Dauererektion hinter Gitter: Häftling blitzt vor Berner Gericht abEin Untersuchungshäftling hat im Regionalgefängnis Bern eine Dauererektion erlitten, die zu einer bleibenden erektilen Dysfunktion führte. Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung habe er aber nicht, entschied das bernische Verwaltungsgericht.
Der Mann habe die Dauererektion - wohl aus Scham - dem Gefängnispersonal einfach zu spät gemeldet, vermutet das Gericht in einem am Montag publizierten Urteil. Warum der Mann im Oktober 2010 in U-Haft sass, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Nach seiner Darstellung hatte sich die Dauererektion an einem Donnerstag gegen Mittag eingestellt. Er habe das Personal und auch zwei Ärzte umgehend darauf aufmerksam gemacht, sei aber als Simulant hingestellt worden. Dabei habe er sich wegen der grossen Schmerzen am Boden gewunden und geschrien.
Die Verlegung ins Inselspital sei erst nach vier Tagen - also viel zu spät - erfolgt, erklärte der Beschwerdeführer. Er machte einen Fall von unterlassener Hilfeleistung geltend.
Aktenkundig ist, dass es dem Spital nicht gelang, die Dauererektion mittels konservativer Therapiemethoden - Aderlass und Adrenalin-Injektion - zu therapieren. Erst eine Operation setzte der Dauererektion ein Ende. Wie oft in solchen Fällen ist aber zu befürchten, dass der Patient nunmehr unter einer bleibenden erektilen Dysfunktion leidet.
Schäden schon nach einigen Stunden
Die Frage ist, ob der Mann wirklich vier Tage eine Dauererektion hatte, bevor er ins Spital kam. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass erste mikroskopische Schädigungen des Schwellkörpergewebes schon nach vier bis sechs Stunden auftreten. Ab einer Gesamtdauer von 24 Stunden tritt bei etwa 90 Prozent der Betroffenen eine erektile Dysfunktion auf.
Daraus lasse sich schliessen, dass der Beschwerdeführer nicht vier Tage lang an der Dauererektion gelitten haben könne. Am Donnerstag und Freitag habe er ja sogar noch Kontakt mit einem Arzt und einer Ärztin gehabt; beide hätten keine Dauererektion bemerkt.
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