maxikatze hat geschrieben:Vorgesehen war im Abwerbeabkommen, dass die Gastarbeiter maximal zwei Jahre bleiben durften - Verlängerung ausgeschlossen.
... was dann ausschließlich auf Betreiben der deutschen Unternehmens - Lobby abgeändert wurde. Die wollten sich im Rahmen der allgemeinen Profitmaximierung die Kosten für wegen der Gastarbeiter - Rotation notwendige Einarbeitung neuer Arbeitnehmer nach jeweils zwei Jahren sparen. Das ist der einzige Grund für das heutige Ausmaß der Problem mit integrationsunwilligen Einwanderern.
Zurück zum topic des threads, ich habe heute auf gmx noch etwas zum "Verwirrspiel um`s Notwehrrecht geschrieben. Ein dortiger Teilnehmer hatte zuvor eine Verschwörungstheorie gepostet ( "Sittenser Rentner hatte das richtige Parteibuch" ). Das halte ich zwar für abwegig, aber wenn Gerichte jedem Rechtsempfinden von Normalbürgern ins Gesicht spucken, kommen unausweichlich solche Thesen auf:
"Gerd, wenn ich Sie so nennen darf, Sie schreiben doch selbst ein wohlhabender Rentner, dann dürfte er noch das rechte,äh, richtige Parteibuch haben und schon ist der Fall klar."
Wenn die sehr großzügige Anerkennung der Notwehr zugunsten des Sittenser Rentners mit seinem Parteibuch zu tun hatte, müsste der noch großzügigere Freispruch des Koblenzer Hells Angel, der einen Polizeibeamten ohne vorherigen Warnschuss durch die geschlossene Haustür erschossen hatte (laut 2. Senat des BGHSt sog. "Putativnotwehr"), erst recht mit sehr guten politischen Beziehungen zu tun gehabt haben. Kann das sein?
Und im Hinblick auf den Münchener Informatikstudenten, dessen eindeutig legale Notwehrhandlung vom LG München und vom 1. Senat des BGHSt verleugnet wurde, fragt sich: Kann es sein, dass ein Senat desselben Bundesgerichts das Recht vorsätzlich in Richtung "Weißwaschen" unverhältnismäßiger Gewaltanwendung verbiegt, während der andere Senat in das andere Extrem verfällt und eindeutig gegebene Notwehrhandlungen kriminalisiert? Kann das noch durch Parteibuchwirtschaft erklärt werden?
Ich glaube nicht. Ich habe eher den Eindruck, dass sich die Halbgötter in schwarz und rot selbst zu Weltenlenkern ernannt haben und ihre eigenen rechtspolitischen Anschauungen über das (Grund-) Gesetz stellen. Dazu sind sie aber weder gesetzlich ermächtigt noch politisch legitimiert. Die haben sich alle ohne wenn und aber an die bestehenden Gesetze zu halten.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=238#post18268591