Urteile

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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 26. Aug 2016, 19:18

maxikatze hat geschrieben:Ist der Richter ein Grüner? Meines Wissens fällt Kritik unter Meinungsfreiheit. Jemand bezeichnete Claudia Roth als ekelhaft und beschwerte sich über Asylanten. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstafe von 3.000.- € verdonnert.
Die Klage hätte auch abgeschmettert werden können ... weil kein öffentliches Interesse besteht. Zumindest aus meiner Sicht. :lol:

Zum Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sagt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss (1 BvR 482/13):
>>"Auch überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Selbst eine überzogene oder ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden."<<



http://www.focus.de/politik/deutschland ... 59811.html


Eine reine Schmähkritik war das jedenfalls nicht, weil politische Inhalte im Vordergrund stehen. Das bedeutet, dass die Persönlichkeitsrechte des Beleidigten im Einzelfall mit der politischen Meinungsfreiheit abgewogen werden müssen. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte führender Politiker geringer zu gewichten als die von unbekannten Normalbürgern. Wenn der Herr Gabriel Demonstranten als Pack bezeichnen und ihnen den Stinkefinger zeigen darf, müsste das "ekelhaft" also erst recht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das gilt allerdings nicht für "Scheiß - Ausländer" gegenüber den Nachbarn. Wenn die Beweiswürdigung in Ordnung gewesen sein sollte, ist das Urteil jedenfalls insofern richtig.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 8. Sep 2016, 18:55

Auf Seite 9 des threads geschrieben:

AlexRE hat geschrieben:Erläuterung für treudoofe Bürger, die gerne glauben möchten, dass das so seine Ordnung hat:

EXPRESS erklärt das Urteil Darum kommen die Totraser vom Auenweg mit Bewährung davon

(...)

„Die Tatbegehung allein reicht nicht aus, um Bewährung zu verwehren“, erklärte Richter Helmes. Die Strafhöhen erachtete er als angemessen, sogar vergleichsweise hart. Helmes zog das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten heran. Dem beschuldigten Fahrdienstleiter drohten hier höchstens fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung ist genauso hoch wie bei einfachem Diebstahl.

(...)


http://www.express.de/koeln/express-erk ... n-23889462

Für sonstige Bürger:

Die Zweckentfremdung des öffentlichen Straßenraumes als Arena für illegale Autorennen wird trotz der mittlerweile erheblichen Zahl von dadurch zu Tode gekommenen Menschen von der Justiz nicht als "verkehrsfremder Eingriff" angesehen und der Gesetzgeber (also die mit der Verfolgung der finanziellen Interessen der jeweiligen Klientel voll ausgelasteten Parteibuchkarrieristen) hält es nicht für angezeigt, diese offenkundige Gesetzeslücke zu schließen.

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

(...)

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(...)



https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html


§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(...)

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

(...)

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(...)


https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Stattdessen können die Totraser neben der fahrlässigen Tötung ("tateinheitlich") allenfalls noch eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben (im vorliegenden Fall angeblich nicht beweisbar), die eine ebenso lächerliche Strafandrohung hat wie die fahrlässige Tötung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Fazit: Wenn Menschenleben in diesem Drecksstaat nicht allen Verantwortlichen scheißegal wären, würde jede vorsätzliche (bzw. zumindest jede absichtliche / planvolle) Verletzung von Gesetzen, die dem Schutz von Leib und Leben der Bürger dienen, im Falle fahrlässig verursachter tödlicher Folgen ebenso wie die Körperverletzung mit Todesfolge als schweres Verbrechen geahndet.

Übrigens hätte diese "persönliche Note" eines der Täter in der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen:

Sorge um Alufelgen

Während die Radfahrerin in einem Gebüsch lag, habe Firat M. mit seinem Beifahrer erst gescherzt und sich dann geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben, sagte der Polizist aus. Zudem soll er die Beamten angewiesen haben, mit der Sprühkreide aufzupassen, denn seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet.


http://www.focus.de/regional/koeln/proz ... 73778.html

... was allerdings am Ergebnis "Bewährungsstrafe" wohl auch nichts geändert hätte.



