Hallo Peter,
Deine Skepsis im Fall des Mercedes-Testfahrers und seiner Schuldigkeit scheint sehr gerechtfertigt. Ich hatte damals den Fall nicht besonders verfolgt, nun sah ich aber heute durch Zufall auf MDR-TV den Film: Der Tag, als ich zum Todesraser wurde.
Obwohl ich nur den letzten Teil mitbekam wurde klar, dass die Beweise sehr dünn waren und dass man offenbar verurteilen wollte oder glaubte zu müssen.
Es waren in sehr kurzen Abständen mindestens 2 Testfahrer vorbeigekommen und es ging bei dem einen Zeugen um die Kleinigkeit, ob das im Rückspiegel auftauchende Mercedes-Fahrzeug bei ungünstigen Lichtverhältnissen mit getrennten Doppelscheinwerfern oder mit Doppelscheinwerfern unter einem gemeinsamen Glas ausgestattet gewesen sei.
Der 2. Zeuge, der den Wagen von hinten sah, erinnerte sich insbesondere an 2 ovale in die Karosserie eingebaute besondere Auspuffrohre, die aber dann auf einen 3. Typ verwiesen hätten. Er konnte sich zunächst nur an BB- in Nummernschild erinnern, mit tiefenpsychologischer Behandlung konnte man dann noch mühsam eine 7 entlocken, die in dem Nummernschild des dann Verurteilten auch auftauchten. Wie ein anderer kritischer Psychologe feststellte, war 7 die Lieblingszahl des Zeugen, was die Aussagen an sich methodisch wertlos machte. Aber man musste verurteilen, um die von der Presse aufgeheizte Volksseele zu beruhigen, in der Revision konnte man das Maß der Strafe wegen der dünnen Beweislage dann zurücknehmen aber zum Freispruch fehlte event. der Mut.
Ich habe eine andere Theorie, aus der Erfahrung die ich als Vater mit den Transport von Baby und später Kleinkind allein im Wagen gemacht habe: Es gehört schon eine gewisse Sturheit und Hartherzigkeit dazu, wenn auf der Rückbank das Gequengel oder Geschrei beginnt, sich nicht ablenken zu lassen und nach hinten zu blicken. Vielleicht hat die Unglücksfahrerin nach hinten geblickt und das Auto verrissen, möglicher Weise auch, als der Testwagen im Rückfenster plötzlich auftauchte. Die relativ geringe Geschwindigkeit auf der Überholspur ist durch solch eine interne Aktion dann auch leicht erklärbar.
Dies Alles ändert natürlich Nichts daran, dass eine maximale Geschwindigkeit von 180 – 200 km/h sinnvoll ist und auch andererseits eine Mindestgeschwindigkeit bei 3 Spuren auf der äußerst linken notwendig ist. Bei 2 spurigen Bahnen sollte vll. dann auch bei 160 km/h Schluss sein.
Denn wenn wir erlaubter Maßen theoretisch mit über 300 km/h über unsere Autobahnen donnern können, so ist erst mal die Person schuldig, die einen Fahrfehler macht, 2. die Politiker, die solch große Geschwindigkeitsdifferenzen ausdrücklich erlauben und zuletzt erst der, der das Erlaubte ohne Fahrfehler auch macht.