Santo hat geschrieben:Wenn dieses Urteil keine Einladung für die viel zu Vielen von charakterlich schwach gearteten, dissozial grundstrukturierten, Subjekte unserer Gesellschaft darstellt, Gewaltstraftaten zu begehen, was dann?
Alle an dieser Entscheidung Beteiligten, eingeschlossen des Staatsanwaltschaftsvertreters, so dieser keine Berufung/Revision einlegt, gehören in die OWI-Abteilung versetzt, um "Knöllchen-Nichtbezahler" abzuurteilen...
Es geht noch schlimmer:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/829/363650/text/Dazu habe ich mich bei
politikforen.net wie folgt geäussert:
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Auszug aus dem Artikel:
Während dieses den Angeklagten als Gefahr sehe, argumentierten die Richter, der Pädophile habe nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt. Das OLG hatte festgestellt, die Kinder seien „aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung“ an den sexuellen Handlungen interessiert gewesen.
Diese Begründung ist
definitv unvertretbar. Nach der einschlägigen gesetzlichen Regelung (§ 176 StGB) spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Kind unter 14 Jahren in sexuelle Handlungen eingewilligt oder diese gar gewünscht hat:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.htmlSo eine Interpretation ist mit dem Sinn dieser Vorschrift überhaupt nicht in Übereinstimmung zu bringen, sexuelle Handlungen an Kindern sind ja gerade deshalb verboten, weil sie in diesem Zusammenhang als nicht einwilligungsfähig gelten:
Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint.
Quelle:
WikipediaDa kann ich nur noch anmerken, dass im Artikel 97 GG
nicht steht, dass der Richter unabhängig ist und mit allen Menschen hierzulande machen kann, was er will, sondern dass er unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet ist.
Ansonsten fällt mir zu diesem Irrsinn absolut nichts mehr ein.
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Die selbe Kammer hat übrigens jetzt im (Notwehr ? -) Fall des Informatikstudenten, der sich gegen eine Schlägerbande mit einem Messer verteidigt hatte, nach der Zurückverweisung durch den BGH auf 3 Jahre und 3 Monate statt 3 Jahre und 9 Monate Gefängnis erkannt....