... und jetzt diese Mordanklage:

LG Berlin zu Kudamm-Rasern

Mord­pro­zess um töd­li­ches Auto­rennen

Zwei Männer leisteten sich in ihren Sportwagen auf dem Berliner Kudamm ein Rennen, einer von ihnen fuhr dabei einen Unbeteiligten zu Tode. Die Fahrer stehen nun wegen Mordes vor Gericht - in Deutschland ein rechtliches Kuriosum.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l ... utorennen/

Das "Kuriosum" halte ich schlicht und ergreifend für eine Gerichtsshow, um kurz vor den Berliner Senatswahlen Leute einzulullen, die so schlecht auf unsere "Kuscheljustiz" zu sprechen sind, dass sie allein deshalb möglicherweise die AfD wählen könnten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ist beim besten Willen nicht möglich, weil noch so extreme Fälle von grober und bewusster Fahrlässigkeit der juristischen Definition des bedingten Vorsatzes (billigend in Kauf nehmen) nicht entsprechen können. Das wird bei einem illegalen Autorennen sogar besonders deutlich. Die Teilnehmer wollen gewinnen und wer zuerst einen Unfall baut, ist ganz sicher der Verlierer. Von "billigen" kann in solchen Fällen überhaupt keine Rede sein.

Der Blick auf den eigentlichen Justizskandal, nämlich die den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" ablehnende Rechtsprechung, obwohl die kriminelle Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes in eine legalerweise niemals öffentliche Rennstrecke zu reinen Wettkampfzwecken selbstverständlich ein äußerer (verkehrsfremder) Eingriff ist, soll dem dummen Stimmvieh hier anscheinend verstellt werden. Das wird aber nicht ewig gut gehen, so blöd sind die meisten Leute nicht.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Urteile

Beitragvon Staber » Do 8. Sep 2016, 21:58

AlexRE hat geschrieben:Auf Seite 9 des threads geschrieben:

AlexRE hat geschrieben:Erläuterung für treudoofe Bürger, die gerne glauben möchten, dass das so seine Ordnung hat:

EXPRESS erklärt das Urteil Darum kommen die Totraser vom Auenweg mit Bewährung davon

(...)

„Die Tatbegehung allein reicht nicht aus, um Bewährung zu verwehren“, erklärte Richter Helmes. Die Strafhöhen erachtete er als angemessen, sogar vergleichsweise hart. Helmes zog das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten heran. Dem beschuldigten Fahrdienstleiter drohten hier höchstens fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung ist genauso hoch wie bei einfachem Diebstahl.

(...)


http://www.express.de/koeln/express-erk ... n-23889462

Für sonstige Bürger:

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§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

(...)

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(...)



https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html


§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(...)

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

(...)

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(...)


https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Stattdessen können die Totraser neben der fahrlässigen Tötung ("tateinheitlich") allenfalls noch eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben (im vorliegenden Fall angeblich nicht beweisbar), die eine ebenso lächerliche Strafandrohung hat wie die fahrlässige Tötung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Fazit: Wenn Menschenleben in diesem Drecksstaat nicht allen Verantwortlichen scheißegal wären, würde jede vorsätzliche (bzw. zumindest jede absichtliche / planvolle) Verletzung von Gesetzen, die dem Schutz von Leib und Leben der Bürger dienen, im Falle fahrlässig verursachter tödlicher Folgen ebenso wie die Körperverletzung mit Todesfolge als schweres Verbrechen geahndet.

Übrigens hätte diese "persönliche Note" eines der Täter in der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen:

Sorge um Alufelgen

Während die Radfahrerin in einem Gebüsch lag, habe Firat M. mit seinem Beifahrer erst gescherzt und sich dann geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben, sagte der Polizist aus. Zudem soll er die Beamten angewiesen haben, mit der Sprühkreide aufzupassen, denn seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet.


http://www.focus.de/regional/koeln/proz ... 73778.html

... was allerdings am Ergebnis "Bewährungsstrafe" wohl auch nichts geändert hätte.



... und jetzt diese Mordanklage:

LG Berlin zu Kudamm-Rasern

Mord­pro­zess um töd­li­ches Auto­rennen

Zwei Männer leisteten sich in ihren Sportwagen auf dem Berliner Kudamm ein Rennen, einer von ihnen fuhr dabei einen Unbeteiligten zu Tode. Die Fahrer stehen nun wegen Mordes vor Gericht - in Deutschland ein rechtliches Kuriosum.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l ... utorennen/

Das "Kuriosum" halte ich schlicht und ergreifend für eine Gerichtsshow, um kurz vor den Berliner Senatswahlen Leute einzulullen, die so schlecht auf unsere "Kuscheljustiz" zu sprechen sind, dass sie allein deshalb möglicherweise die AfD wählen könnten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ist beim besten Willen nicht möglich, weil noch so extreme Fälle von grober und bewusster Fahrlässigkeit der juristischen Definition des bedingten Vorsatzes (billigend in Kauf nehmen) nicht entsprechen können. Das wird bei einem illegalen Autorennen sogar besonders deutlich. Die Teilnehmer wollen gewinnen und wer zuerst einen Unfall baut, ist ganz sicher der Verlierer. Von "billigen" kann in solchen Fällen überhaupt keine Rede sein.

