Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig
Verfasst: Do 2. Jun 2016, 07:53
Das Argument des Klägervertreters, dass Ärzte sich neben der Karte auch den Personalausweis zeigen lassen könnten, hat der Berichterstatter lächelnd (bzw. zynisch grinsend) damit vom Tisch gewischt, dass Ausweiskontrollen eine hoheitliche Tätigkeit seien, die Ärzte nicht vornehmen dürften.
?
Stimmt nicht - in bestimmten Situationen lassen wir uns immer den Perso zeigen. Wir sind zu solchen Kontrollen gesetzlich verpflichtet.