Es sieht ganz so aus, als würden wir eine Entdemokratisierung durch die europäische Einigung zu Unrecht befürchten. Wo nichts ist, kann auch nichts verloren gehen.

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:ich bin mächtig sauer!
... Bin sehr Sauer.
GEZ will Geld von Obdachlosen
Peter Mühlbauer 31.03.2012
Ein Bremer musste 340,60 Euro für die Zeit nachzahlen, in der er auf der Straße lebte
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Nachdem S., der im Zuge einer ehelichen Auseinandersetzung seine Wohnung verlor, mit viel Mühe wieder eine neue Bleibe gefunden hatte, schickte ihm die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einen Bescheid, in dem sie 340,60 Euro zuzüglich Mahngebühren für die Zeit haben wollte, in der er auf der Straße lebte. Und trotz Einschaltung eines Rechtsanwalts musste der Bremer das Geld zweieinhalb Jahre lang mit monatlich 15 Euro abstottern.
Grund dafür ist, dass S. zwar mit Bescheiden nachweisen konnte, dass er wohnungslos war - aber die reichen der GEZ nicht für eine Befreiung. Die Bescheinigung, die sie für solch eine Befreiung will, darf wiederum die Bremer Arbeitsagentur Obdachlosen nicht ausstellen. Dass die Vorstellung, ein Obdachloser schleppe einen Fernseher mit sich herum, extrem lebensfern ist, konnte die Rundfunkgebührenbürokratie nicht von ihrer Sicht der Rechtslage abbringen.
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Auf Antrag mussten natürliche Personen von den Gebühren befreit werden, wenn eine der genannten Bedingungen zutrifft (§ 6 RGebStV). Dies war u. a. der Empfang von ALG II, Sozialhilfe, BAFöG bei auswärts Wohnenden, Blinde, Hörgeschädigte, Behinderte ab 80 % mit RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen konnten - Empfänger von Grundsicherung im Alter, etc. Die Liste der Befreiungstatbestände war abschließend. Wenn keiner von ihnen zutraf, konnte die Rundfunkanstalt nur „in besonderen Härtefällen“ von der Gebühr befreien. Die Befreiungsvorschrift für Menschen mit „geringem Einkommen“ war 2004 entfallen.
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Zu den Begründungen in den veröffentlichten Urteilen des OVG NRW, nach denen der Verzicht auf Sozialleistungen auch den Verzicht auf die Gebührenbefreiung nach sich zieht, möchte ich hier ergänzend aus einem nicht veröffentlichen Beschluss des OVG NRW zitieren, mit dem einem Bekannten von mir endgültig die PKH in dieser Rechtsfrage verweigert wurde. Er hatte darauf abgestellt, dass sein Familienleben darunter leiden würde, wenn er nicht auf 20 Euro ergänzende Grundrente verzichten würde, da seine Ehefrau extrem ehrpusselig sei und sich aus ihrem Bekanntenkreis zurückziehen würde, wenn er erstmals in seinem Leben ein Sozialamt betreten würde. Deshalb sei die Prüfung des Antrages durch die Rundfunkanstalt selbst wg. § 6 Abs. 3 RundfGebStV - besonderer Härtefall - geboten. Ich zitiere die Begründung des Beschlusses wörtlich:
"Zum einen stellt sich auch der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im weiteren Sinne als Beanspruchung einer sozialen Begünstigung dar, zum anderen ist nicht ersichtlich, dass ein Antrag - etwa - auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII notwendigerweise im persönlichen Umfeld des Klägers oder seiner Gattin bekannt geworden wäre."
Dem Mann wird sozusagen angeraten, sich mit einer Skimaske getarnt im Sozialamt auf die Wartebank zu setzen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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maxikatze hat geschrieben:Sonnenschein+8+ hat geschrieben:ich bin mächtig sauer!
... Bin sehr Sauer.
Das ist eine unverschämte Forderung!Selbst als H4-Empfänger konnte man sich 2010 von diesen Gebühren befreien lassen.
Waldbewohner «Öff Öff» hat Ärger mit der deutschen Billag
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In Deutschland heisst die Billag GEZ
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Seine Hütte in einem Wald bei Dresden ist nicht einmal an den Strom angeschlossen. Doch das scheint der GEZ egal. Seit 2013 gilt in Deutschland die Regel: Eine Wohnung – ein Betrag. Bezahlen will der Überlebenskünstler seine Busse übrigens mit Äpfeln – denn Geld hat er keines.
Gewerbler mit schweren Vorwürfen an SRG-Boss
Sie lügen, Herr de Weck!
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Hans-Ulrich Bigler (56) ist stinksauer: Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) hat einen geharnischten Brief an SRG-Generaldirektor Roger de Weck (61) geschrieben. Seit Monaten macht sich der Gewerbeverband gegen die neue Billag-Gebühr stark, über die am 14. Juni abgestimmt wird. Nun wirft Bigler de Weck vor, die SRG würde im Abstimmungskampf nicht wie versprochen die redaktionelle Unabhängigkeit wahren. «Die SRG missbraucht ihr Quasi-Medienmonopol», wettert Bigler.
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Die Schweizer wundern sich, aber tatsächlich ist das hier natürlich nur folgerichtig, wenn sogar Obdachlose abkassiert werden:![]()
wobei das Foto des Herrn Generaldirektors hier etwas unvorteilhaft ist. Irgendwie sieht es aus, als ob er mit einem Auge Fernsehen gucken und mit dem anderen auf die Brieftasche der Schweizer Bürger schielen würde. :mrgreen
Referendum gegen das neue Gebührensystem eingereicht
Die Würfel sind gefallen: Das Referendum des Gewerbeverbands ist zustande gekommen. Damit kommt die geplante Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vors Stimmvolk. Voraussichtlich im Juni wird an der Urne entschieden, ob neu eine geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühr eingeführt wird. Doch nicht alle Gewerbler sind mit dem Referendum zufrieden.
Neues Gebührensystem entlastet 75 Prozent der Firmen
Grund dafür ist, dass das neue Gebührensystem viele kleine Firmen entlasten würde. Denn das revidierte Gesetz sieht vor, dass nur Unternehmen ab einem Umsatz von 500‘000 Franken abgabepflichtig sind. In der Praxis würde das heissen, dass 75 Prozent aller Firmen von der Gebührenpflicht befreit werden, da ihr Umsatz unter einer halben Million Franken liegt. Heute ist das noch anders: Alle Unternehmen, die ein Empfangsgerät besitzen, müssen die Abgabe zahlen. Das revidierte Gebührensystem würde damit viele kleine und mittlere Unternehmen finanziell entlasten.
Am 8. März sind folgende Abstimmungen anstehend;
Volk und Stände entscheiden am 8. März über zwei eidgenössische Vorlagen: Die Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» will eine ökologische Steuer einführen. Die Familien-Initiative verlangt eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen.
10.03.2015 - 11.00 Uhr - Az.: 27 K 6965/13 Sitzungssaal IV, Raum 235 M. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung Justiziariat Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
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