Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Di 10. Mai 2011, 15:01

AlexRE hat geschrieben:Vom privaten Forum hierher kopiert:

shakespeare hat geschrieben:ich habe zu diesem thema ebenfalls ein wenig recherchiert + dieses hier noch gefunden:

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5521808


SWR 3 Saarlandwelle

07.02.10 Zivilcourage: Wenn Helfer zu Opfern werden



Ich finde besonders die Schilderung der brutalen Treterei durch die Krankenschwester gleich zu Anfang der Sendung beeindruckend. Wenn nur Menschen Strafrichter werden dürften, die so etwas aus nächster Nähe miterlebt haben, würde die Rechtsprechung zu der willkürlichen Gewalt dieser hochmütigen Kriminellen sehr wahrscheinlich ganz anders ausehen.


Ich sehe das ähnlich. Dringend notwendige Änderungen zur Verhinderung eines Totalabsturzes des gesellschaftlichen Systems, das nicht mehr allzufern sein dürfte, müssen unbedingt auch praxisnähere Elemente der Juristenausbildung beinhalten. Sonst kann und wird sich nichts ändern.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Di 10. Mai 2011, 15:25

Folgende Änderungen des Strafrechtssystems scheinen unabänderlich erforderlich:

1. Erhöhung der allgemeinen Höchststrafe auf 25 Jahre, um auch auf andere schwere Straftaten außer Mord und Totschlag im Verhältnis zum schwerwiegendsten Delikt, das Strafmaß betreffend, angemessen reagieren zu können, was heute gar nicht möglich ist. Bei schwerem Raub mit Todesfolge, Serienvergewaltigung, etc., wo durchaus mal eine Strafe von 15-20 Jahren angemessen wäre, ist diese nicht verhängbar, da die grds. Höchststrafe für das schwerste Delikt Mord derzeit bei grds. 15 Jahren ("lebenslänglich") liegt und ein weniger schweres Delikt logischer Weise keine höhere Strafe nach sich ziehen kann...

2. Deliktübergreifend eine einzige mögliche Chance der Bewährung, um den ausgeuferten "Bewährungsgeschenken" deutscher Richter entgegenzuwirken. Jeder hat eine zweite Chance verdient, aber eben nur eine und nicht noch eine und noch eine und noch eine... Wer als voll verantwortlicher Erwachsener diese eine ausreichende Chance nicht nutzt, was im zwanglos möglich wäre, muss für die Konsequenzen einstehen, indem er keine weitere bekommt.

3. Grundsanierung des schon länger nicht mehr realitätsnahen Jugenstrafrechts, mit dem heute wahrscheinlich mehr Kriminelle "gezüchtet" und "kultiviert" als kriminelle Karrieren verhindert werden.

4. Abschaffung der Regelungen des Heranwachsendenstrafrechts welche in die Anwendung des Jugendstrafrechts münden, oder wenigstens Festschreibung derselben als absolute Ausnahme, ohne aufweichende Auslegungsmöglichkeit für Richter. Es kann nicht sein, dass jemand, dem man mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren in allen anderen Rechtsgebieten die volle Wahrnehmung positiver Rechte gewährt, mit der "Ausrede" von angeblichen oder sogar vorliegenden "Reifeverzögerungen" vor notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen seines Tuns verschont bleibt. Anscheinend haben viele Sozialpädagogen und Richter immer noch nicht erkannt, oder weigern sich zu erkennen, dass auch jemand mit "Reifeverzögerungen" durchaus das Unrecht seines Tuns einzusehen in der Lage sein kann. Ausschließlich diese Einsichtsfähigkeit kann und darf Kriterium für das Verhängen strafrechtlicher Konsequenzen sein.
Darüber hinaus muss man von jemandem, dem man alle positiven Rechte gewährt, auch erwarten und sogar verlangen können, für sanktionierbares Verhalten in vollem Umfang einstehen zu müssen.

