Wenn der Gegenstand des "Deals" darauf hinausläuft, dass nur durch das Geständnis die berufliche Existenz oder Familie des Verdächtigen gerettet wird (= Entlassung aus der U-Haft und Aussetzen der Strafe zur Bewährung oder Nichtentzug der Fahrerlaubnis als Gegenleistung für ein Geständnis) läuft das "Angebot" des Gerichts auf eine Erpressung hinaus, die dem "Vorzeigen der Folterwerkzeuge" im Mittelalter kaum nachsteht.

So ähnlich hatte es der stellvertretende Vorsitzende des 2. Senats des BGHSt formuliert, was ihm eine Karrierebremse beschert hat. Eigentlich sollte er Vorsitzender werden, da er sich aber aus der Sicht der Machtmenschen beim BGH (m. E. Grundgesetzverräter) mit seinem "Wahrheitsfimmel" zum Nestbeschmutzer gemacht hat, ist die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden jetzt blockiert:

"Im Sommer 2011 wehrte sich Fischer gerichtlich erfolgreich gegen eine dienstliche Beurteilung durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs und die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs mit einem anderen Bewerber (Näheres hier). Dies war das erste erfolgreiche Konkurrentenstreitverfahren am Bundesgerichtshof.[4] Am 24. Oktober 2011 erließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Antrag von Fischer eine Einstweilige Anordnung, die dem Bundesjustizministerium die beabsichtigte Besetzung der Stelle vorerst untersagte.[5] Die Beurteilung, wonach Fischers bei früheren Beurteilungen stets bejahte besondere Eignung für diesen Posten angezweifelt wurde, sei nicht hinreichend begründet, so das Gericht. Die Entscheidung ist seit 11. November 2011 rechtskräftig."

http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Fischer_(Bundesrichter)


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/16720408?sp=189#jump
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Re: Kungelei am Recht vorbei

Beitragvon AlexRE » Fr 2. Nov 2012, 17:22

GasGerd hat geschrieben:So ähnlich hatte es der stellvertretende Vorsitzende des 2. Senats des BGHSt formuliert, was ihm eine Karrierebremse beschert hat. Eigentlich sollte er Vorsitzender werden, da er sich aber aus der Sicht der Machtmenschen beim BGH (m. E. Grundgesetzverräter) mit seinem "Wahrheitsfimmel" zum Nestbeschmutzer gemacht hat, ist die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden jetzt blockiert:


Die hohen Herrschaften haben sich noch nicht einmal entblödet, Fischers Kritik an den rechtsstaatswidrigen Machenschaften hierzulande auch noch ganz unverhohlen als Grund für die Karrierebremse öffentlich zu kolportieren:


In der Außenwirkung gelten vor allem zwei Vorstöße Fischers als unangemessen, mit denen er die gesetzliche Regelung von Absprachen (so genannten Deals) im Strafprozess kritisierte. Bei einer Anhörung des Bundestags unterstellte er Strafrichtern, sie würden aus persönlicher Schwäche auch gesetzeswidrige Absprachen treffen. Und in einem Zeitschriften-Aufsatz kritisierte er den 1. BGH-Strafsenat, weil dieser einen trickreich rechtskräftig gewordenen Deal - die Revision wurde vom Anwalt nur pro forma eingelegt und nach einer Stunde wieder zurückgenommen – nicht beanstandet hatte. Öffentliche Kollegenschelte gilt am BGH jedoch als unschicklich.
Ob diese Gründe (und ihre Belege) reichen, Rolf Raum gegenüber Thomas Fischer vorzuziehen, muss jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe entscheiden. Prognosen zum Ausgang sind schwierig, da über die Argumente, die für oder gegen den Konkurrenten Raum sprechen, bisher kaum etwas bekannt ist.


