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Verschleierung zur Straftatbegehung

BeitragVerfasst: Mi 6. Sep 2017, 16:57
von Excubitor
GMX Magazine aktuelle News - "Dessous im Schaufenster: Verschleierte Frau greift Verkäuferin in Berlin an"
https://www.gmx.net/magazine/news/hot/d ... n-32515550

Kommentar
Offensichtlich wurde der Zeitpunkt des politischen Setzens deutlicher Grenzen wieder einmal verpasst. Was würde diese Kriminelle, sollte es eine Muslima gewesen sein, wohl dazu sagen, wenn sie wegen ihres Nikab vermöbelt würde. Anscheinend glauben sogar mittlerweile auch muslimische Frauen, dass sie sich hier alles herausnehmen können, oder es soll so aussehen ... Zum Glück ist das (noch) nicht die Regel. Dennoch, oder gerade deswegen muss gründlich ermittelt und dann sofort und mit spürbarer Härte, was in diesem Weichzeichner-Staat nicht so einfach ist, durchgegriffen werden, ob es sich nun um eine Muslima gehandelt hat oder nicht. Hier muss eine deutliche Strafe, schon aus Abschreckungsgründen verhängt werden, ob nun Muslimas verunglimpft werden sollen, oder es eine Muslima gewesen ist, wogegen die angeblich blonden Haare und eine Tätowierung der Täterin am Hals sprechen würden.
War es eine Miuslima, so hat sie Ihren verschleierten Genossinnen damit sicher keinen Gefallen getan. Auch könnte das wegen der damit verbundenen Öffentlichkeitswirkung wieder ein paar mehr Stimmen für die AfD bedeuten, was letztlich keiner will. Für den Fall, dass die Aktion ein fake war geht der Schuss genau in die entgegengesetzte Richtung nach hinten los und es wird ein Eigentor für die rechte Brut.
Sicher ist nur eins: Die Tat als solche spricht eine deutliche Sprache dafür, dass wir bei den mit Integration verbundenen Problemen von einer Lösung weit entfernt sind. Außerdem macht diese Tat die mit der Verschleierung verbundenen faktischen Probleme deutlich, die nicht hinnehmbar sind. Eine Verschleierung die die persönliche Erkennung einer Person unmöglich macht muss untersagt werden, und zwar generell.

Solche pervertierten Typen züchtet dieser Asozial-Staat

BeitragVerfasst: Fr 8. Sep 2017, 17:15
von Excubitor
SZ.de - "Fall Marcel H.: "Ich bin der aus dem Internet"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Angesichts des moralisch ethischen Werteverfalls dieser Gesellschaft ist es verwunderlich, dass es von diesem Typus Mensch nicht bereits viel mehr gibt.

In Berlin bekommt man anscheinend nichts geregelt

BeitragVerfasst: Sa 9. Sep 2017, 20:30
von Excubitor
DIE WELT - "Sechs Verletzte bei Messerstecherei – jüngstes Opfer ist erst 13"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Es ist schon mega-peinlich, dass man ausgerechnet in der Hauptstadt immer weit voraus ist mit dem Versagen der Sicherheitsorgane und der Politik.

Re: "Quo Vadis" Nationale (Öffenliche, Innere) Sicherheit

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 18:45
von Staber
Sexueller Übergriff auf Joggerin - Tatverdächtiger schnell ermittelt und festgenommen
Quelle
http://www.polizei.bayern.de/oberbayern ... tml/267280

Frauen sollten nur noch in Gruppen nach draußen gehen!Sie sollten es ebenso halten, wie ihre Peiniger, die ebenfalls in Gruppen auftreten. Leider ist es in unserem Land, viel zu gefährlich geworden, alleine irgendwo hinzu gehen.Ein spezielles Training ist sowieso Voraussetzung, um sich gegen aufdringliches Pack zur Wehr zu setzen. Der Teufel steckt im Hosenanzug und grinst den Menschen voller Häme ins Gesicht...
Außerdem ist der "Michel" ist nicht mehr in der Lage logisch zu denken,die richtigen Schlüsse zu ziehen bei den Wahlen, aber vor allem ist er denkfaul geworden. Er ist sozusagen geistig einbetoniert!!!

