maxikatze hat geschrieben:https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_15-W-8618_Facebook-darf-als-Hassrede-eingestuften-Kommentar-loeschen-und-Nutzer-zeitweilig-sperren.news26105.htmFlüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" ist nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt
Der Satz ist nach Auffassung des OLG Karlsruhe nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie wurde als Hassrede eingestuft.
Es ist etwas komplizierter. Im Verhältnis zwischen Staat und Bürger ist diese Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt, so dass z. B. eine Anzeige wegen Volksverhetzung juristischer Unfug wäre und auch Flüchtlinge vertretende Organisationen nicht mit zivilrechtlichen Unterlassungsklagen durchkämen.
Im Verhältnis zwischen Privaten sieht das etwas anders aus, da gelten Grundrechte nur mittelbar, weil Verfassungsrecht im Zivilrecht nicht direkt anwendbar ist. Mittelbare Wirkung heißt, dass schwammige zivilrechtliche Begriffe wie "Treu und Glauben" oder "gute Sitten" im Sinne des GG auszufüllen sind ("Einbruchstellen" des Verfassungsrechts ins Zivilrecht). Deshalb könnte es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn eine so wichtige große Plattform wie Facebook rein willkürlich User aussperren und die Meinungsfreiheit total mißachten würde. Das war hier aber nach Auffassung des OLG Karlsruhe nicht der Fall, weil Facebook nicht willkürlich handelt, wenn es Hasspostings vertraglich ausschlleßt und die wiederholte Forderung nach Internierung von Flüchtlingen darunter einordnet.