Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Hier können aktuelle Themen getrennt voneinander auf gesonderten threads erörtert werden.

Ein Täter identifiziert

Beitragvon Excubitor » Mo 12. Dez 2016, 17:21

Berliner Zeitung - "U-Bahnhof Hermannstraße: Ein Tatverdächtiger für brutale Fußtritt-Attacke identifiziert"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Leider wahrscheinlich noch nicht der Treter, aber das ist nun nur noch eine Frage der Zeit. So fix geht das mit Öffentlichkeitsfahndung. Die diesbezüglichen Vorschriften sollten mal der Realität angepasst werden...
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon icke » Di 13. Dez 2016, 13:02

Mörder von Maria war in Griechenland als Gewalttäter bekannt. Er schmiss eine Studentin von einer Klippe, die wie ein Wunder überlebte. Solche Migranten gehören nicht nach einer Quote verteilt, sie gehören weder nach Griechenland noch nach Deutschland. Hier müssen sich di europäischen Behörden besser absprechen, damit die Vorleben dieser "Asylanten bekannt" sind und im Asylverfahren berücksichtigt werden.

http://www.focus.de/panorama/welt/beric ... 47322.html

Wenn die Sicherheitslage für Frauen nicht schlechter, sondern angeblich ja sogar besser geworden ist, warum rüstet die Polizei dann für Silvester so dermaßen auf? Warum gibt es dann z.B. in Köln 1500 statt 140 Beamte und eine "Schutzzone" um den Dom, die es in den Jahren zuvor nie gab?
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon maxikatze » Di 13. Dez 2016, 13:16

icke hat geschrieben:Mörder von Maria war in Griechenland als Gewalttäter bekannt. Er schmiss eine Studentin von einer Klippe, die wie ein Wunder überlebte. Solche Migranten gehören nicht nach einer Quote verteilt, sie gehören weder nach Griechenland noch nach Deutschland. Hier müssen sich di europäischen Behörden besser absprechen, damit die Vorleben dieser "Asylanten bekannt" sind und im Asylverfahren berücksichtigt werden.

http://www.focus.de/panorama/welt/bericht-mutmasslicher-moerder-von-maria-l-soll-vorbestrafter-gewalttaeter-sein_id_6347322.html

Wenn die Sicherheitslage für Frauen nicht schlechter, sondern angeblich ja sogar besser geworden ist, warum rüstet die Polizei dann für Silvester so dermaßen auf? Warum gibt es dann z.B. in Köln 1500 statt 140 Beamte und eine "Schutzzone" um den Dom, die es in den Jahren zuvor nie gab?


Du warst schneller. :)
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon maxikatze » Di 13. Dez 2016, 13:19

AlexRE hat geschrieben:Interview mit Christian Pfeiffer:

In Bochum und Freiburg wurden Frauen möglicherweise von Ausländern vergewaltigt. Der Kriminologe Christian Pfeiffer hält nichts von der Diskussion um die Nationalität von Tätern.


http://www1.wdr.de/nachrichten/intervie ... t-100.html

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>> Auch die Prägungen in einer bestimmten Kultur sind gelernte Vorgänge. Wir haben in Deutschland sehr viele Menschen aus Ländern bekommen, in denen es männliche Dominanz gibt wie etwa in der Türkei. <<

Dann besteht wohl doch eine Korrelation zwischen Nationalität und Kriminalität. Schließlich sind bestimmte kulturelle Prägungen Gruppen von Nationen zuzuordnen.
Der Herr Pfeiffer hat`s aber auch nicht leicht. Gleichzeitig wissenschaftlich zu arbeiten und (partei-) politische Narrative zu bedienen kommt der Quadratur des Kreises nahe.



Das ist nicht das erste Mal, dass er Blödsinn redet. Wer erinnert sich noch an den Fall aus Sebnitz? Kein Geringerer als eben dieser Christian Pfeiffer bescheinigte damals die Glaubwürdigkeit der Mutter, die behauptete, dass ihr kleiner Junge von Nazis im Schwimmbad ertränkt worden sei. Hinterher stellte sich heraus, dass das Kind im Schwimmbad verunglückt ist und kein Verbrechen stattgefunden hat.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon AlexRE » Di 13. Dez 2016, 13:21

icke hat geschrieben:Wenn die Sicherheitslage für Frauen nicht schlechter, sondern angeblich ja sogar besser geworden ist, warum rüstet die Polizei dann für Silvester so dermaßen auf? Warum gibt es dann z.B. in Köln 1500 statt 140 Beamte und eine "Schutzzone" um den Dom, die es in den Jahren zuvor nie gab?