Tod am ersten Schultag

BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 15:46
von Excubitor
GMX Magazina Aktuelle News Panorama - "Villingendorf: Tod am ersten Schultag - drei Opfer, Täter flüchtig"
https://www.gmx.net/magazine/panorama/f ... g-32531082

Kommentar
Mag sein, dass es sich oberflächlich betrachtet um ein Familiendrama handelt, doch bei näherem Hinsehen wurden Unbeteiligte mit hineingezogen und hätten jederzeit ebenfalls verletzt oder getötet werden können, wenn der Täter seiner Frau gefolgt wäre. Darüber hinaus besteht das Problem darin, dass uns seitens unverantwortlicher Politiker in den letzten Jahrzehnten immer mehr solcher Charaktere ins Land geholt worden sind, was vorher bekannt war. Das hat überhaupt nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun sondern ist objektiver Fakt. Deshalb gehört dieser Beitrag in dieses Unterforum.
Es ist schon erstaunlich, dass nicht weit mehr solcher Taten begangen werden. Doch es kommt auch nicht alles an die Öffentlichkeit ...

In keinem anderen Land der Welt ...

BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 16:07
von Excubitor
RP Online - "Staatsanwaltschaft Bochum : "Satanist von Witten" wird bald aus der Haft entlassen"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=BBqg6Q9

Kommentar
... werden meines Wissens solche Leute nach 15 Jahren freigelassen. Wie erbärmlich für einen angeblichen Rechtsstaat. Wer einem anderen Menschen das Leben nimmt, diesem also weit mehr Lebenszeit genommen hat, als er durch die heuchlerisch "lebenslänglich" genannte Strafe verbüßen musste, kann weder ethisch noch moralisch das Recht besitzen schon so schnell wieder auf freien Fuß gesetzt zu werden. Dabei ist die bestialische Art der Ausführung in diesem Fall noch gar nicht berücksichtigt. Im konkreten Fall hat der Mörder statistisch nun noch etwa 35 Jahre in Freiheit zu leben, musste nur 15 Jahre Strafe verbüßen, hat seinem damaligen Opfer aber rund 40 Jahre dessen Lebens genommen. Kann das gerecht sein?
Der sogenannte deutsche Rechtsstaat und seine Vertreter sind weit davon entfernt auch nur ansatzweise für Gerechtigkeit zu sorgen, die immer Teil eines echten Rechtsstaats ist.
Dabei wäre die schon öfter vorgeschlagene Lösung ganz einfach und hätte noch weitere Vorteile, da man für andere schwere Straftaten dann gerechtere Möglichkeiten der Bestrafung hätte. Es könnte fast alles so bleiben wie es ist inklusive Sicherungsverwahrung, lediglich die Höchststrafe müsste auf 25 Jahre hochgesetzt werden und schon wäre man das hier angesprochene Problem nahezu los ...

P. S.: Der verlinkte Bericht enthält einen sachlichen Fehler. Das damalige Opfer war ein Arbeitskollege, Frank H., keine Frau.

Re: In keinem anderen Land der Welt ...

BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 16:37
von AlexRE
Excubitor hat geschrieben:lediglich die Höchststrafe müsste auf 25 Jahre hochgesetzt werden und schon wäre man das hier angesprochene Problem nahezu los ...


Die Höchststrafe beträgt jetzt schon 25 Jahre, nämlich wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit dem Vermerk der besonderen Schwere der Schuld verhängt wird. Das hätte hier passieren müssen, ist es aber nicht. Das Problem ist also in erster Linie die Justiz und dann erst das materielle Strafrecht.

Re: In keinem anderen Land der Welt ...

BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 16:42
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:lediglich die Höchststrafe müsste auf 25 Jahre hochgesetzt werden und schon wäre man das hier angesprochene Problem nahezu los ...


Die Höchststrafe beträgt jetzt schon 25 Jahre, nämlich wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit dem Vermerk der besonderen Schwere der Schuld verhängt wird. Das hätte hier passieren müssen, ist es aber nicht. Das Problem ist also in erster Linie die Justiz und dann erst das materielle Strafrecht.


Kleine Korrektur, sorry. Bei der Feststellung der 'Besonderen Schwere der Schuld" kann ein Täter schon nach 17 Jahren freikommen. Das reicht also ebenfalls nicht.
Siehe dazu, inklusive Belegstellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslan ... ite_note-3

Re: In keinem anderen Land der Welt ...

BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 16:58
von AlexRE
Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:lediglich die Höchststrafe müsste auf 25 Jahre hochgesetzt werden und schon wäre man das hier angesprochene Problem nahezu los ...


Die Höchststrafe beträgt jetzt schon 25 Jahre, nämlich wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit dem Vermerk der besonderen Schwere der Schuld verhängt wird. Das hätte hier passieren müssen, ist es aber nicht. Das Problem ist also in erster Linie die Justiz und dann erst das materielle Strafrecht.


Kleine Korrektur, sorry. Bei der Feststellung der 'Besonderen Schwere der Schuld" kann ein Täter schon nach 17 Jahren freikommen. Das reicht also ebenfalls nicht.
Siehe dazu, inklusive Belegstellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslan ... ite_note-3


Der Täter MUSS aber erst nach 25 Jahren entlassen werden, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Das ist also die im deutschen Recht geltende Höchststrafe.

Re: In keinem anderen Land der Welt ...

BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 17:21
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:lediglich die Höchststrafe müsste auf 25 Jahre hochgesetzt werden und schon wäre man das hier angesprochene Problem nahezu los ...


Die Höchststrafe beträgt jetzt schon 25 Jahre, nämlich wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit dem Vermerk der besonderen Schwere der Schuld verhängt wird. Das hätte hier passieren müssen, ist es aber nicht. Das Problem ist also in erster Linie die Justiz und dann erst das materielle Strafrecht.


Kleine Korrektur, sorry. Bei der Feststellung der 'Besonderen Schwere der Schuld" kann ein Täter schon nach 17 Jahren freikommen. Das reicht also ebenfalls nicht.
Siehe dazu, inklusive Belegstellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslan ... ite_note-3


Der Täter MUSS aber erst nach 25 Jahren entlassen werden, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Das ist also die im deutschen Recht geltende Höchststrafe.


Das Ganze, also wie lang die Strafe (bis höchstens 25 Jahre) wirklich wird, obliegt in der Auslegung der jeweils zuständigen Strafvollstreckungskammer, ist damit wieder Wischi-Waschi-Auslegungsrecht. Der Haupt-Übeltäter in dem Zusammenhang ist das BVerfG, das in Missachtung der Kriminalitäts-Opfer bestimmt hat, dass Tätern, selbst übelster Sorte, also Mördern, eine Wiedereingliederungsmöglichkeit gegeben werden muss. "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die lebenslange Haftstrafe aber nicht automatisch für das ganze Leben des Verurteilten gelten. Ihm muss eine Perspektive zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft gegeben werden. Aus diesem Grund sieht der nachträglich eingefügte Paragraph 57a des Strafgesetzbuches vor, lebenslang Verurteilten nach 15 Jahren Haft eine Chance zu geben."
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 18948.html
Insoweit ist die Initiative einiger Abgeordneter die das zumindest schon mal auf 20 J. anheben wollen der richtige Weg.
Die einzig einigermaßen gerechte Strafe ist, dem Täter soviel von seinem Leben zu nehmen, wie er seinem Opfer, ausgehend von dessen durchschnittlicher Lebenserwartung, genommen hat.