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vorsitz-am-2-bgh-strafsenat-showdown-in-karlsruhe/


Den Prozess vor dem Verwaltungsgericht hat er gewonnen:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/stellenbesetzung-am-bgh-vg-karlsruhe-stoppt-ernennung-eines-vorsitzenden-richters/

Das Ganze hat auch dazu geführt, dass die (vorläufige) personelle Besetzung des 2. Senats seit fast zwei Jahren hinsichtlich ihrer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit umstritten ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/2._Strafsenat_des_Bundesgerichtshofes
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Dealer in Roben

Beitragvon Staber » Do 8. Nov 2012, 13:39

Zehn Jahre ist es her,das die damalige Justizministerin Herta D.G. die verbale Höchststrafe gegen die USA verhängt hat: Die haben ein lausiges Rechtssystem. Sie hätte ergänzen müssen: Und jenes in Deutschland ist auch nicht viel besser.
Begründung!
Was der vom Bundesverfassungsgericht bestellte Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten heraus gefunden hat, lässt sich ganz salopp mit den Worten zusammenfassen:
In Deutschlands Gerichten wird gehandelt und gefeilscht, wie auf orientalischen Basaren. Biete Geständnis gegen mildes Urteil - tausendfach laufen solche Geschäfte in der Republik und sie laufen gut.
Rabatte von bis zu einem Drittel seien drin schätzen Juristen.Soviel Prozente bekommt man nur beim Neuwagenkauf oder bei Geschäftsaufgaben.Bei der Justiz freilich tragen die Händler Roben und sie verkünden das Ergebnis auch noch im Namen des Volkes.Dabei -und das ist das Erschreckende an der Sache - räumen fast 60% der" Robenträger" an Amts-u. Landgerichten ein, bei ihren Deals auch mal fünfe gerade sein zu lassen: Sie setzen sich über das nun zu prüfende Gesetz über die " Verständigung zwischen Gericht Verfahrensbeteiligten" hinweg,wonach die Ermittlung der Wahrheit oberstes Ziel eines Prozesses ist und Absprachen protokolliert werden sollten oder müssen.
Man mag es ja kaum glauben: Hüter des Gesetzes werden vorsätzlich zu Gesetzesbrechern. Hauptsache der Angeklagte hat schnell gestanden und die Akten können schnell zugeklappt werden.
Doch es wäre Ungerecht pauschal auf alle Richter einzudreschen.Auch wenn es Klagen zum Personalabbau und Überlastung gibt,man kann an allem Sparen, nur nicht an der Gerechtigkeit.

gruß staber
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Re: Dealer in Roben

Beitragvon maxikatze » Do 8. Nov 2012, 14:42

Hallo Staber,
sicher siehst du das zu recht kritisch. Aber kann es nicht auch sein, dass die Akten wegen chronischer Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung schnell geschlossen werden? Personalmangel weil Personal eingespart wird, ist immer mit Qualitätseinbußen verbunden. Das wird in der Justiz nicht anders sein.
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Re: Dealer in Roben

Beitragvon AlexRE » Do 8. Nov 2012, 15:09

Ich fürchte, es geht weniger um "Qualitätseinbußen", als vielmehr um ein totales Aussetzen jedweder Rechtsstaatlichkeit. Nichts weniger als das sind nämlich erpresste Geständnisse, die nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit / Schlüssigkeit überprüft werden.

Bemerkenswert finde ich ja das "Erschrecken" der Bundesjustizministerin ob der von ihr mitzuverantwortenden gesellschaftlichen Realität in der Bundesrepublik:

10:32 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Kritik am "Deal": Gibt es ein Gerechtigkeitsdefizit in Strafprozessen?

Schadet der Handel mit der Wahrheit im Strafprozess der Gerechtigkeit? Die Justizministerin zeigte sich nach der Verhandlung in Karlsruhe "erschreckt" über die Realität vor den Gerichten.

(...)

In Deutschland ist die "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten" seit 2009 gesetzlich geregelt – in der Praxis halten sich viele Richter allerdings nicht an die Bestimmungen, wie der Düsseldorfer Kriminologe Karsten Altenhain ausführte. Er hatte eine Studie im Auftrag des Gerichts erstellt: Demnach treffen fast 60 Prozent der Richter die Mehrzahl ihrer Absprachen – sogenannte Deals - ohne die vorgeschriebene Protokollierung, also informell.

Das rief kritische Fragen hevor: "Müsste das nicht eigentlich illegale Verständigung heißen?", fragte etwa Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-W.. Problematisch fanden die Verfassungsrichter auch, dass die Erforschung der Wahrheit bei einer Absprache oft zu kurz kommt: Nach Altenhains Studie überprüfen 28 Prozent Richter nach einem Deal bestenfalls "manchmal", ob das ausgehandelte Geständnis auch glaubhaft ist. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf, der als Sachverständiger gehört wurde, sprach von einem strukturellen Problem. "Ich glaube, im Prinzip vertragen sich Konsens und Strafrecht nicht."

