Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Staber » Sa 22. Dez 2012, 17:42

AlexRE hat geschrieben:
Auch das noch! Das Verdienstkreuz sollten Sie dem Mann verleihen!!!
…wenn ich schiessen könnte (also schiessen kann ich schon – nur `ne Waffe hab ich nicht) hätte ich mich auch zur Wehr gesetzt…


Du hättest nach Beendigung der Bedrohungslage für Dein Leben und Deine Gesundheit einem flüchtenden Jugendlichen in den Rücken geschossen, um 2 Promille Deines Vermögens zu retten (2.000 €, der Rentner ist Millionär)?

Ich nicht.


Ich weis Alex, Du nicht!Immerhin überfällt eine Gruppe von fünf Mann einen alten Krüppel. Man muss die Gefühlsduselei ausschalten in so einer Situation. Das hat auch mit Millionär sein nichts zutun.Das Urteil ist fast schon unglaublich für BRD Verhältnisse,war der Getötete doch einer dieser unverzichtbaren Schätze auf die man hier nicht verzichten kann. ;) Hoffentlich bekommt der Rentner Polizeischutz, die Sippe des Banditen hat ja schon recht deutlich gesagt, dass sie ein solches Urteil nicht akzeptieren werden.
Was ich noch erwähnen wollte , Hochachtung vor dem Staatsanwalt der Recht im Namen der Volkes so erkannt hat , wie das Volk es abseits der ewigen Gutmenschen sieht.
Und "Intensivtäter". Wenn ich das Wort nur lese. Gewohnheitsverbrecher ist die richtige Bezeichnung für solche Leute. Und diese gehören weggesperrt. Sehr schnell, sehr frühzeitig in ihrer "Kariere" und sehr lange. Bevor sie noch mehr Schaden anrichten können.
Der Staat ist m.E. vor allem dazu da, unbescholtene Bürger zu schützen. Der Schutz der (potentiellen) Opfer muss über den Rechten des Täters stehen. Dafür übertragen wir ihm das Gewaltmonopol.
Wenn der Staat das aber nicht mehr als Schutz bietet, dann hätte ich gerne die Möglichkeit mich selbst zu wehren ,legal natürlich.Irgendwann hat man die Nase voll von dieser ganzen Kriminalität bei uns im Lande. Nach diesem Beitrag schätze ich, werde ich bestimmt nicht mehr als "Gutmenschen "angesehen. Seis drum!
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 22. Dez 2012, 18:10

Ich weis Alex, Du nicht!Immerhin überfällt eine Gruppe von fünf Mann einen alten Krüppel. Man muss die Gefühlsduselei ausschalten in so einer Situation.


Noch einmal: Der in einem Raubüberfall auch liegende Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Angegriffenen war ganz unstreitig beendet, nachdem die Räuber die Flucht ergriffen hatten. Es ging nur noch um die 2.000 Euro, aber auch der Schutz des Eigentumsrechts mittels tödlicher Mittel ist legal, wenn mildere nicht zur Verfügung stehen.

Was ich noch erwähnen wollte , Hochachtung vor dem Staatsanwalt der Recht im Namen der Volkes so erkannt hat , wie das Volk es abseits der ewigen Gutmenschen sieht.


Das war der zuerst zuständige Staatsanwalt. Nach der Beschwerde der Angehörigen des Getöteten bei der Generalstaatsanwaltschaft wollte diese Anklage erheben, aber das Landgericht Stade hat sich der Auffassung des 1. Staatsanwalts angeschlossen und die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Staber » Sa 22. Dez 2012, 19:55

AlexRE hat geschrieben:
Ich weis Alex, Du nicht!Immerhin überfällt eine Gruppe von fünf Mann einen alten Krüppel. Man muss die Gefühlsduselei ausschalten in so einer Situation.


Noch einmal: Der in einem Raubüberfall auch liegende Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Angegriffenen war ganz unstreitig beendet, nachdem die Räuber die Flucht ergriffen hatten. Es ging nur noch um die 2.000 Euro, aber auch der Schutz des Eigentumsrechts mittels tödlicher Mittel ist legal, wenn mildere nicht zur Verfügung stehen.

