Alex hat geschrieben
Bei uns ist es bekanntlich umgekehrt, hier wird das Volk von oben hartzig behandelt ...
Die Angehörigen der Armee können ihre persönliche Waffe zwischen den Dienstleistungen mit nach Hause nehmen. Von 1952 an fasste jedermann ebenfalls die sogenannte Taschenmunition. Diese war dazu bestimmt, dem einzelnen Soldaten im Falle einer Kriegsmobilmachung zu ermöglichen, sich zu seinem Einrückungsort durchzukämpfen. 2007 wurde beschlossen, die Taschenmunition einzuziehen und sie nur den Alarmformationen (v. a. militärische Sicherheit) zu belassen. Die persönliche Waffe kann weiterhin nach Hause mitgenommen werden. Seit 2010 können Armeeangehörige ihre Dienstwaffe kostenlos im Zeughaus hinterlegen, und wer nach Dienstpflichtende die Waffe behalten möchte, braucht einen Waffenerwerbsschein.[17]
Die Möglichkeit, dass ausgemusterte Soldaten ihre persönliche Waffe in ihr Eigentum übernehmen können, hat mit dazu geführt, dass die Schweiz eine hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist. Nach Angaben der Logistikbasis der Armee befanden sich am 30. November 2010 total 654'562 Armeewaffen zu Hause bei den Wehrmännern/Frauen.[18]
Ein Missbrauch dieser persönlichen Waffen kommt im Verhältnis zur grossen Anzahl verfügbarer Waffen (mit geschätzten 2,3 bis 4,5 Millionen Waffen in Privatbesitz[19]) relativ selten vor.[20][21] Am häufigsten ist der missbräuchliche Einsatz bei Selbsttötungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_ ... chusswaffeVergessen darf man dabei aber nicht, dass alle Wehrpflichtigen Männer und Frauen den obligatorischen Schiessunterricht befolgen müssen. Hier müssen sie die Munition kaufen zu einem moderaten Preis. Was nicht verschossen wird nehmen die Männer und Frauen mit nach Hause, niemand kontrolliert das, obwohl eine genaue Kontrolle geführt wird wer wie viel Munition gekauft hat, aber nicht wie viel verschossen wurde.
Angehörige der Schweizer Armee der Klassen Subalternoffizier, Unteroffizier und Mannschaft unterstehen der Schiesspflicht (Art. 25 Abs. 1 lit. c, 63 Abs. 1 MG).[2] Sie haben jährlich die Schiesspräzision mit der persönlichen Waffe unter Beweis zu stellen. Dazu ist das obligatorische Bundesprogramm, im Volksmund das Obligatorische mit einer vorgeschriebenen minimalen Punktzahl zu absolvieren. Soldaten, Unteroffiziere und Subalternoffiziere müssen bis zum Austritt aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 34. Altersjahr vollendet ist, jährlich vor dem 31. August schiessen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schiesswesen_ausser_Dienst