Die Möglichkeit, dass der Iraker in Griechenland auf den Ausgang des Verfahrens warten muss, hat Karlsruhe verworfen, weil die Gefahr besteht, dass er dort nicht ordentlich registriert wird und als Obdachloser nicht mehr erreichbar ist.
Quelle: taz.de
Dessen ungeachtet will die Bundesregierung weiter Asylbewerber dorthin überstellen:
Danach hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass Griechenland ein sicherer Drittstaat im Sinne des Grundgesetzes ist. Das Bundesverfassungsgericht habe dieses Jahr zwar in drei Beschlüssen die Überstellung eines Asylbewerbers von Deutschland nach Griechenland ”durch einstweilige Anordnung vorübergehend ausgesetzt“. Diese Beschlüssen enthielten aber keine Aussagen über die grundsätzliche Zulässigkeit der Überstellung vom Asylbewerbern nach Griechenland, schreibt die Regierung.
Quelle: bundestag.de
siehe auch: balkanwelt.de