To be continued... Wird fortgesetzt...
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon maxikatze » Mo 16. Mai 2011, 15:45

Ich kopiere meine Antwort aus viewtopic.php?f=28&t=3&p=6735#p6735
zusätzlich in diesem thread hinein:

santo schrieb:
Es kann nicht sein, dass jemand, dem man mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren in allen anderen Rechtsgebieten die volle Wahrnehmung positiver Rechte gewährt, mit der "Ausrede" von angeblichen oder sogar vorliegenden "Reifeverzögerungen" vor notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen seines Tuns verschont bleibt.


Wer die Volljährigkeit erreicht hat, sollte auch nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden dürfen. Erst recht nicht, wenn brutale Gewalt die Straftat war.
Jugendstrafrecht sollte nur bei kleineren Delikten, wie Diebstahl oä zur Anwendung kommen. Aber nicht mehr im Wiederholungsfall!!!
Auch dürften unter 18jährige, die ein Tötungsverbrechen begangen haben, ebenfalls nicht darauf hoffen, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Selbiges muss auch für Gewaltverbrechen gelten, wenn der Täter das Opfer ins Koma geprügelt und damit den Tod in Kauf genommen hat.

GasGerd hat geschrieben:

Die vielen Befürworter sind mir auch bei gmx aufgefallen, das ist schon ziemlich absurd. So menschlich verständlich das Rachebedürfnis der Frau auch ist, sie würde sich keinen Gefallen damit tun, sich auf eine Ebene mit dem Verbrecher zu begeben.


Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass Amene Bahrami für eine Entschädigung von zwei Millionen, darauf verzichten würde, die Säure ihrem Peiniger in die Augen zu träufeln. Damit sie noch einige Gesichtsoperationen finanzieren kann.
Habe leider keinen Link dazu, aber hoffentlich finden sich gut betuchte Spender.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mo 16. Mai 2011, 16:06

maxikatze hat geschrieben:Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass Amene Bahrami für eine Entschädigung von zwei Millionen, darauf verzichten würde, die Säure ihrem Peiniger in die Augen zu träufeln. Damit sie noch einige Gesichtsoperationen finanzieren kann. Habe leider keinen Link dazu.


Hier ist ein Link:

http://www.shortnews.de/id/893808/Saeur ... -Blutrache

Die Finanzierung scheint aber keineswegs gesichert zu sein, zwischen dem Angebot von 2.000 Euro und ihrer Forderung von 2.000.000 Euro ist es ein weiter Weg zu einer Einigung.

Das ist im Geltungsbereich der Scharia übrigens ganz normal und wird sogar in Mordfällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, praktiziert. Wenn die Familie des Ermordeten und die des Mörders sich finanziell einigen, verzichtet der (Gottes-) Staat auf den gesamtgesellschaftlichen Strafanspruch.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mi 25. Mai 2011, 17:18

Mist, das hier wollte ich gerade als Eröffnung eines neuen threads bei gmx posten, aber beim Absenden war es schon 18 Uhr durch, zum Glück hatte ich vorher den Text abgespeichert:

Die zuständige Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen den Rentner, der in Sittensen einen jugendlichen Einbrecher auf der Flucht erschossen hatte, voraussichtlich einstellen:

"Stade (dpa/lno) - Nach tödlichen Schüssen auf einen 16 Jahre alten Räuber in Sittensen stehen seit Mittwoch seine fünf mutmaßlichen Komplizen vor dem Landgericht Stade. Das Ermittlungsverfahren gegen den Schützen - ein wohlhabender, alleinstehender 77 Jahre alter Mann - wird vermutlich eingestellt. «Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt von Notwehr aus», sagte Staatsanwalt Kai-Thomas Breas am Rande des Prozesses gegen die mutmaßlichen Räuber."

http://www.shz.de/nachrichtenticker-nord/artikeldetail/article/669/toedliche-schuesse-auf-raeuber-waren-notwehr.html

Hier ein älterer Bericht zu dem Fall:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734824,00.html

Wenn man das mit dem berüchtigten Fall des Münchener Informatistudenten Sven G. vergleicht, der sich gegen eine Bande von 5 Straßenschlägern mit einem Messerstich in den Hals des Rädelsführers verteidigt hatte und dafür fast 4 Jahre Gefängnis wegen angeblicher Überschreitung des Notwehrrechts bekommen hat, kann man sich nur an den Kopf fassen.

