Derzeit wird die Rechtmäßigkeit (der Art und Weise) der Festnahme von Albakr durch Privatleute nach dem "Jedermann - §" 127 StPO diskutiert. Ich habe u. a. auf Facebook und RA Vetters "law blog" etwas dazu geschrieben:
>> An einer Flucht wird man kaum zweifeln können. Den Wanrschuss, den
Beamte auf ihn abgegeben haben, dürfte al-Bakr ja kaum überhört haben. <<
Der Zugriff seiner Landsleute erfolgte allerdings,
nachdem er sich schlafen gelegt hatte. Das dürfte hinsichtlich des
Tatbestandsmerkmals "auf der Flucht" nicht ganz unproblematisch sein.
Allerdings wird sich kaum ein Ankläger finden, wenn die Politiker
gerade über die Verleihung von Bundesverdienstkreuzen reden. Und wo kein
(An-) Kläger, da kein Richter ...
Siehe auch:
https://rheinneckarblog.de/12/politisch ... 14253.html