Die Sicherheitslage soll eben dort verbessert werden, wo voraussichtlich Journalisten lauern. Wer kriminelle sexuelle Abenteuer im Sinn hat, wird schon ein anderes Plätzchen finden.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon AlexRE » Di 13. Dez 2016, 16:38

2014 in Griechenland zu 10 Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes verurteilt worden und 2015 mit dem Flüchtlingsstrom in Deutschland erschienen?

Wenn das so zutrifft, ist jedes künftige Verbrechen unkontrolliert einreisender Personen ein deutsches Staatsverbrechen an den eigenen Bürgern.

Das meine ich nicht in einem übertragenen politisch - moralischen Sinne, sondern im engsten juristischen Sinne. Dafür verantwortliche Politiker und Beamte gehören ins Gefängnis - ernsthaft!

Hussein K.

Mutmaßlicher Mörder von Maria L. soll vorbestrafter Gewalttäter sein

Hussein K. steht unter Verdacht, die Studentin Maria L. aus Freiburg getötet zu haben. Nach stern-Recherchen wäre das nicht das erste Gewaltverbrechen des mutmaßlichen Täters.

(...)

Der unter dem Namen Hussein K. bekannt gewordene Verdächtige soll in einer Mainacht 2013 auf der griechischen Insel Korfu eine 20-jährige Studentin überfallen und eine Steilküste hinabgeworfen haben. Das Opfer überlebte den Angriff wie durch ein Wunder, verletzte sich aber schwer.

(...)

Warum ihn die griechische Justiz frühzeitig aus dem Gefängnis entließ, ob sie ihn abschob, ist bislang unklar. Jedenfalls erreichte der Mann im November 2015 Deutschland und wurde unter dem Namen Hussein K. als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registriert.

(...)


http://www.stern.de/panorama/stern-crim ... 38230.html
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Und schon wieder ...

Beitragvon Excubitor » Di 13. Dez 2016, 22:42

DIE WELT - "Frau in München auf Rolltreppe getreten und beraubt"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Da stellt sich nun die Frage: Nachahmer oder allgemein krimineller Sumpf dern es dringendst auszutrocknen gilt... Offenbar haben jugendliche Straftäter aufgrund der Tat in Berlin Rolltreppen in U-Bahnhöfen als neue "Einnahmequelle" entdeckt. Das muss sofort und konsequent mit ausreichend hohen Strafen unterbunden werden, damit daraus nicht auch wieder eine kriminelle Seuche wird.. Wie heißt es doch so schön und vor allem richtig? Wehret den Anfängen...
In Bayern scheint man die Videos der Täter jedoch schneller veröffentlichen zu wollen...
Zuletzt geändert von Excubitor am Di 13. Dez 2016, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Endlich ein richtiges Urteil, aber auch ein Problem ...

Beitragvon Excubitor » Di 13. Dez 2016, 22:58

RP ONLINE - "Vergewaltigungsprozess in Köln: Student muss zehneinhalb Jahre in Haft"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Dieses, nebenbei bemerkt anerkennenswert deutliche, Urteil stellt die übliche Weichzeichnerjustiz in NRW und anderswo förmlich auf den Kopf. Endlich hat sich ein Gericht dazu durchgerungen eine harte, abschreckende Strafe auszuurteilen.
Doch ziegt dieses Urteil gleichzeitig das deutsche Strafrechtsdilemma. 10 1/2 Jahre Freiheitsentzug für 5 Überfälle, davon eine vollendete und eine versuchte besonders schwere Vergewaltigung. Das ist deutlich. Doch ist die Höchststrafe für Mord ohne besondere Umstände der Schuld in Deutschland grds. bei 15 Jahren angesiedelt. Da bleibt für Mehrfach- oder Serientäter schwerster Straftaten wie schweren Raubs, besonders schwerer Vergewaltigung kaum "Luft" für angemessene Strafen dazwischen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 12 Jahre gefordert (weil die wissen, dass Richter immer abstriche machen) und hätte noch weniger Spielraum für einen angemessen zu fordernden Strafrahemn bei schwersten mehrfach vollendeten Delikten. Daraus ist zu folgern dass endlich eine grundlegende Strafrechtsreform neben der des Jugendstrafrechts, erfolgen muss, mit aufeinader abgestimmten und zueinander in realistischem Verhälltnis stehenden Strafmaßen bei schwersten Straftaten. Das kann nur dadurch erfolgen, dass die grds. Höchststrafe auf 25 Jahre angehoben werden sollte. Das würde dann zumindest schon einmal annähernd brauchbare Verhältnisse und eine vertretbare Korrelation der unterschiedlichen Delikte und Begehungsarten schaffen. Die besondere schwere der Schuld, welche zu tatsächlichem Lebensläglich führen kann bliebe davon unberührt.
Leider ist es jedoch so, dass sich Politiker in Deutschalnd lieber mit Unsinnigem (z. B einer Maut, die erwiesenermaßen mehr kostet als sie einbringt) beschäftigen und das Volk dabei noch mutmaßlich belügen, als eine tatsächlich sinnvolle Rechtsreform zu verabschieden.
Zuletzt geändert von Excubitor am Mi 14. Dez 2016, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Uel » Mi 14. Dez 2016, 09:32