Was ist denn nun in Deutschland Notwehr und was nicht? Haben wir es mit einer total inkompetenten Justiz zu tun oder mit Rechtsbeugern?

Ich persönlich glaube so langsam an Letzteres, insbesondere im Hinblick auf den Münchener Fall.


Das poste ich dann morgen auf gmx.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Fr 27. Mai 2011, 20:01

Hier noch der Link zu dem gmx - thread, ich schreibe morgen noch was dazu:

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=14#jump
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Sa 28. Mai 2011, 19:55

Um 18 Uhr war der thread auf Platz 8 unter den top ten bei gmx / web.de, das Thema gehört also zu einem der ganz wenigen Themen, die dort ganz ohne "pushen" des threads unter die ersten 10 kommen können. Das wundert mich nicht wirklich, die widersprüchliche Rechtsprechung zu derart existentiellen Fragen muss die meisten Menschen provozieren.

Ich kopiere einen von mehreren meiner heutigen Beiträge dort hierher:

Luluxand

"Mein persönliches Rechtsgefühl (nicht Verständnis/Kenntnis der geltenden Gesetze, wohlgemerkt) würde eher den Rentner als den Studenten einer überzogenen Notwehr für schuldig sehen."

Das sehen der deutsche Gesetzgeber und meine Wenigkeit auch so, da entspricht die Rechtslage dem normalen Rechtsempfinden der allermeisten Menschen.

Vielleicht sehen die Richter und Staatsanwälte, die das umgekehrt hindrehen, den Rentner laufenlassen und den Studenten verknacken, ja als besondere Herausforderung an juristischen Könner und Künstler an, das Gegenteil dessen zu begründen, was das Gesetz vorsieht. Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung im Amt als Sport für hochmütige Machtmenschen in der Justiz sozusagen.

"Der Student wurde unmittelbar angegriffen, als er in Notwehr mit dem Messer zustach. Vermutlich hatte er in der aktuen Gefahrensituation keine Möglichkeit, sorgfältig abzuwägen, wo ein Stich den Angriff auf ihn beenden würde, ohne den Angreifer tödlich zu verletzen."

Gut erkannt, MrsMatlock und Vincenturio hatte ja auch schon hervorgehoben, dass der auf Seiten des Angreifers bestehende Tatplan und der auf der Seite des Angegriffene bestehende Zeitmangel bei der unerwarteten Notwendigkeit, plötzlich reagieren zu müssen, grob fehlerhaft von den Gerichten außen vor gelassen wird. Das ist ein viel gewichtigerer Vorsprung des Angreifers gegenüber dem Angegriffenen als die 20 oder 25 cm Körpergröße, die der Informatikstudent dem Straßenschläger voraus hatte. Das Urteil ist indiskutabel, das Durchwinken seitens des BGH für mich persönlich der größte Justiz - Supergau der Nachkriegsgeschichte. Siehe oben: Die Justiz hat endgülktig die rote Linie überschritten!

"Der Rentner dagegen hat einen Flüchtenden erschossen. Offensichtlich hatte schon die Drohung mit der Waffe ausgreicht, die Angreifenden umdenken und fliehen zu lassen. Der Schuß ist dann in meinen Augen nicht mehr gerechtfertigt gewesen."

Genau, es gab keine Notwehrsituation mehr, nur noch ein jedermann - Festnahmerecht, das man nicht mit tödlicher Gewalt durchsetzen darf, wenn es sich nicht gerade um einen flüchtenden Massenmörder handelt.

"@vader: Vor Dir hätte bestimmt jeder Kleinkriminelle Angst. ;o) Dich greifen die nicht an."

Mit fünf gegen einen würden sich diese schmierigen stinkend - feigen Straßenschläger vllt. sogar an Vader herantrauen, aber der würde das ohne rechtliche Probleme mit einem Faustschlag erledigen, der braucht kein Messer für sowas und würde für das Pack noch nicht mal sein Messer schmutzig machen, wenn er zufällig auf dem Weg zu einer Grillparty wäre und Besteck dabei hätte.