Was ich noch erwähnen wollte , Hochachtung vor dem Staatsanwalt der Recht im Namen der Volkes so erkannt hat , wie das Volk es abseits der ewigen Gutmenschen sieht.


Das war der zuerst zuständige Staatsanwalt. Nach der Beschwerde der Angehörigen des Getöteten bei der Generalstaatsanwaltschaft wollte diese Anklage erheben, aber das Landgericht Stade hat sich der Auffassung des 1. Staatsanwalts angeschlossen und die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt.



Ja, die Meinungen sind eben verschieden. Bei mir hat es mal Zeiten gegeben, da habe ich auch anders gedacht.Zeiten haben sich eben geändert!
Aber folgendes wollte ich noch zum Besten geben.
Kürzlich wurde ich Zeuge eines lautstark geführten Gespräches zwischen Jugendlichen/ Jungerwachsenen am Bremer Hbf , die sich mit den im Wortlaut wiedergegebenen
Äußerungen brüsteten:" Bei meinem letzten Einbruch habe ich hier 2 Jahre mit Bewährung bekommen.Ein Kumpel von mir ist in Niedersachsen 6 Monate in den Knast gegangen, da bleibe ich doch besser in Bremen. Es zeigt sich, wie auch im Zeitungsbericht ersichtlich , wie unbekümmert, offen und unbeeindruckt Straftäter mit ihren Taten und deren Folgen umgehen.
Fraglich ist allerdings, wie es dem in Bremen lebenden und nach einem Einbruch traumatisierten Geschädigten erklärt werden soll, dass Straftäter von den bundeseinheitlichen Strafrecht in der Strafzumessung offensichtlich unterschiedlich behandelt werden.

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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 22. Dez 2012, 20:10

Ja, die Meinungen sind eben verschieden. Bei mir hat es mal Zeiten gegeben, da habe ich auch anders gedacht.Zeiten haben sich eben geändert!


Wenn Du hier mitgelesen hast:

viewtopic.php?f=7&t=91

... kannst Du nicht ernsthaft annehmen, dass ich für eine grundsätzlich restriktive Handhabung des Notwehrrechts eintrete. Ich habe nur speziell im Fall des Sittenser Rentners Zweifel, ob die Verteidigung von 1 oder 2 Promille des eigenen Vermögens mit tödlichen Mitteln "geboten" im Sinne des § 32 StGB ist. Nicht vom Notwehrrecht gedeckt ist nämlich die Verteidigung von Bagatellbeträgen mit drastischen Mitteln. Wenn das Gericht zur Beurteilung dessen, was ein Bagetellbetrag ist und was nicht, absolute Beträge in irgendeiner Höhe zugrunde legt, sind 2.000 Euro sicher kein Bagatellbetrag. Wenn man die Vermögensverhältnisse des Notwehrübenden (hier: Millionär) berücksichtigt, aber schon.

Im Ergebnis hätte ich an der Stelle des Gerichts gesagt, dass die Verteidigung von 2.000 Euro durch einen Millionär keine Notwehr sei, ihn aber wegen Verbotsirrtums freigesprochen (bzw. die Anklage deshalb nicht zugelassen). Wenn man unbestimmte Rechtsbegriffe im Strafgesetzbuch erstmal zu Lasten von Angeklagten neu interpretiert, muss man zur Meidung einer Verletzung des besonderen Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG) meiner Auffassung nach immer wegen unvermeidlichen Verbotsirrtums freisprechen.

Wenn so eine Entscheidung veröffentlicht ist, sind gut betuchte Waffenbesitzer für die Zukunft dann allerdings vorgewarnt.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Do 2. Mai 2013, 17:03

Zum Thema "Notwehrprovokation" habe ich gerade einen aktuellen Aufsatz von Prof. Erb im Netz gefunden:

Zur Notwehr: Lebensnahe Betrachtung, keine feindstrafrechtlichen Attitüden, sachgerechte Berücksichtigung von Provokationen - und dazu eine außergewöhnliche Variante des Erlaubnistatbestandsirrtums

(...)