(...)


http://www.abendblatt.de/politik/articl ... essen.html

Der hier erwähnte BGH - Präsident Tolksdorf ist übrigens der Hauptverantwortliche für die Ausbremsung der Karriere des Vorsitzenden des 2. Senats Thomas Fischer.

P. S.

Ich lege den thread mit dem bereits vorhandenen themengleichen thread "Kungelei am Recht vorbei" auf dem Unterforum "Die Pflichten der Staatsdiener aus dem Rechtsstaatsprinzip sind eine Bringschuld!" zusammen.
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Re: Dealer in Roben

Beitragvon Staber » Do 8. Nov 2012, 17:35

maxikatze hat geschrieben:Hallo Staber,
sicher siehst du das zu recht kritisch. Aber kann es nicht auch sein, dass die Akten wegen chronischer Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung schnell geschlossen werden? Personalmangel weil Personal eingespart wird, ist immer mit Qualitätseinbußen verbunden. Das wird in der Justiz nicht anders sein.



Moin Maxi!
Auch wenn es Klagen zum Personalabbau und Überlastung gibt,man kann an allem Sparen, nur nicht an der Gerechtigkeit.


Ich wiederhole mich!
Sicherlich gibt es gute Gründe für solche Absprachen. Die überlasteten Gerichte ersparen sich komplizierte und teure Prozesse, können sich anderen Aktenbergen zuwenden. Monatelange Verfahren stärken schließlich auch nicht gerade das Ansehen der Justiz. Da wirkt eine Abkürzung wohltuend und kann durchaus im Interesse des Opfers oder von Zeugen liegen. Denn ein Geständnis des Angeklagten erspart ihnen belastende Situationen im Gerichtssaal.Alles richtig!
Trotzdem gibt es gewichtige Argumente gegen den ausgehandelten Strafrabatt. Denken wir an den Täter, der in Wahrheit eine strenge Strafe verdient hat: Wie kann es sein, dass die Überlastung der Gerichte als ungeschriebener Strafmilderungsgrund für ihn her hält?Da steht die Binde um die Augen der Justitia am Ende nicht dafür, dass sie ohne Ansehen der Person urteilt. Absprachen im Strafprozess erschüttern den Glauben, dass es vor Gericht mit rechten Dingen zugeht.

schönen Abend
staber
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Re: Kungelei am Recht vorbei

Beitragvon AlexRE » Mo 29. Apr 2013, 18:03

Morgen geht der Vorsitzende des 1. Senats des BGHSt in den Ruhestand. Das ist der Senat, der das haarsträubende Urteil gegen den Informatikstudenten Sven G. durchgewunken hat und auf dessen Neubesetzung nach den anstehenden Pensionierungen der Strafrechtsprofessor Erb seine Hoffnungen auf die Rückehr des BGH zu einem vernünftigen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Notwehrrecht setzt:

Grundgesetz Aktiv > Staatliches Gewaltmonopol und Sicherheit der Bürger > Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Nähere eigene Ausführungen zu den hohen Herrschaften am 1. Senat verkneife ich mir lieber und empfehle insoweit diesen Blog:

In diesem Blog befaßten sich bereits einige Beiträge von mir mit Nack und seinem Senat (“Ungeeignete Senatsvorsitzende am BGH: Wenn Richter befremdet sind”, “Bundesgerichtshof: Die schiere Freude am Strafen”).


http://blog.delegibus.com/2013/04/28/zehn-jahre-gefangnis-wegen-lesens-eines-bgh-beschlusses/

Die Auswirkungen von Herrn Nacks berüchtigtem Befremden verdeutlicht diese Erfahrung des aus der Fernseh - Gerichtsshow "Richter Alexander Hold" bekannten RA Lucas:

Wenn der Richter nichts mehr weiß

Im Fernsehen tritt er als forscher Staatsanwalt auf. Im echten Leben hat Anwalt Stephan Lucas Ärger mit der Justiz - und fühlt sich als Opfer der Augsburger Staatsanwaltschaft.

