"Vor drei Jahren sah Gisela Becker den Rösner erneut im TV. Damals stand der Gangster wegen Heroinbesitzes im Gefängnis vor Gericht. Becker: "Da habe ich ihm geschrieben. Und Hans-Jürgen hat gleich geantwortet.""
Ich frage mich (ernsthaft und nicht provokativ gemeint), ob man einen Mörder, der lebenslänglich mit anschließender SV kassiert hat, wirklich von Staats wegen zwingen sollte, seine eigene Gesundheit NICHT zu beschädigen.
Nur Verfügungen über Leben und Gesundheit GEGEN den Willen des Betroffenen verletzen auch die Menschenwürde, eine Lockerung der staatlichen Fürsorglichkeit für Leben und Gesundheit seiner Schützlinge, die nicht die Menschenwürde tangiert, wäre m. E. nicht verfassungswidrig.
Ganz davon abgesehen kann man jemanden, der sowieso nie wieder aus dem Knast bzw. der SV herauskommt, kaum mit strafrechtlichen Sanktionen von irgendwas abschrecken.
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