Der Blick auf den eigentlichen Justizskandal, nämlich die den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" ablehnende Rechtsprechung, obwohl die kriminelle Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes in eine legalerweise niemals öffentliche Rennstrecke zu reinen Wettkampfzwecken selbstverständlich ein äußerer (verkehrsfremder) Eingriff ist, soll dem dummen Stimmvieh hier anscheinend verstellt werden. Das wird aber nicht ewig gut gehen, so blöd sind die meisten Leute nicht.



Na ja, die Justiz muss ja wissen, was sie tut. Aber m. E. ist Mord an Vorsatz gebunden. Nicht Vorsatz, ein illegales Autorennen zu fahren, sondern Vorsatz, einen Menschen zu töten.
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Fr 9. Sep 2016, 00:53

Na ja, die Justiz muss ja wissen, was sie tut. Aber m. E. ist Mord an Vorsatz gebunden. Nicht Vorsatz, ein illegales Autorennen zu fahren, sondern Vorsatz, einen Menschen zu töten.

Muss sie das? Meint der daneben stehende Laie, aber will sie das auch? Da hab ich so meine Zweifel!

Und nicht nur ich, es soll sogar schon eine Gruppe von Rechtphilosophen geben, die sich Gedanken über ein Rechtsystem macht, das sich zu weit von dem allgemeinen Rechtsempfinden der Bürger entfernt und welche Gefahren es sich damit aussetzt.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Fr 9. Sep 2016, 16:42

Ich will nicht hoffen, dass es auf Bewährung hinausläuft... :evil:
Wer elf Ampeln ignoriert und einen anderen Autofahrer oder Fußgänger "erwischt", dem unterstelle ich Mord - auch wenn Juristen, insbesondere die Verteidiger, das anders sehen.
Totraser sind für mich Mörder. In diesem Fall unterstelle ich ihnen, dass Totraser Unfälle mit einkalkulieren, weil sie auf den Nervenkitzel nicht verzichten wollen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/toedl ... 21020.html

Elf rote Ampeln sollen sie ignoriert haben.
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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » So 18. Sep 2016, 11:11

maxikatze hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:@Maxi
Ein Urteil im Namen des Volkes ist das sicherlich nicht.


Ich bin für Höchststrafe für den Angeklagten , weil er ein Schläger ist.Es handelt sich hier um einen hoch aggressiven Wiederholungstäter mit Bildungsferne. Der Vater gehört allerdings auch vor Gericht, dann die ganze Sippe ( pardon) nach absitzen der Strafe abschieben. Diese Leute sollten in Deutschland keinen Platz haben, man muss ein Zeichen setzen.
Was zum Nebenkläger-Anwalt, Karaahmetoglu, zu sagen ist , sollte er meiner Meinung nach für seine Behauptungen "es war eine abgesprochene Bestrafungsaktion" und " Sanel M. und der Zeuge Edin K. hätten sich abgesprochen, Tugce und ihre Freundin Alma A. dafür zu bestrafen" sowie "Dem Angeklagten war eine mögliche Todesfolge bewusst" Beweise vorlegen. Als Anwalt sollte er wissen, dass Vermutungen vor Gericht keinen Bestand haben. Ein Anwalt, der mit Vermutungen argumentiert, ist nicht glaubhaft .Was mich außerdem immer in Rage bringt ,müssen 3 Anwälte und manchmal mehr , anwesend sein bei solchen Prozessen . wer bezahlt diese Leute, der Steuerzahler etwa!