Am vierten Verhandlungstag hatte der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas allen Grund, dem Ausgang seines Prozesses mit Zuversicht entgegenzusehen. Denn das Dokument, das an diesem Tag vom Gericht in Augenschein genommen wurde, deutet doch recht eindeutig darauf hin, dass Lucas die Wahrheit gesagt hat, und dass seine beiden Kontrahenten in diesem Strafverfahren, die Augsburger Landrichter Karl-Heinz Haeusler und Johannes Ballis, sich, um es ganz vorsichtig auszudrücken, unrichtig erinnern.

(...)

Der Bundesgerichtshof glaubte den Richtern unbesehen und merkte pikiert an, es sei "befremdlich", dass er von Rechtsanwalt Lucas mit "unwahrem Vorbringen konfrontiert" werde.

(...)


http://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-augsburg-wenn-der-richter-nichts-mehr-weiss-1.1075957
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Re: Kungelei am Recht vorbei

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mo 29. Apr 2013, 20:09

AlexRE hat geschrieben:Nähere eigene Ausführungen zu den hohen Herrschaften am 1. Senat verkneife ich mir lieber und empfehle insoweit diesen Blog:

In diesem Blog befaßten sich bereits einige Beiträge von mir mit Nack und seinem Senat (“Ungeeignete Senatsvorsitzende am BGH: Wenn Richter befremdet sind”, “Bundesgerichtshof: Die schiere Freude am Strafen”).


http://blog.delegibus.com/2013/04/28/zehn-jahre-gefangnis-wegen-lesens-eines-bgh-beschlusses/


auf dem blog gefunden

So entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt auch wieder mit Beschluss vom 14. September 2010 – 1 BvR 2070/10. Dabei störte es sich insbesondere an der Mitteilung der Beschwerdeführerin, dass “Richter Bärli” vom “Bundesbärengericht” zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe.


http://blog.delegibus.com/2010/10/06/ri ... engericht/

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Re: Kungelei am Recht vorbei

Beitragvon AlexRE » Di 30. Apr 2013, 18:09

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Nähere eigene Ausführungen zu den hohen Herrschaften am 1. Senat verkneife ich mir lieber und empfehle insoweit diesen Blog:

In diesem Blog befaßten sich bereits einige Beiträge von mir mit Nack und seinem Senat (“Ungeeignete Senatsvorsitzende am BGH: Wenn Richter befremdet sind”, “Bundesgerichtshof: Die schiere Freude am Strafen”).


http://blog.delegibus.com/2013/04/28/zehn-jahre-gefangnis-wegen-lesens-eines-bgh-beschlusses/


auf dem blog gefunden

So entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt auch wieder mit Beschluss vom 14. September 2010 – 1 BvR 2070/10. Dabei störte es sich insbesondere an der Mitteilung der Beschwerdeführerin, dass “Richter Bärli” vom “Bundesbärengericht” zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe.


http://blog.delegibus.com/2010/10/06/ri ... engericht/

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Die Frau hat es aber auch wirklich auf die Verhängung einer Missbrauchsgebühr angelegt. ;)

Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die völlig unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde hat die Beschwerdeführerin auf einer Behandlung durch die Kammer bestanden und ihr völlig neben der angegriffenen Entscheidung liegendes Vorbringen vertieft, zuletzt etwa durch den Hinweis, dass es kein Zufall sein könne, dass in der Bundesversammlung am 30. Juni 2010 alle Politiker blaue Sachen getragen hätten.


http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 07010.html
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Re: Kungelei am Recht vorbei

Beitragvon AlexRE » Mi 12. Feb 2014, 19:31

So kann man verschleiern, wie oft Deutschland wegen schwerer Verletzungen rechtsstaatlicher Pflichten vor internationalen Gerichten auffällig geworden ist:

(...)

Dies schließt eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Menschengerichtshof nicht aus, woDeutschland nach den offiziellen Statistiken des Justizministeriums bereits im Jahr sieben Mal wegen Konventionsverletzung verurteilt wurde und 54 Mal durch Vergleich oder Anerkennung der Konventionsverletzung mit Individualbeschwerdeführern mit Geldzahlungen eine Verurteilung verhinderte und gleichzeitig die Streichung aus den Registern des EGMR damit bewirkte.

(...)


http://www.online-artikel.de/article/geheimaktion-verfassungsbeschwerde-was-nun-herr-praesident-profdr-papier-14351-1.html
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