Der Tod eines deutsch-türkischen Austauschschülers in den USA wird derzeit auf fast allen Foren diskutiert:
Montana
Austauschschüler erschossen: Anklage in USA
(...)
Das Tor zu seiner Garage stand rund anderthalb Meter weit geöffnet, als der Teenager sich in der Nacht auf das Grundstück in einer ruhigen Wohngegend von Missoula begab. Die Partnerin des Mannes hatte eine Handtasche mit persönlichen Gegenständen in die Garage gestellt - "damit sie es nehmen", sagte sie der Polizei. Beide überwachten den Bereich mit Hilfe von Bewegungssensoren, einem Babyfon und einer Live-Videoübertragung aus dem Innenraum der Garage.
Auf die Lauer gelegt
"Ich warte nur darauf, einen verdammten Typen zu erschießen", soll der Angeklagte einer Zeugin zufolge gesagt haben. Drei Nächte in Folge habe er bereits mit seinem Gewehr gewartet, um die Einbrecher zur Strecke zu bringen.
(...)
http://www.heute.de/anklage-deutscher-austauschschueler-in-usa-erschossen-32954474.htmlDie meisten Foristen nehmen an, dass das Notwehrrecht in den USA den dortigen schießwütigen Bürgern entgegenkommt und deshalb sehr weitgehend ist. Dem ist aber nicht so. Tatsächlich ist das deutsche Notwehrrecht (jedenfalls auf dem Gesetzespapier, viele Urteile gehe in unzulässiger Weise restriktiv mit dem hiesigen Notwehrrecht um) das weitestgehende der Welt. Die "stand your ground" - Regelung in den USA erlaubt nur auf dem eigenen Territorium (Grundstück, aber auch im eigenen Auto) eine offensive Notwehr, die in Deutschland auch in der Öffentlichkeit bzw. auf neutralem Territorium uneingeschränkt erlaubt ist. In den USA gibt es insofern Einschränkungen, wer sich ohne jedes Eigenrisiko zurückziehen und die Polizei rufen kann, muss das in vielen Situationen auch tun, während in Deutschland das Beharren auf der eigenen rechtmäßigen Position immer und überall zulässig ist.
Dazu verlinke ich noch einmal den LTO - Artikel, den ich im vergangenen Jahr kommentiert hatte:
Aufregung über US-Notwehrrecht unberechtigt
Stand your ground
Nach dem Freispruch von George Zimmerman, der im vergangenen Jahr den 17-jährigen* Afroamerikaner Trayvon Martin erschossen hatte, ist die Empörung groß. Hierzulande machen viele das amerikanische Notwehrrecht für das als ungerecht empfundene Urteil verantwortlich – und verkennen dabei, dass die deutsche Rechtslage sogar weiter geht als die amerikanische.
(...)
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/george-zimmerman-trayvon-martin-usa-notwehrrecht-stand-your-ground/Mein damaliger Kommentar zu diesem Artikel:
---
>> Die Kombination eines überscharfen Notwehrrechts mit einem extrem liberalen Waffenrecht - mit der Folge, dass es eben sehr häufig gerade um Schusswaffeneinsatzt geht - wird deshalb völlig zu recht kritisiert. <<
Das passt sehr gut zusammen. Mehr Freiheit bedeutet immer auch mehr Verantwortung. Außerdem ist ein Rückzug eher zumutbar, wenn man eine Schusswaffe trägt und eine Verschlechterung der Verteidigungsposition durch die Fluchtbewegung nicht ins Gewicht fällt.
---
In dem aktuellen Fall in Montana ist es also sehr unwahrscheinlich, dass das im Vergleich zum deutschen Notwehrrecht restriktivere amerikanische die Fallenstellerei des Hausbesitzers als Notwehr anerkennt.
Im deutschen Notwehrrecht würde das nämlich sehr wahrscheinlich von einem hier zuständigen Gericht als Notwehrprovokation angesehen und der fallenstellende "Verteidiger" verurteilt:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-02/index.php?sz=10