Uel hat geschrieben: ... und wie sieht in Deutschland die Lösung unter Juristen aus, in dem Dilemma, das Jedweiliges zum Kunstwerk erklärbar ist, wenn der Betrachtungswinkel nur skuril genug ist. Wer hat hier mehr Rechte, der Eigentumer oder der Künstler, der fremdes Eigentum zur Kunst verwandelt?
PS.: Heute z.B. auf der Kunst- und Antiquitäten in MS gesehen: ein Papierfetzen, durchstochen mit einem seiner berühmten Nägel: ein echter Uecker, ungefähr DIN A4 groß, 4stelliger €-Preis.
Bei kollidierenden Verfassungsrechtsgütern - hier Eigentumsgarantie gegen Kunstfreiheit - wird abgewogen. Wenn der Eigentümer die Künstler und "Künstler" nicht gerade eingeladen hat, seine Garagenwand zu beschmieren, geht die Rechtsgüterabwägung selbstverständlich zu Gunsten des Eigentümers aus, wenn man es nicht gerade mit schwer gestörten Richtern zu tun hat.