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Re: Urteile

BeitragVerfasst: So 12. Jun 2016, 15:51
von AlexRE
Nun ja, vielleicht hatte der 44-jährige Fahrschüler viele Jahre PKW - Fahrpraxis und der Fahrlehrer hat sich deshalb unvorsichtigerweise auf die Erfahrung und zutreffende Selbsteinschätzung des Fahrschülers verlassen.

Jedenfalls sollte alle Fahrlehrer dieses Urteil kennen.

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.03.2016 - 17 U 112/14

Motorradunfall: Urteil zu den Sorgfaltspflichten des Fahrlehrers

Ein 44-jähriger Fahrschüler war mit dem Motorrad auf Überlandfahrt, als sich während der dritten Doppelstunde in einem Kreisverkehr ein Unfall ereignete. Der noch ungeübte Fahrschüler ließ die Kupplung zu schnell kommen und rauschte über die Mittelinsel in den Gegenverkehr. Er verklagt den Fahrlehrer.

(...)

Nach Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Az. 17 U 112/14), haftet der beklagte Fahrlehrer gemäß §§ 280, 611, 253 BGB auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, da er schuldhaft Obhuts- und Schutzpflichten des Ausbildungsvertrags verletzt hat und diese Pflichtwidrigkeit ursächlich für den Unfall des Klägers geworden ist.

(...)

Grundsätzlich muss der Fahrlehrer, wie vorliegend im Ansatz auch geschehen, zunächst ausführlich das Anfahren und sodann das Fahren mit einer Maschine außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs oder in einem sogenannten "Schonraum" üben, bevor der Fahrschüler in den öffentlichen Straßenverkehr geführt wird.

Dokumentationspflicht des Fahrlehrers

Der Fahrunterricht und dessen Inhalte sind zu dokumentieren. Unterbleibt eine Dokumentation oder ist sie in erheblichem Maße unvollständig, wird eine schuldhafte Verletzung der Ausbildungspflichten vermutet. (amtlicher Leitsatz)


http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht ... ahrlehrers

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 15. Jun 2016, 19:48
von AlexRE
Oje ...

Kein Wunder, dass die Engländer von der EU mit ihren maßgeblich deutschen Rechtsgestaltern die Schnauze voll haben.

Immerhin ein kleiner Trost: Der Schützling dieses Leibwächters ist tot. Vielleicht verstümpert er ja auch den ersten Versuch eines Terroranschlags in Deutschland ...

Gerichtsurteil Bin Ladins Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Obwohl er „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt, darf die Polizei den ehemaligen Leibwächter Usama bin Ladins nicht aus Deutschland abschieben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden – und auch begründet.

(...)

Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

(...)


http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 89457.html

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 15. Jun 2016, 19:54
von Sonnenschein+8+
Dann sollen sie ihn in den Bau für immer stecken. Da kann er keinen Unfug anstellen.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 15. Jun 2016, 19:58
von AlexRE
Wie denn ohne Strafurteil?

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 15. Jun 2016, 20:02
von Sonnenschein+8+
Hm.. irgend was muss man sich da einfallen lassen, denn wenn er abgeschoben wird, dann kann er ja genauso wo er jetzt ist mist bauen. das ist nicht gut. Er muss in den Bau!

man muss sich trotzdem was einfallen lassen

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Do 16. Jun 2016, 07:29
von maxikatze
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Hm.. irgend was muss man sich da einfallen lassen, denn wenn er abgeschoben wird, dann kann er ja genauso wo er jetzt ist mist bauen. das ist nicht gut. Er muss in den Bau!

man muss sich trotzdem was einfallen lassen


Den Kerl könnten sie von mir aus gerne in ein Boot verfrachten und im Mittelmeer aussetzen. :evil:

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 17. Jun 2016, 10:31
von Sonnenschein+8+
maxikatze hat geschrieben:
Den Kerl könnten sie von mir aus gerne in ein Boot verfrachten und im Mittelmeer aussetzen. :evil:


Das wäre eine Gute Idee, aber leider gehen solche Arschlöcher nicht Unter

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 17. Jun 2016, 14:06
von Staber
Fünf Jahre Haft für früheren SS-Wachmann.

http://www.t-online.de/nachrichten/pano ... nning.html

Was man in den Kommentaren der Medien herauslesen kann, ist die Arroganz der späten Geburt. Wer hätte in einer Situation wie der Angeklagte sein Leben dafür geopfert, dass er nicht an der Tötung von Menschen, ob direkt oder indirekt, ist letztlich irrelevant, beteiligt ist und andere diese Position ausfüllen. Für den Angeklagten hätte es den ziemlich sicheren Tod an der Front oder den direkten Tod durch Erschießen bei Befehlsverweigerung im KZ bedeutet. Für die KZ-Opfer hätte sich nichts geändert. Wer meint hier Handlanger, die weder durch besonderen Sadismus noch durch eine wirklich verantwortliche Position aufgefallen sind, verurteilen zu müssen, hätte wohl kaum anders gehandelt.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 17. Jun 2016, 15:08
von AlexRE
Wenn man diese späten Angeklagten irgendwann in den 60er oder 70er Jahren freigesprochen hätte, weil die bloße Anwesenheit am Tatort nach damaliger Rechtsauffassung noch keine Beihilfe war, hätte man sie aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 103 Abs. 3 GG) für die gleichen Handlungen nicht noch einmal anklagen können. Wenn sie aber gar nicht erst angeklagt wurden, weil die alte Rechtsauffassung auch von allen Staatsanwälten geteilt wurde, kann man sie im Sterbealter 70 Jahre nach dem Krieg noch für 5 Jahre einlochen, weil sich eine neue Rechtsmeinung durchgesetzt hat.

Wahrscheinlich werden erst Verfassungsrichter entscheiden, ob das so in Ordnung ist.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 17. Jun 2016, 16:49
von Staber
Moralisch schuldig ist der Wachmann wohl, rechtlich !
Aber es hat schon ein Geschmäckle, dass 60 Jahre lang nach dem Krieg tausende von wirklich Schuldigen in Justiz, Politik, Medizin und Wissenschaft ihre Karriere weiter treiben konnten und einen ruhigen Lebensabend genossen. Nun, da diese hochrangigen mit Sicherheit tot sind, klaubt man ein paar kleine Lichter zusammen, siehe auch die damals 17 jährige Telefonistin( Leider kein Link so aus meinem Hinterkopf heraus ) und inszeniert einen tollen Prozess. Ob es der Gerechtigkeit dient, die kleinsten und damals jüngsten Handlanger des NS Regimes zu belangen, während die Vorgesetzten in Ehren zuerst stattliche Pensionen kassierten und dann in Frieden entschliefen, ist eine andere Sache. Filbinger hat nichts bereut "was 1945 Recht war, kann heute kein Unrecht sein" , bekam ein Staatsbegräbnis < Denglisch - Ötti >machte ihn zum Widerstandskämpfer....

Da kann ich nur Heinz Erhardt zitieren. "Da hilft kein Waschen und kein Reiben, die Flecke bleiben".

Gruß staber