Urteile

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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Do 2. Mär 2017, 16:01

Nachdem ich gestern einen Film über enorm schnell wachsende Rockergruppe Osmanen Germania gesehen habe, werden wir auch in andern Straffällen mit dem sich als überlegen fühlenden Täter zunehmend konfrontiert werden: die schon ausrasten, wenn ein älterer, schwächerer Mensch sie anspricht, ein Biodeutscher nur etwas fordert ect.. Wenn eine sich als neue "Elite" empfindene Clientel mal nachgeben schon als Erniedrigung oder Beleidigung empfindet, dann kann man sich leicht ausmalen, was für Gewaltexzesse anliegen, wenn ihnen nicht schnellstens ihre Grenzen aufgezeigt werden, bevor sich Vorstellungen festsetzen.
https://www.youtube.com/watch?v=Rb5tQYfGh04
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/osmanen-germania-tuerkischer-geheimdienst-hat-einfluss-auf-rockerklub-a-1123167.html

Liebe Grüße
von Uel

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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 2. Mär 2017, 20:55

Uel hat geschrieben:Nachdem ich gestern einen Film über enorm schnell wachsende Rockergruppe Osmanen Germania gesehen habe, werden wir auch in andern Straffällen mit dem sich als überlegen fühlenden Täter zunehmend konfrontiert werden: die schon ausrasten, wenn ein älterer, schwächerer Mensch sie anspricht, ein Biodeutscher nur etwas fordert ect.. Wenn eine sich als neue "Elite" empfindene Clientel mal nachgeben schon als Erniedrigung oder Beleidigung empfindet, dann kann man sich leicht ausmalen, was für Gewaltexzesse anliegen, wenn ihnen nicht schnellstens ihre Grenzen aufgezeigt werden, bevor sich Vorstellungen festsetzen.
https://www.youtube.com/watch?v=Rb5tQYfGh04
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/osmanen-germania-tuerkischer-geheimdienst-hat-einfluss-auf-rockerklub-a-1123167.html



Die Vorstellungen sind schon festgesetzt, dafür können wir uns bei Leuten wie dem Kölner "Skandalrichter" Riehe bedanken:

http://www.bild.de/news/vermischtes/han ... .bild.html

http://www.rundschau-online.de/-koma-sc ... b-11686330

http://www.express.de/koelner-jugendger ... s-22264504
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Sa 4. Mär 2017, 21:12

Hallo Alex,

das ist ja ein Sumpf von Versagen, was ich aber nicht verstehe, warum sich die Schöffen immer weichklopfen lassen und insbesondere, warum der Staatsanwalt nicht in Revision ging?

Des weitern: warum konnte der Täter offenbar noch ein 3. mal straffällig werden, wo er doch beim 2.mal seine Bewährung schon verwirkt hatte. Gibt es für solche Versäumissse keine Disziplinar-Maßnahmen?

Wenn eine Sache faul ist, kann man ein Einzelteil auswechseln, wenn aber das ganze Systen faul ist, braucht man systematische Verbesserungen.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Mär 2017, 21:41

Uel hat geschrieben:Hallo Alex,

das ist ja ein Sumpf von Versagen, was ich aber nicht verstehe, warum sich die Schöffen immer weichklopfen lassen und insbesondere, warum der Staatsanwalt nicht in Revision ging?

Des weitern: warum konnte der Täter offenbar noch ein 3. mal straffällig werden, wo er doch beim 2.mal seine Bewährung schon verwirkt hatte. Gibt es für solche Versäumissse keine Disziplinar-Maßnahmen?

Wenn eine Sache faul ist, kann man ein Einzelteil auswechseln, wenn aber das ganze Systen faul ist, braucht man systematische Verbesserungen.


Schöffen lassen sich durch Profirichter leicht verunsichern, da hättest selbst Du Probleme, an Deiner eigenen Meinung festzuhalten.

Es gibt zwar eine Dienstaufsicht nach dem DRiG durch den jeweiligen Geriichtspräsidenten:

https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html

... die allerdings die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG nicht beeinträchtigen darf. Auch Verfahren wegen Rechtsbeugung sind sehr selten, weil kein Richter gerne Tausende von rechtskräftigen Urteilen eines Kollegen in ein schiefes Licht rückt.