Der Rudelführer wäre sofort k. o. und in solchen Fällen verpisst sich das feige Gesindel und lässt die Kumpane, die es erwischt hat, im Stich. Das ist fast immer so, diese Typen sind der allerletzte Dreck, nach diesen feigen Lumpen kommen nur noch Kinderschänder.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=28#jump

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/12189428?sp=28#jump
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » So 29. Mai 2011, 09:37

Hier hat ein Strafrechtsprofessor das Urteil gegen den Informatikstudenten in die Tonne getreten:

"Volker Erb
Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen
- Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) -
NStZ 2011, 186-193"


Der Text ist leider nicht im Internet veröffentlicht worden, das kann sich also nur durchlesen, wer eine Jura - Bibliothek in der Nähe hat.

Siehe auch: Grundgesetz Aktiv > Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mo 30. Mai 2011, 11:24

Im Spiegel gibt es einen längeren Artikel zu dem Fall in Sittensen:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294-2,00.html

Ich habe auf dem Spiegel - Forum einen Beitrag dazu geschrieben:

Shayman hat geschrieben:Fakt bleibt das er sein Eigentlum verteidigt hat, mit dem einzigen zur Verfügung stehenden Mittel. Es war Dunkel, er war gerade bedroht worden, er hörte einen Schuß.


Wenn er wirklich nur sein Eigentum verteidigen wollte, ist das tödliche Mittel wahrscheinlich nicht "geboten" im Sinne des § 32 StGB. Er könnte aber die Grenzen der Notwehr irrtümlich überschritten haben, deshalb redet der Anwalt der Familie in dem Artikel auch über eine mögliche Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Ganz anders sieht es aus, wenn der Rentner sich in seiner Einlassung zu dem Thema schwerpunktmäßig auf den Schuss, den er angeblich gehört hat, beruft. Dann könnte er angenommen haben, dass ein bewaffneter Täter es sich anders mit der Flucht überlegt haben könnte und erst den Zeugen beseitigen will. In dem Fall wäre das ein sog. "unvermeidlicher Erlaubnistatbestandsirrtum" und er dürfte nicht angeklagt werden.

Das kann letztendlich nur beurteilen, wer die Ermittlungsakte kennt.

http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=36626&page=92
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mo 30. Mai 2011, 16:22

Und ich habe auf gmx noch etwas zu dem Spiegel - Artikel geschrieben:

Jetzt belagert die Verwandtschaft des erschossenen jugendlichen Räubers den Rentner:

"Um den Rentner zumindest moralisch unter Druck zu setzen, wollen die Hinterbliebenen weiterhin regelmäßig zur Villa in Sittensen pilgern, vor dem Grundstück die Fotos von Labinot aufstellen, den Platz mit Blumen schmücken und Kerzen anzünden. "Er soll immer wieder damit konfrontiert werden, was er angerichtet hat", sagt ein Verwandter. "Der Mann soll nicht zur Ruhe kommen.""

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294-2,00.html

Kein Wort von den viel älteren Kriminellen, die ihn in die Sache mit hineingezogen hatten:

"In Discotheken lernt Labinot vier neue Kumpane kennen, alle wesentlich älter als er, alle erheblich vorbestraft. Zwei türkischstämmige Deutsche sind dabei, ein Iraker, ein Kongolese. Die vier suchen noch einen fünften Mann für ihren ganz großen Coup. Einen Coup, der sie mit einem Schlag reich und unabhängig machen soll."

... ganz zu schweigen von der Mitverantwortung der Familie, wenn ein Jugendlicher sich zum Intensivtäter entwickelt.

Nein, Schuld ist nur der böse Opa, kein anderer Mensch auf der Welt.

Das kommt davon, wenn bestehende Gesetze nicht angewendet werden, wie z. B. der § hier:

§ 171

Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html

In sehr vielen Fällen könnte der Staat frühzeitig gegen verantwortungslose Eltern vorgehen, z. B. bei notorischem Schulschwänzen und ersten Straftaten.

Da Jugendämter und Gerichte - von Sonderfällen wie Frau Heisig abgesehen - zu bequem sind, noch nicht allgemein in der Praxis übliche gesetzliche Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sind sich die Betroffenen ihrer eigenen Mitverantwortung natürlich gar nicht bewusst und ein Schuldiger findet sich immer.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=42#jump
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