Uel hat geschrieben:Für mich ist das heute ein Tag der riesigen Enttäuschung, hatte ich mir doch immer Hoffnungen gemacht, wenn die Alltagsjustiz unverständlich bis ungerecht erschien, dass wir im Notfall noch das Verfassungsgericht hätten. Ich dachte, da säße die Elite der deutschen Richterschaft und Kundige für Logik und Politik. How many times .... wieviel Enttäuschungen kann ein interessierter Bürger ertragen, bevor er ist resigniert?
Wenn eine zwar als verfassungswidrig von den Richtern bezeichnete Partei nicht nach diesem Sachverhalt verboten wird, sondern man sie weiter gewähren lassen will, weil sie nicht groß und einflussreich genug ist, - welch eine Logik. Es ist eine Unverschämtheit dem Wahlbürger gegenüber, dass er die Verfassungswidrigkeit mit seinen geringfügigen Mitteln selbst zu recherchieren hat und nicht sicher gehen kann, dass nur verfassungskonforme Parteien antreten.
Das sehe ich nicht ganz so eng. Ein Parteiverbot ist das äußerste Mittel, mit dem sich ein demokratischer Rechtsstaat gegen Todfeinde verteidigen darf. Gegen völlig ungefährliche Feinde darf man sich aber auch als einzelne Person in normalen Notwehrsituationen nicht mit der größtmöglichen Gewaltentfaltung verteidigen, wenn man z. B. von einem kleinen Kind oder einem motorisch kaum noch koordinationsfähigen total Besoffenem angegriffen wird. Das wäre dann nicht erforderlich und damit keine rechtfertigende Notwehr.
Außerdem würde ein Teil einer verbotenen NPD - Gefolgschaft in den rechtsterroristischen Untergrund gehen. Da ist es schon klüger, man lässt sie sich weiterhin ungestraft öffentlich zur Wurst machen und weiß so immer, wo sie stecken.