Ich halte es übrigens für eine tatbestandliche Rechtsbeugung, einen vorbestraften Gewaltverbrecher und Bewährungsversager erneut mit einer milden Strafe bzw. Bewährung davonkommen zu lassen, aber wie gesagt ...
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Fr 10. Mär 2017, 19:55

Mal ein erfreuliches Urteil, was meine hier geäußerte Meinung bestätigt, dass die sogenannte Meinungsfreiheit türkischer Wahlkämpfer auf deutschem Territorium ein Popanz ist:
Zugleich wiesen die Verfassungsrichter aber darauf hin, dass sich türkische Politiker bei Auftritten in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen können. Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder hätten auch keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einreise. (AZ: 2 BvR 483/17)

https://www.derwesten.de/politik/yildirim-auftritt-verfassungsgericht-lehnt-beschwerde-ab-id209889023.html

Wes Geistes Kind die Journalisten sind, zeigt das Herausheben des Nebensächlichen des Urteils durch die Schlagzeile
Yildirim-Auftritt: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab
und nicht die bundesrepublikanische Sprengkraft etwa mit den Aufmacher: Gericht gibt Generalvollmacht zum Verbieten ausländischer Wahlkampfauftritte


Jeden zukünftigen Wahlkampfauftritt türkischer Regierungspolitiker in Deutschland verdanken wir zukünftig amtlich beglaubigt nur der Feigheit der Bundesregierung.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 10. Mär 2017, 20:27

Uel hat geschrieben:Jeden zukünftigen Wahlkampfauftritt türkischer Regierungspolitiker in Deutschland verdanken wir zukünftig amtlich beglaubigt nur der Feigheit der Bundesregierung.


Vielleicht ist das auch mehr Unfähigkeit als Feigheit. Was sollen Politiker, die unter Politik immer nur das Kassieren und Umverteilen von Geld verstanden und praktiziert haben, denn machen, wenn sie mit Drohungen eines echten Machtmenschen konfrontiert werden?

Zu Berichten, dass er einen Auftritt in Deutschland plane, sagte Erdogan Anadolu zufolge: "Wenn ich will, komme ich morgen. Ich komme, und wenn ihr mich nicht hereinlasst oder mich nicht sprechen lasst, dann werde ich einen Aufstand machen."


http://www.morgenpost.de/politik/articl ... tiken.html

Gegen sowas können deutsche Politiker mangels Kompetenz im Umgang mit Gewaltmenschen gar nichts machen. Das müssen sie aber auch nicht, weil sie im Durchwinken der Wünsche der Gewaltmenschen und im Beschönigen oder Vertuschen dieses Vorgangs hochprofessionell sind.
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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Sa 11. Mär 2017, 10:03

Die etablierten Politiker haben keinen Mumm, die hetzerischen Wahlkampfauftritte zu verbieten. Weil sie sich mit dem unsäglichen Flüchtlingsdeal erpressbar gemacht haben. Sie verstecken sich daher hinter dem Argument, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht.
Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass übelst verleumdet und grenzenlos beschimpft werden darf.
Wenn sich Erdogan, Çavuşoğlu und Konsorten eine deutsche Einmischung ihres Referendums verbieten, dann sollten sie ihre Reden ausschließlich zu denen abhalten, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben, nämlich in der Türkei. Wenn Deutsch-Türken ihr Leben in Deutschland verbringen, nützt ihnen die Gesetzgebung der Türkei nichts, weil sie den Gesetzen unterworfen sind, in dessen Land sie leben. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, sollten sie in die Türkei umziehen.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... -karlsruhe
Die Regierung könnte ausländischen Politikern die Einreise und Auftritte verbieten, stellt das Bundesverfassungsgericht klar. Rederecht haben sie nur als Privatpersonen.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 11. Mär 2017, 10:55

Rederecht haben sie nur als Privatpersonen.


Privatpersonen darf man auch das Visum verweigern, insbesondere solchen Personen, von denen bekannt ist, dass sie in Deutschland antidemokratische politische Hetze betreiben wollen.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » So 19. Mär 2017, 11:00

Das ist dann wohl die türkische Variante der Reichsbürger ... :roll:

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 17.01.2017 - 4 UF 5/17

Vater manipuliert die Kinder - Umgang mit den Kindern nur unter Aufsicht des Jugendamts

Das Amtsgericht hatte einem Vater angeordnet, dass der Umgang mit seinen Kindern nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf. Der Vater manipuliere seine Kinder und habe eine abwertenden Haltung gegenüber der Mutter. Darüber hinaus wiederholte er betont, dass er die deutsche Rechtsordnung nicht anerkenne.

(...)

Das Oberlandesgerichts Oldenburg folgte der Argumentation des Vaters nicht. Das Umgangsrecht müsse nach dem Gesetz eingeschränkt werden, wenn dies für das Wohl der Kinder, insbesondere ihre seelische und körperliche Entwicklung, erforderlich sei. Dies führe im vorliegenden Fall zu begleitetem Umgang, um die Kinder vor Manipulationen durch den Vater zu schützen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/familienrecht ... jugendamts

Wer in einem Prozess vorträgt, dass er die geltende Rechtsordnung nicht anerkenne, kann stattdessen ebenso gut aus dem Geld für die Gerichtsgebühren und die Anwälte einen hübschen Haufen machen und eine Fackel dranhalten.
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Re: Urteile

Beitragvon Sonnenschein+8+ » So 19. Mär 2017, 14:53

Recht nicht anerkennen = raus mit dem
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