Uel hat geschrieben:http://www.taz.de/1/nord/hamburg/artikel/1/abkehr-vom-buergerwillen/
In der Antragsbegründung führt die Wirtschaftsvereinigung aus, die "bestehende Regelung" für Bürgerbegehren stelle "ein Investitionshindernis" dar - und damit "eine grundsätzliche Gefahr für den Wirtschaftsstandort Hamburg". Zwar seien die Instrumente der direkten Demokratie "im Grundsatz" zu begrüßen, heißt es weiter, konkret aber nur, wenn die Zugangsschwellen erhöht werden könnten.
Ein Bürgerbegehren kommt derzeit in Hamburg zustande, wenn sich - je nach Bezirksgröße - zwei bis drei Prozent der wahlberechtigten EinwohnerInnen mit ihrer Unterschrift dafür aussprechen. Seit der Einführung 1999 gab es in Hamburg knapp 80 Bürgerbegehren, die sich unterschiedlich verteilen.
Meines Erachtens muss man die Schweizer Eckgrößen unmissverständlich und kompromisslos fordern, ansonsten gerät man auf eine schiefe Bahn nach unten. Dann kann man auch alle Cassandra-Rufe des nicht funktionieren Könnens abtropfen lassen.
Das Motto muss sein: >Wir Deutsche Bürger haben das demokratische Recht, genauso ernst von unseren Politikern genommen zu werden, wie die Schweizer Bürger von ihren Politikern ernst genommen werden müssen, und wir wollen exakt das Schweizer Model, dann wissen wir wenigstens, dass es funktioniert.
PeterS hat geschrieben:AlexRe schrieb:Das Argument "Investitionshindernis" ist angesichts der Erfahrungen in HH ernsthaft zu erwägen, die Forderung nach höheren Unterschriftenquoren und Mindestbeteilungen an Volksabstimmungen halte ich für berechtigt.
Ich trage Deine Bedenken mit, daß sinnvolle Investitionen verhindert werden könnten, sehe es aber auch gleichzeitig wie Uel, der eine klassische Maxime vorträgt: "Das Motto muss sein: >Wir Deutsche Bürger haben das demokratische Recht, genauso ernst von unseren Politikern genommen zu werden, wie die Schweizer Bürger von ihren Politikern ernst genommen werden müssen, und wir wollen exakt das Schweizer Model, dann wissen wir wenigstens, dass es funktioniert."
Offensichtlich funktioniert das Schweizer Modell, auch wenn Undemokraten gerne das Beispiel Minarettverbot vorbringen. Es ist nun einmal, wenn auch zum heutigen Zeitpunkt angeblich politisch "unkorrekt", eine Mehrheitsentscheidung. Wenn der Rest der Nichtteilnehmer seine Stimme verweigert hat, dann doch nur deswegen, weil es ihm egal ist, ob etwas gebaut oder nicht gebaut wird. Er schließt sich gedanklich dann der Mehrheitsentscheidung an.
Ich denke, das würden wir, auch nach Übernahme des Schweizer Modells, noch lernen müssen, daß bei Volksbegehren und -entscheiden die Abgabe der Stimme, sprich die Wahlbeteiligung maßgeblich ist. Nur wer sich beteiligt ändert etwas. Wer sich nicht beteiligt ist meiner Meinung entweder wirklich desinteressiert oder ein Anpasser.
Es kann doch nicht in der Verantwortung der Teilnehmer liegen sich an den Nichtteilnehmern zu orientieren, oder?
Nicht anders ist es in unserer repräsentativen Demokratie. Die durchschnittlich 30-40% Nichtwähler sind blauäugig. Offensichtlich sind sie der Meinung, daß sie Parteien und Politiker abstrafen, wenn sie nicht wählen gehen. Das ist doch kindisch.
Sie können Politiker nur über eine Teilnahme abstrafen oder zu Änderungen bewegen, das hat im Moment auch Sigmar Gabriel erkannt, der gerne die Nichtwähler für sich aktivieren möchte.
Alternativ sind Deutschlands Nichtwähler der Meinung, daß sie sich der gewählten Koalition anpassen verbunden mit der faulen Aussage: "Die da oben machen doch was sie wollen."
Für mich steht fest, daß wir, sofern nicht zeitnah eine im wahren Sinne des Wortes gewaltige Änderung hinsichtlich der Politik geschieht, nur auf Basis der existenten Spielregeln die sogenannte Macht der etablierten Parteien brechen können, alles andere ist für den Moment Traumtänzerei und Wunschdenken.
Was nutzt die Diskussion über den Wunsch eines Volksentscheides auf Bundesebene oder eine Diskussion über BGE oder eine Diskussion über etwas kleinere Themen wir Bundeswehreinsatz oder ALGII-Auszahlungsbeträge, wenn wir keine Änderungen bringen können.
Diese ganzen Themen würden doch erst nach Bruch des bisherigen politischen Systems umsetzbar sein, vorher geschieht da nichts.
Bernd Müller hat das auf seiner Deutschland-Debatte ähnlich auf den Punkt gebracht: http://www.deutschland-debatte.de/2010/12/12/die-ermordung-durch-die-spd/#comment-23423
PeterS hat geschrieben:Das hier habe ich eben bei Egon Kreutzer gefunden:
http://karlweiss.twoday.net/stories/11482605/
Bezugnehmend im Text der Link zu Neues aus der Anstalt vom !! 17.11.2009 !!
Link
Ansonsten : "Ohne Worte."
Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung im Herbst nächsten Jahres als Richter an das Bundesverfassungsgericht wechseln. Wie die SZ in ihrer Freitagsausgabe berichtete, soll er die Nachfolge des scheidenden Richters Udo di Fabio anzutreten. Darauf sollen sich die sogenannten "Richtermacher" der Parteien geeinigt haben.
Der 55-jährige Müller gilt der Zeitung zufolge schon länger als Kandidat für ein Amt in Karlsruhe. Vor seiner politischen Karriere arbeitete der studierte Jurist als Richter, zuletzt am Landgericht in Saarbrücken.
Die Personalie Müller soll Teil des zwischen den Parteien austarierten "Fünferpakets" der neuen Verfassungsrichter sein.
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