Erstens nimmt der Senat hier ausdrücklich auf ein "rechtswidriges" Vorverhalten Bezug. Dies ist zwar keine ausdrückliche Distanzierung von der (für den konkreten Fall nicht relevanten) hochproblematischen Position, wonach bereits ein lediglich sozialethisch missbilligtes Vorverhalten entsprechende Konsequenzen auslösen kann,[19] könnte aber immerhin für eine Tendenz des Senats zu der vorzugswürdigen, im Schrifttum vorherrschenden Ansicht sprechen, die einen klar definierbaren Rechtsverstoß verlangt. [20] Zweitens setzt der Senat voraus, dass der Angriff "mindestens leichtfertig" provoziert wurde, möchte bei einem Angriff, der als Reaktion auf das rechtswidrige Vorverhalten nicht in besonderem Maße vorhersehbar war, also offenbar ein ungeschmälertes Notwehrrecht gewähren.[21] Drittens soll die Notwehrprovokation zunächst einmal nur eine Obliegenheit erzeugen, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen, während der Senat dem Notwehrtäter Abstriche von der Sicherheit des Verteidigungserfolgs nur dann zumuten will, wenn die Provokation "besonders stark" war; zugleich stellt er klar, dass der Einsatz von lebensgefährlichen Verteidigungsmitteln durchaus zulässig bleibt, wenn er als ultima ratio unumgänglich erscheint.

(...)


http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-04/index.php?sz=6


Das betrifft u. a. den auf Seite 1 dieses threads dargestellten Fall:

Hamburg-City – Schreie, Buhrufe, Pfiffe aus dem vollbesetzten Zuschauerraum unterbrechen Richterin Birgit Woitas (48) immer wieder, als sie ihr Urteil begründet.

Ein stattlicher Mann wird nach einer Prügelattacke zum Pflegefall. Und die Angeklagten (30, 33) kommen mit einer Geldstrafe davon.

(...)

29. Mai gegen 23.50 Uhr, Bahnsteig Niendorf-Markt. Patrick W. (30) spricht in Begleitung seines Kumpels Nehat H. (33) Frauen an – ordinär, anzüglich. Als er auch die Freundin von Matthias R. (40) ins Visier nimmt, steht dieser auf: „Jetzt reicht es.“

W. reagiert mit einem Tritt gegen die Brust des an die zwei Meter großen Mannes. Als dieser keine Wirkung zeigt, schlägt Nehat H. zu.

(...)

Der Staatsanwalt hatte Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Allein die Richterin sieht das anders. R. habe „die Angeklagten ungerechtfertigt provoziert“. Diese seien in einer „Notwehrlage“ gewesen!


Quelle: bild.de[/quote]

In diesem Fall hatte natürlich nicht der Geschädigte "die Angeklagten ungerechtfertigt provoziert", sondern die Angeklagten hatten nach mehreren Versuchen endlich geschafft, eine Schlägerei zu provozieren. Deshalb sind ihre Abwehrmaßnahmen unter strengeren Verhältnismäßigkeitsmaßstäben zu beurteilen als die von unprovoziert angegriffenen Personen, was hier zur Verurteilung hätte führen müssen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Fr 26. Jul 2013, 18:42

Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Fall Trayvon Martin ( siehe unseren thread "Grundrechte in den USA" ) hat jemand auf dem Forum politik-forum.eu einen thread mit einem rechtsvergleichenden Thema zum us-amerikanischen und deutschen Notwehrrecht eröffnet.

Das habe ich heute dort geschrieben:

ToughDaddy hat geschrieben:Nachtrag: Im deutschen Notwehrrecht reicht auch ein bedroht fühlen nicht aus.


Aus dem verlinkten Artikel:

In einem anderen Fall in Florida erschossen Bandenmitglieder einen 15-Jährigen und beriefen sich auf das Notwehrrecht. Der Richter in dem folgenden Verfahren sah sich gezwungen, die Täter laufenzulassen, und beklagte, dieses Gesetz erlaube die gezielte Provokation eines Opfers zu einem tödlichen Streit und führe zu Zuständen wie im Wilden Westen.


