von AlexRE » Fr 16. Aug 2013, 12:42
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Nun ja, es reicht halt nicht nur was zu unterstellen sondern Beweise dazu zu haben.
Das Gericht hat dem Haupttäter die Tatbeiträge der von ihm angeleiteten anderen Mitglieder des Schlägermobs als Mittäter zugerechnet. Bei einem gemeinsamen Tatentschluss und gemeinsamer Tatherrschaft braucht man die einzelnen Handlungen nicht mehr per Einzelbeweis den einzelnen Tätern zuzuordnen, siehe § 25 StGB. Einer aus der Bande ist für den Todeseintritt verantwortlich und diese Verantwortung wird eben vom Gesetz dem Mittäter wie die Verantwortung für eigenes Handeln zugewiesen.
Da diese Konstruktion in diesem speziellen Fall etwas wackelig zu sein scheint (die Mittäter hatten sich teilweise erst kurz vor der Tat kennengelernt, da ist nicht viel Raum für einen gemeinsamen Tatplan), wollte das Gericht vermutlich lieber die Verantwortung für eine Körperverletzung mit Todesfolge als für einen Mord oder Totschlag über diese wackelige Konstruktion bewegen, als Kompromiss sozusagen.
Das läuft aber darauf hinaus, dass die Wackeligkeit eines Teils der das Urteil tragenden Feststellungen zu Lasten der Angeklagten durch eine andere Wackeligkeit zu Gunsten der Angeklagten ausgeglichen werden soll ...
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.