Warum diese unverdiente Milde bei einem bereits vorher schon auffälligen und polizeibekannten Täter? Drei Jahre für ein ausgelöschtes Leben sind ein Hohn. Für die Angehörigen der Toten ist das Urteil eine Ohrfeige.
Wegen "guter Führung" wird er die vollen Jahre auch nicht absitzen müssen.


http://www.focus.de/panorama/welt/er-sc ... 54245.html

>> Mit seinen zahlreichen Straftaten habe Sanel M. "die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet", zitiert die Zeitung. Außerdem solle der 19-Jährige ein Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot erhalten, das es ihm untersagt, jemals wieder nach Deutschland zurückzukehren.<<
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 6. Okt 2016, 20:10

Das war zu erwarten:

BGH zu Schadensersatz an Hinterbliebene von Kundus-Opfern

Staats­haf­tungs­recht gilt nicht für die Bun­des­wehr

(...)

Dann sei es aber nicht Aufgabe der Gerichte, einen Schadenersatzanspruch für solche Fälle zu entwickeln, urteilte der BGH. Dies könne nur der Gesetzgeber tun, zumal ein solcher Anspruch eine "weltweit einmalige Situation" darstellen würde und eine nicht eingrenzbare Haftung für Völkerrechtsverstöße von Bündnispartnern nach sich ziehen könnte, so der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann. Der Bundesgerichtshof bleibe daher bei seiner Rechtsprechung: "Solche Ansprüche sind im Verhältnis der Staaten untereinander abzuwickeln."

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... ungsrecht/

Hinsichtlich der vom BGH angesprochenen Mithaftung für Kriegsverbrechen von Verbündeten hat schon einmal ein Schadensersatzprozess wegen eines Luftangriffes im Kosovokrieg. Diese Klage wurde auch vom BVerfG verworfen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 3-055.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Urteile

Beitragvon Staber » Do 6. Okt 2016, 22:14

Ein anderes Urteil hätte mich auch gewundert.Sorgt es doch dafür, dass der gewollten Abzocke des deutschen Steuerzahler Einhalt geboten wurde. Denn man nehme mal die umgekehrte Seite! Wen sollten denn die Angehörigen von gefallenen Soldaten oder die verwundeten und verstümmelten Soldaten verklagen? Wenn jemand für den Tod dieser Menschen verantwortlich ist, so sind das doch wohl einzig und allein die Mörderbande der Taliban. Sie waren es doch, die die Tanklaster gekapert, die Fahrer getötet haben und aus daraus rollende Benzinbomben machen wollten. Unsere Soldaten haben ihr Leben riskiert und zum Dank "werde man bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen". Wollen wir hoffen, dass den Winkeladvokaten und seine Hintermänner wirklich nur Profitgier und nicht Überzeugung antreibt. Ansonsten müsste man frei nach Bismarck sagen: "Afghanistan war und ist nicht die Knochen eines einzigen Grenadiers wert."
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 12. Okt 2016, 18:39

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer jetzt nur noch beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Dass der Mangel oder die Ursache dafür schon bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt war, wird ansonsten jetzt immer angenommen:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

BGH-Urteil: Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert

(...)

Die mit diesem Urteil durch den Gerichtshof erfolgte Auslegung des Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, der durch § 476 BGB in nationales Recht umgesetzt wurde, gebietet es, im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des § 476 BGB den Anwendungsbereich dieser Beweislastumkehrregelung zugunsten des Verbrauchers in zweifacher Hinsicht zu erweitern.

Dies betrifft zunächst die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des - die Voraussetzung für das Einsetzen der Vermutungswirkung des § 476 BGB bildenden - Auftretens eines Sachmangels innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang. Anders als dies der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 476 BGB entspricht, muss der Käufer nach Auffassung des Gerichtshofs im Rahmen von Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchgüterkaufrichtlinie weder den Grund für die Vertragswidrigkeit noch den Umstand beweisen, dass sie dem Verkäufer zuzurechnen ist. Vielmehr hat er lediglich darzulegen und nachzuweisen, dass die erworbene Sache nicht den Qualitäts-, Leistungs- und Eignungsstandards einer Sache entspricht, die er zu erhalten nach dem Vertrag vernünftigerweise erwarten konnte.

(...)


http://www.rechtsindex.de/recht-urteile ... -erweitert
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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Sa 22. Okt 2016, 18:31

Ein Urteil, worüber im Netz diskutiert wird:

http://www.focus.de/politik/experten/bk ... 00030.html

Das Urteil ist eine Zumutung, denn das Opfer muss mit diesem Fehlurteil leben.
Richter, die solche und ähnliche Urteile immer wieder fällen, tragen dazu bei, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung verloren geht und sind Zeichen von Auflösungserscheinungen des Rechtsstaates.

(Bitte nicht dauernd neue threads eröffnen, wenn es um zweifelhafte Urteile geht)
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