Wenn das zutrifft, ist in dieser einen Hinsicht das amerikanische Notwehrrecht tatsächlich weitgehender als das deutsche. Der Sonderfall der Notwehrprovokation führt hier zu einer Einschränkung des Notwehrrechts:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-02/index.php?sz=10

Wenn es in den USA Fälle gegeben haben sollte, in denen Waffenträger zunächst eine gewalttätige Auseinandersetzung provoziert und diese dann mittels tödlichem Schusswaffeneinsatz beendet haben, wäre das aber m. M. n. eine falsche Anwendung des "stand your ground" - Gesetzes durch die zuständigen Gerichte und weniger ein Konstruktionsfehler des Gesetzes.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 11. Jan 2014, 23:56

SOLDAT ALS HELD VON HEERDT

Steven (21) schnappte Messerstecher

(...)

An der Tankstelle griff ich mir den Kerl, hielt ihn fest. »Ich habe nichts gemacht«, rief er.


http://www.express.de/duesseldorf/soldat-als-held-von-heerdt-steven--21--schnappte-messerstecher,2858,25842146.html

Wenn er nicht an einen Messerstecher geraten wäre, der psychisch am Ende war und deshalb aufgegeben hat, sondern an einen gefährlichen, den er unter Inkaufnahme von Tod oder Verletzung des Aggressors hätte niederkämpfen müssen, würden jetzt nicht Medien und Politiker über Orden bzw. Auszeichnungen reden, sondern ein Staatsanwalt würde sich eine Begründung für eine Anklage wegen angeblich unverhältnismäßiger Gewaltanwendung zusammenphantasieren.

Von so einem Staat würde ich keine Auszeichnung annehmen, auch und gerade nicht als Soldat.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Staber » So 12. Jan 2014, 10:38

Wollen wir mal hoffen , dass der Messerstecher keiner der sogenannten “Grossfamilien” angehört und dass der Verwandtschaft des Türken die Adresse des Soldaten nicht in die Hände gespielt wird. Und er hat den Verbrecher nicht einmal in Nothilfe/Notwehr töten müssen.

Auf die Infanterie ist eben Verlaß (sagt respektvoll ein ehem. Panzerjäger ) ;) ).


MfG
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Mi 19. Feb 2014, 16:52

Gegen den Sittenser Rentner wird nun doch verhandelt, die Beschwerde der Angehörigen des getöten jugendlichen Räubers war erfolgreich:

EINBRECHER ERSCHOSSEN

Rentner (80) muss vor Gericht

Sittensen/Stade – War es doch keine Notwehr?

(...)

Die zuständige Kammer lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab, dagegen beschwerte sich die Familie bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle.

Das dortige Oberlandesgericht entschied: Das Landgericht Stade muss verhandeln! Nun liegt der Fall wieder bei der Kammer, die die Eröffnung des Verfahrens ablehnte.
Der Prozess beginnt am 23. April.


http://www.bild.de/regional/hamburg/notwehr/rentner-muss-vor-gericht-weil-er-einbrecher-erschoss-34741434.bild.html

Damit hat das OLG Celle den Fall natürlich noch nicht entschieden, aber es ist anscheinend der Auffassung, dass ein Millionär nicht so ohne weiteres tödliche Mittel einsetzen darf, um geraubte 2.000 Euro zurückzuerhalten. Mit dieser Begründung hatte das LG Stade nämlich die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt.

Ich fürchte, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis in Deutschland wieder Rechtssicherheit in Sachen Notwehr herrschen wird. Das ist ja nicht der einzige Fall, in dem die Rechtsauffassungen der Gerichte weit auseinanderdriften.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Mi 19. Feb 2014, 23:02

Nachtrag - diese Begründung ist allerdings nicht nachvollziehbar:

Auch könne der Senat keine Anhaltspunkte für eine Notwehrlage aufgrund eines gegenwärtigen Angriffs auf das Eigentum des Angeklagten feststellen. Eine Notwehrlage hätte vorausgesetzt, dass sich der Angeklagte eines solchen Angriffs bewusst gewesen wäre und aus diesem Grund in Verteidigungsabsicht gehandelt hätte.


http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=112901&_psmand=54

Schließlich hatte der niedergeschossene jugendliche Räuber das Geld bei sich ... :roll:
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