... bei einer solchen Strafrechtsreform sollten unbedingt Mindeststrafen festgelegt werden, die für Richter zwingend sind, wenn der jeweilige Tatbestand festgestellt wurde, weil man ja die Laxheit und Unverhältnismäßigkeit der deutschen Richter inzwischen ausreichend kennen sollte.

Das Einsortieren eines gerechteren Strafmaßes wird nätürlich genauer, wenn man die Skala erweitert. Daher müßten 30-40 Jahre für ein Lebenslänglich ohne besondere Schwere der Schuld der Maßstab werden. Damit würde man dem Wählerwillen wohl wieder näherkommen, denn als die Todesstrafe abgeschafft wurde, hätte man 15 Jahre bei der Bevölkerung als Souverän niemals durchsetzen können, das ging nur durch Inflationierung über die Jahre. Mal zynisch: "Wenn man dem Opfer im Durchschnitt bei Mord das Doppelte an Lebensjahre stielt, halte ich das für ein immer noch gutes "Tauschgeschäft" für den Täter." Wenn Hoeneß zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt wurde und ein Baby zu Tode schütteln 5 Jahre kostet, dann kann man sich den inflationierten Wert eines Menschen gut ausrechnen.

PS.: Es wäre natürlich fatal, wenn man keinen Spielraum an Straf-Jahren mehr hat zwischen Vergewaltigung und Mord, denn dann kommt bei logisch denkenden hemmungslosen Tätern die Überlegung wieder zurück ins Spiel, aus Gründen der Spurenverwischung das Opfer auch zusätzlich noch zu ermorden.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon AlexRE » Mi 14. Dez 2016, 14:06

Uel hat geschrieben:Daher müßten 30-40 Jahre für ein Lebenslänglich ohne besondere Schwere der Schuld der Maßstab werden. Damit würde man dem Wählerwillen wohl wieder näherkommen, denn als die Todesstrafe abgeschafft wurde, hätte man 15 Jahre bei der Bevölkerung als Souverän niemals durchsetzen können, das ging nur durch Inflationierung über die Jahre.


Die heutigen Richter würden so eine Grenze allerdings auch ohne gesetzliche Ermächtigung durchlöchern. Das hat das BVerfG bekanntlich mit der echten lebenslänglichen Freiheitsstrafe wg. angeblicher Verletzung der Menschenwürde des Mörders bereits gemacht und die Strafrichter haben noch eins draufgesetzt und einfach mal so gegen den klaren Gesetzeswortlaut erklärt, dass bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die lebenslängliche Freiheitsstrafe zu mildern sei. Erich Mielke hat z. B. für einen Doppelmord im Jahre 1932 gerade mal 6 Jahre Gefängnis bekommen, Greisenalter = außergewöhnlicher Umstand.

Dabei bezieht sich die Rechtsprechung direkt auf diesen StGB - §, der bei näherer Ansicht nur ein bloßer Katalog von Strafrahmenverschiebungen ist, der zur Anwendung kommen soll, wenn anderswo im Gesetz Strafmilderungen vorgesehen sind - was beim Mord allerdings nicht der Fall ist:

§ 49
Besondere gesetzliche Milderungsgründe


(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich

im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,

im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,

im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,

im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.

(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.


https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html
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